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DK Zugfahrzeug mit D Wohnwagen erlaubt?
Verfasst: 19.07.2008, 12:02
von Dagol
Hey alle zusammen,
da unser Auto jetzt ordnungsgemäss in DK registriert ist

gehen wir nun die nächste Hürde an!!!
Wir wohnen zur Zeit im Wohnwagen auf dem Campingplatz.
Wenn wir Glück haben können wir in 14 Tagen in ein Haus ziehen.
Darf ich jetzt mit einem Auto das dänische Platten hat einen Wohnwagen mit deutschem Kennzeichen ziehen????????
Der Wohnwagen ist bis Ende des Jahres in D versichert.
Soll aber vieleicht irgendwann dann auch nach DK umgemeldet werden.
Wir können den Wohnwagen in unserem neuen Heim auf Privatgrund unterstellen.
Wie geht das hier in DK generell mit Steuer und Versicherung für Wohnwagen??Hat da jemand Info´s??
mange hilsen Olaf
EDIT by Michael: Titel geändert - nächstes Mal bitte etwas aussagekräftiger als "Darf ich das....????"
Verfasst: 19.07.2008, 12:47
von galaxina
nee, das ist nicht erlaubt
Verfasst: 19.07.2008, 13:43
von margie
Hej Olaf,
habe ich das richtig verstanden: Es geht um eine
einzige Fahrt? Also
einmal vom Campingplatz zum neuen Heim?
Hmpf....ohne Euch zu illegalen Handlungen überreden zu wollen: Macht es doch einfach.....zum Auto ummelden hat man doch auch 14-Tage Zeit....
Über eine EINMALIGE Fahrt würde mich mir keine Gedanken machen. Auch wenn ein guter korrekter gesetzestreuer Deutscher natürlich alles nur streng nach Vorschrift macht! Jawoll...
hilsen margie
Verfasst: 19.07.2008, 15:30
von Dagol
Hey margie,
richtig geht erst mal um
eine Fahrt!
Und den Rest Deiner Gedanken teile ich auch!!!
Aber generell interessiert mich das mit der Steuer bzw. Versicherung schon für später.
hilsen Olaf
Verfasst: 28.07.2008, 11:20
von Fuchter
hm, also wenn von einer spedition zugmaschinen mit dänischem kennzeichen sattelauflieger mit osteuropäischem kennzeichen durchs land ziehen oder eben anders herum geht es doch auch !?
Verfasst: 28.07.2008, 11:37
von Lars J. Helbo
Ja, das ist aber etwas anderes. Bei gewerblicher Nutzung (und Zulassung) ist es erlaubt, aber nicht im privaten Bereich.
Verfasst: 28.07.2008, 11:55
von udo66
Mach´s einfach - wer soll sich im vereinten Europa mit allen moeglichen Verordnungen auskennnen - es ist doch kein gestohlener Wagen, versichert und technisch geprueft - kein "Schwein" interessiert das, wenn es nicht zur Regel wird.
Wer zu lange fragt und alle Verordnungen auswendigkennt - dem rennt das Leben weg.
Die Polizei ist fuer Kriminelle da.
