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Arbeitslos melden und auswandern

Verfasst: 29.07.2008, 20:58
von meergruen
Guten Tag

Ich habe versucht zu diesem Thema etwas zu finden leider ohne erfolg, es geht darum das ich einen aufhebungsvertrag zum 31.07.08 habe und mich auch schon zu diesem Termin Arbeitslos gemeldet habe. Auch einen Antrag auf Arbeitslosengeld habe ich gestellt (obwohl ich nicht glaube das ich mehr als 3 monate arbeitslos bin, erst dann wuerde ich ja welches kriegen) Ich habe mich Arbeitslos gemeldet damit in der Zeit meiner Arbeitslosigkeit weiter meine versicherungen vom arbeitsamt getragen werden (Rentenversicherung). Nun sagt mir aber die Angestellte beim arbeitsamt das ich wenn ich Arbeitslos bin dem Amt zur verfuegung stehen muss und das es unmoeglich ist einfach auszureisen. Jedoch habe ich in denmark einige kontakte die meinten sie koennten mir schnell arbeit besorgen. Aber anstatt das AA froh darueber ist das ich mich selber um Arbeit kuemmer wollen sie halt das ich in deutschland bleibe damit sie ueber mich verfuegen koennen bzw mich vermitteln was ich ja garnich will, es sei denn nach denmark. Ist es sinnvoll sich nur Arbeitslos zu melden ohne Antrag auf Arbeitslosengeld ? Wird meine Renten und Krankenversicherung dann auch vom Amt getragen? Ich habe schon oft gelesen das es moeglich ist sein Arbeitslosengeld fuer 3 Montage nach Denmark zu ueberweisen also muss es ja moeglich sein Arbeitslosengeld zu beziehen und in Denmark zu wohnen bzw dort auf Arbeitssuche zu gehen. Ich weiss nicht ob die angestellte vom AA nichts davon weiss oder warum sie mir den weg so zubaut. Wie gesagt, der Antrag auf Arbeitslosengeld ist mir nicht so wichtig das ich etwas geld habe und auch denke das ich nicht sehr lange Arbeitslos sein werde es geht mir mehr um die Versicherungen.

viel text, viele fragen, ich hoffe ich habe mich verstaendlich ausgedrueckt, bedanke mich schonmal fuer jede art von antwort.

meergruen

Verfasst: 29.07.2008, 21:19
von XXToniXX
schonmal gedacht das du dem aa sagst das du von -bis urlaub machst ....und was du im urlaub ( dänemark) machst geht den jungs und mädels vom amt nix an

ich habe auch einen aufhebungsvertrag gemacht und man ist ja gesetzlich verpflichtet sich beim arbeitsamt zu melden ( wegen der sozialversicherung) man muss sich aber nicht gleich als arbeitssuchend melden , sondern eben nur als arbeitslos ...das ist ein unterschied !

ob du gleich das arbeitslosengeld bekommst bei einem aufhebungsvertrag ist auch noch so ein thema denn es ist eine kannbestimmung ...sprich du könntest arbeistslosengeld bekommen gleich oder auch erst nach 12-wöchentlicher sperrfrist !

Verfasst: 29.07.2008, 21:39
von meergruen
Gut danke erstmal fuer den Tipp werde morgen mal Beim AA nachfragen was die dazu meinen, ich habe das gefuehl die sind so flexibel wie ne eisenstange...

Verfasst: 29.07.2008, 22:01
von XXToniXX
bei mir machen die wegen 26 tage so ein aufriss obwohl ich am 1.9 wieder in arhus anfange ...komischer verein

Verfasst: 29.07.2008, 22:39
von MSturm1973
soweit ich mich noch erinnere (ich habe mein arbeitslosengeld mitgenommen ),ist es so das man mindestens 4 wochen arbeitslos sein muß um danach den antrag E 303 zu bekommen.
das ist der antrag zur mitnahme des arbeitlosengeldes für max 3 monate, in ein europäisches land.
den kann man allerdings erst 14 tage vor abreise stellen "sehr stressig".
ohne diesen antrag steht dir im ausland kein arbeitslosengeld zu.
mfg
bei den fristen bin ich mir nicht mehr ganz sicher aber so um den dreh rum war das.
mfg

