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Haupt- und Zweitwohnung
Verfasst: 03.09.2008, 14:51
von Smiley22
Hallo zusammen,
Ich will jetzt in eine andere Gegend ziehen. Hab auch schon eine entsprechende Wohnung in Aussicht.
Wegen der Kündigungsfrist meiner jetzigen Wohnung werde ich wohl alte und neue Wohnung ca. 2 Monate parallel zahlen müssen.
Zu meinem jetzigen Arbeitsplatz ist die alte (=derzeitige) Wohnung deutlich näher.
Bis ich am neuen Wohnort eine neue Arbeit hab, würde ich gern die jetzige Wohnung als Zweitwohnung laufen lassen.
Krieg ich evtl dadurch irgendwelche steuerlichen Vorteile?
Danke schon mal für Eure Infos,
Jürgen
Re: Haupt- und Zweitwohnung
Verfasst: 03.09.2008, 15:00
von lillebaek
Smiley22 hat geschrieben:Hallo zusammen,
Ich will jetzt in eine andere Gegend ziehen. Hab auch schon eine entsprechende Wohnung in Aussicht.
Wegen der Kündigungsfrist meiner jetzigen Wohnung werde ich wohl alte und neue Wohnung ca. 2 Monate parallel zahlen müssen.
Zu meinem jetzigen Arbeitsplatz ist die alte (=derzeitige) Wohnung deutlich näher.
Bis ich am neuen Wohnort eine neue Arbeit hab, würde ich gern die jetzige Wohnung als Zweitwohnung laufen lassen.
Krieg ich evtl dadurch irgendwelche steuerlichen Vorteile?
Danke schon mal für Eure Infos,
Jürgen
Sowas gibt es in DK nicht, da kannst du nur ein Wohnsitz haben.
Verfasst: 03.09.2008, 15:05
von Lars J. Helbo
Der Begriff Zweitwohnung gibt es in DK nicht. Du kannst aber natürlich selber entscheiden, wann Du umziehst und Dein Wohnsitz wechselst.
Steuerlich könnte das Bedeutung für die Fahrtkosten haben - je nach Entfernung. Wenn Du in eine andere Gemeinde umziehst, könnte der Steuersatz auch unterschiedlich sein.
Verfasst: 03.09.2008, 15:13
von Smiley22
Das beste wäre also offiziell umziehen (neue Wohnung liegt etwa 2 bis 2,5 stunden vom derzeitigen Arbeitsplatz entfernt; alte Wohnung nur 1 Stunde), Kørepenge von der neuen Wohnung aus geltend machen, und unter der Woche für die Übergangszeit in der alten Wohnung wohnen.
Jürgen
Verfasst: 03.09.2008, 15:22
von lillebaek
Smiley22 hat geschrieben:Das beste wäre also offiziell umziehen (neue Wohnung liegt etwa 2 bis 2,5 stunden vom derzeitigen Arbeitsplatz entfernt; alte Wohnung nur 1 Stunde), Kørepenge von der neuen Wohnung aus geltend machen, und unter der Woche für die Übergangszeit in der alten Wohnung wohnen.
Jürgen
...und der Ärger mit SKAT wegen Betrug bekommen. Du kannst nur die Fahrten geltend machen, die du auch tatsächlich machst.
Verfasst: 03.09.2008, 15:44
von Lars J. Helbo
Aber wenn es so weit ist, dann muss es wohl eine andere Gemeinde sein. Hier könnte es sich lohnen, die Gemeindesteuern zu vergleichen.