Viele Gruesse
Udo
Verfasst: 28.07.2008, 11:57
von fromms_de
Hej,
also zum einen ist in Skjern nicht die Hauptstadt der Ordnungsmacht, und zum anderen haben wir unseren Wowa auch 2-3 mal pro Jahr in derselbigen Kombination durch die Lande gefahren. Auch zum Tüv-Termin in D-land. Das Ding ist einem Dänen definitiv untersagt den Wowa so zu ziehen, aber Ihr seid keine Dänen wie ich mal annehme, verfügt also noch über nen Deutschen Pass mit eingetragener Deutscher Wohnanschrift... Und Ihr seid auch Besitzer des Wowas, somit habt ihr ne Wohnanschrift in Dk was zum Führen eines Fahrzeuges mit Dk Nummer berechtigt, und gleichzeitig habt ihr nen Duetschen Pass mit Anschrift ,wo wohl auch der Wowa auf euch zugelassen ist, was euch als Eigentümer und nicht nicht Dänische Staatsbürger dazuberechtigt euer Eigentum für z.b. Fahrten vom Urlaubsstandort des Wowa zum Tüv Termin zu bewegen. Wichtig ist halt das Eigentümer und Fahrzeughalter mit bei der Tour sind. Hatte mal ne Diskusion über unsere alten Deutschen "rosa" Führerscheine (bis 7,49t) und dem Führen selbiger hier in Dk. Das Ende vom Lied war das mir Angeboten wurde diesen auf Dänischen umschreiben zu lassen mit voller extra Eintragung dieser Regelung da es sich um einen anerkannten EU Führerschein handelt. Wie gesagt die Polizisten die uns anhielten wußten das auch nicht deswegen ging das über das zuständige Hauptamt aber es lont sich denen klar zu machen das man Eu Bürger ist die Fahrzeuge in der Eu nach Eurecht zugelassen sind....würde ja auch keinen Sinn machen diese Kombi für Ausländer zu verbieten.. Siehe auch Beispiel mit den LKW´s weiter oben.... Hilsen fromms_de
Verfasst: 28.07.2008, 12:03
von udo66
so lange es kein LKW ist und du nicht Alkohol trinkst und andere willentlich gefaehrdest...nix schmuggelst und schoen ordentlich faehrst
das ist doch keine Diktatur hier.

Verfasst: 28.07.2008, 13:39
von annikki
Hej !
also für unseren nicht-registrierten Wohnwagen (stand immer im Garten... ) haben wir uns für Fahrten z.B. für ein oder zwei Tage hin zu Flohmärkten oder Campingplätzen so übers Wochenende dann immer "prøveplader" bei der örtlichen Polizei geholt , und schon war's legitim

Erkundige dich halt mal bei deiner politistation . ! lg annikki
Verfasst: 28.07.2008, 13:50
von fromms_de
Hej,
kann man machen muß man aber nicht. Wenn Ihr "prøveplader" benutzen möchtet, macht das seid Anfang des Jahres nicht mehr die Polizei ( Motorkontor) sondern die Kommune. hilsen fromms_de
Verfasst: 28.07.2008, 14:15
von Lars J. Helbo
* Annikki, das ist eine
sehr gute Idee!
* fromms_de, Deine "juristische" Ausführungen in aller Ehren, was Du schreibst ist aber weitgehend Unfug
* udo66, ja vielleicht wird man nicht erwischt. Dadurch wird es aber nicht legal, und es gibt ein viel schlimmeres Problem.
Es geht nämlich um die Zulassung (also "TÜV" - nicht die Kennzeichen). Ein Auto das in DK ordentlich Zugelassen ist und eine Zugvorrichtung hat, ist dadurch für die Zusammen-Kopplung mit in DK zugelassene Hänger zugelassen, ohne dass ein erneuter TÜV fällig wird. Man kann also Legal einen beliebigen Auto mit einen beliebigen Hänger zusammen "-binden". Eine Voraussetzung ist aber, dass sowohl Auto als auch Hänger in DK zugelassen ist. Wenn aber der Hänger nicht in DK zugelassen ist (und somit z.B. theoretisch andere Maße haben könnte), dann ist die Zusammenkopplung verboten. Bzw. Auto und Hänger müssen dann zusammen zum TÜV.
Für gewerbliche Fahrzeuge (LKW's) gibt es im Rahmen der freie Niederlassungsrecht innerhalb der EU eine Ausnahme. Deshalb ist dies etwas ganz anderes.
Nun stimmt es vielleicht, dass die Polizei nicht immer vor Ort ist. Es gibt aber ein viel schlimmeres Problem. Da das Auto für diese art der Zusammenkopplung nicht zugelassen ist, erlischt auch der Versicherungsschutz. Im falle eines Unfalles wird die DK Versicherungsgesellschaft also keine Krone bezahlen. Wer das nicht glaubt soll bitte seine Gesellschaft fragen.