Verfasst: 30.07.2008, 07:59
von meergruen
Die Sperrfrist beträgt 3 Monate, jedoch will ich nicht erst dann das Arbeitslosengeld beantragen sondern schon jetzt damit es dann in 3 Monaten auch gleich kommt. Falls ich einen Monat Sperrfrist habe um das Arbeitslosengeld fürs Ausland zu beantragen fahre ich einfach jetz schonmal 1 Monate nach Denmark zwecks Arbeitssuche und Komme dann nach 14 Tagen Kurz zurück um E303 zu beantagen weil Telefonisch oder durch jemand anders wird das sicher nicht gehen, oder ?

meergruen

Verfasst: 30.07.2008, 10:02
von adi
Hejsa,

warum sich erst mit dem AA rumschlagen, wenn man weiss, dass man sowieso einen Job bekommt?
Als ich damals meinen Job in D gekündigt habe, bin ich erst gar nicht auf die Idee gekommen zum AA zu gehen, obwohl ich 2 bis 3 Monate Jobsuche eingeplant hatte. (heute würde ich es evtl. anders machen, da ja evtl. Versicherungen mit dran hängen)
Ich habe zum 31.3. gekündigt, und habe dank Urlaub am 14.3. mein Hab und Gut nach DK verfrachtet und mit ganz viel Glück konnte ich nahtlos am 1.4. einen neuen Job anfangen.

Hilsen
Adi

Verfasst: 30.07.2008, 14:42
von meergruen
Danke erstmal an alle fure die ganzen infos vor allem Münchner fuer den Link das ist wirklich informativ, also entweder ich muss noch 1 monat in deutschland bleiben weil der inlaendische arbeitsmarkt bevorzugt wird oder ich beantage halt beim AA urlaub, oder ich gehe einfach so, eigentlich koennen sie mir ja nur Leistungen kürzen und ich beziehe ja sowieso keine. Mal sehen habe am Dienstag ein Termin beim AA.Vllt verscuhe ich auch meinen Status auf Arbeitslos ohne Arbeitssuchend zu ändern mal sehn.

meergruen

Verfasst: 30.07.2008, 15:34
von galaxina
deine stuetze kannste dir auch fuer 3 monate vom daensichen arbeitsamt auszahlen lassen. merkblatt 20 von den freunden beim aa einfordern

AL Geld

Verfasst: 14.08.2008, 20:18
von leevje
So, ich komme gerade vom Arbeitsamt und es sieht folgendermassen aus.

Ich ziehe zum 1.10 nach Århus, hab meinen Vertrag gekündigt und mir wurde gesagt, es gibt AL Geld für 3 Monate , wenn man den Lebensmittelpunkt zu seinem Lebensgefährten verlegt. Dann würde die 12 wöchige Sperrfrist wg. Selbstkündigung wegfallen.
Dem ist bei mir nicht so, da man vorher schon nachweislich zusammen gewohnt haben muss. Tja, wir führen eine WE Beziehung und somit kann ich das nicht nachweisen.
Dann hab ich mir gedacht, ok, dann muss ich die Sperrfrist akzeptieren, bekomm danach Geld. Leider auch nix, da es nicht nur eine Sperrfrist gibt, sondern die Zeit der Sperrfrist beim Anspruch auch gekürzt wird.
Heisst 3 Monate würde normal ins Ausland gezahlt abzügich 12 Wochen Sperrfrist...macht null.

So siehst aus :(

Und was man alles erfüllen muss, wenn man mal zurück nach D kommt, will ich hier gar nicht erst sagen. Meine 17 Jahre Betriebszugehörigkeit in D spielen absolut keine Rolle. War für die Katz.

Also muss ich mich so durchschlagen.

Hoffe ich konnte irgendwie helfen.

LG
Sandra