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Aufenthaltsgenehmigung

Verfasst: 02.08.2008, 20:23
von IyazAhmed
Hallo,

ich bin neu in Dänemark und habe mich bereits aus Deutschland abgemeldet und mich nun versucht in Dänemark im Folkeregister anzumelden, die meinten dann das geht nich so einfach, ich bräuchte extra ein Visum, dauert 3 Monate ......

Stimmt das?

Ich bin aber deutscher Staatsbürger und mit einer Dänin verheiratet die arbeitet eine Wohnung haben wir auch bereits, da ist allerdings nur meine Frau gemeldet :-)

Gibt es eine Möglichkeit schneller an eine CPR Nummer heranzukommen da ich im Moment nich Krankenversichert bin und nix machen kann.(Sprachschule).....????

Verfasst: 02.08.2008, 21:28
von Smiley22
Ich würde es an Deiner Stelle mal beim zuständigen Staatsamt probieren und eine Aufenthaltsgenehmigung wegen Familienzusammenführung beantragen.
Wenn Du eine Aufenthaltsgenehmigung hast, kannst auch einen offiziellen Wohnsitz bekommen und somit eine CPR.
Viele Grüsse
Jürgen

Re: Aufenthaltsgenehmigung

Verfasst: 03.08.2008, 10:31
von Lars J. Helbo
IyazAhmed hat geschrieben: ich bin neu in Dänemark und habe mich bereits aus Deutschland abgemeldet und mich nun versucht in Dänemark im Folkeregister anzumelden, die meinten dann das geht nich so einfach, ich bräuchte extra ein Visum, dauert 3 Monate ......

Stimmt das?
Nein, ein Visum brauchst Du mit Sicherheit nicht.

Aber warum um Himmels Willen wollt Ihr Familienzusammenführung? Das macht die Sache viel schwieriger als sie sein muss. Hast Du nicht ohnehin vor, Dir ein Job zu suchen? Wenn Du ein Job hast, dann hast Du nämlich als EU-Borger ganz unproblematisch ein Aufenthaltsrecht.

Verfasst: 03.08.2008, 10:35
von Lars J. Helbo
Biggi hat geschrieben:Hb dir deine PN beantwortet. Da steht alles drin.
Biggi
Alles ??? :shock:

Wie viele hundert seiten hast Du den geschrieben? Das würde mir aber sehr interessieren - angesichts der jetzige Debatte in den Zeitungen. :wink:

ja

Verfasst: 03.08.2008, 15:20
von IyazAhmed
sicher will ich hier arbeiten,
aber bis ich Arbeit gefunden habe bin ich nicht krankenversichert.
Oder ist das möglich über meine Frau versichert zu sein in DK?

Verfasst: 03.08.2008, 16:15
von Lars J. Helbo
Krankenversicherung hat mit Arbeit nicht direkt etwas zu tun.

Ich denke, Du solltest Dich erst einmal als Arbeitssuchend unter EU-Recht anmelden. Das geht für bis zu 6 Monate. Und in dieser Zeit kannst Du durch Deine deutsche Krankenversicherung versichert sein. Wenn Du Dich dort schon abgemeldet hast, dann nehme schnellstens mit denen Kontakt auf und erkläre, dass es ein Fehler war.

Mit der hiesige Arbeitkräftemangel, sollte 6 Monate ausreichen, um ein Job zu finden. Damit kannst Du Dich dann als EU-Arbeitnehmer selber anmelden.

Es geht eben darum, dass Du auf jeden Fall möglichst EU-Recht benutzen sollte. Familienzusammenführung nach der Ausländergesezt ist dagegen sehr schwierig und langwierig. Das wird viel länger dauern, als ein Job zu finden.