Verfasst: 28.07.2008, 14:52
von fromms_de
@ Lars
also das mit der Versicherung ist natürlich vollkommen richtig, nur auch wenn du mit einem PKW mit Deutschernummer einen Anhänger mit Deutschernummer ziehst wird die Versicherung meist nicht zahlen da Anhänger zum privaten Gutstransport / Wohnen durch eine Sonderregelung ausgeschlossen sind. Hatten 2 Bekannte von uns . Die Versicherung wird im Zweifelsfall den Schaden des Gegners ersetzen und sich vorbehalten sich das Geld von dir zurückzuholen... . Und bei der Lösung mit der " Prøveplade" ist es auch sehr fraglich wie es Rechtlich ist.... Denn Du bewegst ein im Auslandzugelassenes, Registriertes und Versichertes Fahrzeug, mit einer anderen Zulassung , anderen Zulassungsdaten ( Land /Ort )... dafür müßtes du also rein Theoretisch/Rechtlich erst das Teil in Deutschland abmelden bevor man " Prøveplade" hier benutzen kann/ sollte....
Ein anderes schönes Beispiel hatten wir gerade letzte Woche. Da haben wir unseren "neuen" Wowa in Deutschland gekauft, abgemeldet TÜV gerade abgelaufen. So, dann versuche mal sogenannte"Zollkennzeichen" zu bekommen. Findest du aber keine Versicherung dafür, da für diese Kennzeichen die Fahrzeuzge über gültigen TÜV verfügen müßen. Also Polizei und Strassenverkehrsamt befragt nach der besten Lösung und was kam raus. Kurzzeitkennzeichen und dann nach DK. Auch wenn es rein rechtlich immer heißt das die Versicherung nicht im Ausland haftet bei Kurzzeitkennzeichen... nach Rücksprache mit Versicherung und Strassenverkersamt kein Problem im benachbarten Europäischen Ausland. Auch die Kombination der beiden Kennzeichen ( DK/D) war in dem Fall kein Problem, auch ein uns Überholender Polizeiwagen ( DK) sah keine Veranlassung uns an der Weiterfart zu hindern... aus welchem Grund auch immer.
Verfasst: 28.07.2008, 16:42
von Lars J. Helbo
fromms_de hat geschrieben:
also das mit der Versicherung ist natürlich vollkommen richtig, nur auch wenn du mit einem PKW mit Deutschernummer einen Anhänger mit Deutschernummer ziehst wird die Versicherung meist nicht zahlen da Anhänger zum privaten Gutstransport / Wohnen durch eine Sonderregelung ausgeschlossen sind.
Davon weis ich nichts. Hier ging es aber um ein in DK zugelassenen PKW. Wenn der ein Zugvorrichtung (genannt "jydekrog") hat, dann steht dies im Registreringsbevis (nachdem der vom "TÜV" abgenommen wurde). Damit ist das Auto generell als Zugfahrzeug zugelassen und darf alle in DK zugelassene Hänger (innerhalb der angegebene Gewichts-grenzen) ziehen.
Damit haftet die Versicherung des PKW's - auch für den Hänger. Das ist ja auch der Grund, warum man beim Abschließen der Versicherung angeben muss, ob ein Zugvorrichtung vorhanden ist - und warum die Versicherung dann ein wenig teurer ist.
Wenn man aber ein nicht (bzw. nicht in DK) zugelassenen Hänger dranmacht, dann ist man nicht von dieser generelle Zulassung umfasst, und dann darf die Versicherung die Zahlung verweigern.
Verfasst: 28.07.2008, 17:03
von fromms_de
Damit haftet die Versicherung des PKW's - auch für den Hänger. Das ist ja auch der Grund, warum man beim Abschließen der Versicherung angeben muss, ob ein Zugvorrichtung vorhanden ist - und warum die Versicherung dann ein wenig teurer ist.
@ Lars,
wenn du das sagst wird das schon stimmen. Bis jetzt wurde ich hier noch nie von meiner Versicherung gefragt ob eines meiner Fahrzeuge ein " Trækkrog" hat oder nicht. Aber das ist ja ein anderes Thema...

fromms_de