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Wohnung/Haus mieten bzw. kaufen - Wohnsitz aber in D

Verfasst: 14.09.2008, 23:46
von shpirti
Hallo...ich bin neu hier...

Hab mich auf verschiedenen Seiten schon über Haus/Whg. kaufen...dies geht aber nur mit besonderer Genehmigung des Justizministeriums.

Über Miete habe ich nirgends was gefunden - geht das auch wenn man in D den festen Wohnsitz hat??? Kann mir da jemand ein paar Tipps geben??

Wir würden dies aber nur als Urlaubsdomizil bzw. an den Wochenende nutzen wollen.

Danke schon mal an alle..!!!

MfG :D

Verfasst: 15.09.2008, 08:58
von Lars J. Helbo
Nein, das geht nicht!

(Geht nur für Leute, die den Nobelpreis der Literatur erworben haben). :wink:

Verfasst: 15.09.2008, 09:51
von Netsrik
@ shpirti

dann würden das alle machen wollen und Dänemark wäre hoffnungsvoll überlaufen.
Auf den Gedanken bist nicht nur Du gekommen. :wink:

Herr Grass ist da wohl die Ausnahme...

Verfasst: 15.09.2008, 09:56
von Bear300lbs
Selbstverständlich kann ich mir ein Ferienhaus in Dänemark mieten! Das ist der Grundpfeiler des Tourismus in Dänemark. Ich habe noch nie etwas über ein zeitliches Limit des Mietverhältnisses gelesen; vom Preis war ja hier nicht die Rede... :wink:

Zu Günter Grass: [url=http://www.sueddeutsche.de/immobilien/mietenvermieten/artikel/230/90140/]Klick[/url]

Verfasst: 15.09.2008, 10:01
von Netsrik
@ bear

im Ernst: kann man das?

Wenn man dauerhaft mietet, muß dann dann nicht wenigstens den zweiten Wohnsitz in DK haben?

Gruß Kirsten :)

Verfasst: 15.09.2008, 10:09
von Bear300lbs
Hallo Kerstin (ups...) :mrgreen:
ich bin kein Kenner der dänischen Gesetze; aber wenn "Otto Normalverbraucher" in DK ein Ferienhaus mietet, braucht er keinen Zweitwohnsitz in Dänemark. Zwar wollte man auch Günter Grass wegen " nach dänischem Recht nicht zulässige Umgehung des Verkaufsverbotes" Schwierigkeiten machen, man ist aber im dänischen Gesetz nicht auf eine zulässige Miethöchstdauer gestossen. Also mietet er immer noch... :wink:

Ich habe in meinem vorigen Posting mal einen Link dazu eingefügt.

Verfasst: 15.09.2008, 11:05
von Lars J. Helbo
Bear300lbs hat geschrieben:Ich habe noch nie etwas über ein zeitliches Limit des Mietverhältnisses gelesen; vom Preis war ja hier nicht die Rede... :wink:
Dann hast Du nicht richtig nachgelesen. Siehe hier:

http://www.borger.dk/forside/bolig-og-flytning/ejerbolig/ejendom-og-byggeri/sommerhuse-helaarsbolig-og-udlejning
Udlejning af sommerhus

Du kan frit udleje dit eget sommerhus, dog maksimalt i 30 uger om året. Det er også tilladt at udleje 1-2 fritidsboliger, hvis du som ejer selv benytter husene nogle uger om året, og udlejningen ikke har karakter af erhvervsvirksomhed.
D.h. ein Ferienhaus darf maximal 30 Wochen pro Jahr vermietet werden. Deswegen ist der Fall Günther Grass auch so problematisch. Nicht nur das der Gesetz gegen Langzeitvermietung hier verletzt wird. Der Vermieter ist das Umweltministerium und der Miete beträgt nur 300 Euro/Monat.

Morten Messerschmidt von DF hat am 30.8.2006 deswegen eine Anfrage an die Umweltministerin gestellt. Sie hat das Justizministerium um eine juristische Untersuchung des Falles gebeten, und die liegt wohl immer noch nicht vor. Das kann also noch spannend werden.

Verfasst: 15.09.2008, 11:20
von Lars J. Helbo
Bear300lbs hat geschrieben:man ist aber im dänischen Gesetz nicht auf eine zulässige Miethöchstdauer gestossen. Also mietet er immer noch... :wink:
Nein, der Miethöchstdauer gibt es. Der Fall Günther Grass wird aber wie oben gesagt immer noch untersucht. Die Frage ist ja, ob es in diesem besonderen Fall irgend welche besondere Umstände gibt, die eine Ausnahme rechtfertigen könnte. Und wenn nicht, wird die Frage sein, ob der Mietvertrag dann nichtig ist.

Verfasst: 15.09.2008, 11:28
von Netsrik
@ bear ...
hey Du Schlingel ... das mit der Anrede kommt mir irgendwie bekannt vor :wink: :mrgreen:

Dein Link habe ich gelesen - hatte ich aber auch schon mal gelesen.


@ Lars

... also doch nur eine bestimmte Mietdauer, dauerhaft über Jahre das gleiche Haus geht dann nicht. So wie shpirti sich das dachte.
Sonst würd das ja jeder machen.

Gruß von K I R S T E N (skandinavisch :wink: )

Verfasst: 15.09.2008, 11:41
von Bear300lbs
@ Lars: Ich denke, Du wirst Dich mit den Dänischen Gesetzen wesentlich besser auskennen als ich! Ich hatte damals diverse Presseberichte gelesen, in denen von der fehlenden Festlegung der Miethöchstdauer die Rede war. Leider kann ich mit deinem Link nichts anfangen, ich kann kein Dänisch... :oops:
Wenn ein Ferienhaus nur 30 Wochen im Jahr vermietet werden darf- wieso werden dann viele Ferienhäuser ganzjährig angeboten? Oder sind die 30 Wochen auf ein- und denselben Mieter ausgelegt?

Verfasst: 15.09.2008, 11:57
von Lars J. Helbo
Du darfst ja das Haus das ganze Jahr anbieten - nur nicht vermieten. Das ist schon ein Unterschied.

Eigentlich geht es auch nicht so sehr um Mietrecht, sondern eher um Nutzungsrecht. Laut Gesetz darf ein Ferienhaus durchgehend in der Zeit vom 1.4. bis 1.10 genutzt werden. In der Zeit von 1.10. bis 1.4 darf es laut Gesetz nur für "Kurzurlaub" genutzt werden. Dieser Begriff wird dann so ausgelegt, dass man es während des Winters insgesamt 4 Wochen nutzen darf. Also 26 Wochen im Sommer und 4 Wochen im Winter macht insgesamt 30 Wochen.

So lange darf es aber eigentlich nicht vermietet werden. Der Besitzer muss nämlich auch nachweisen können, dass er es regelmäßig selber nutzt, und diese Nutzung muss auch innerhalb den 30 Wochen passen. In den restlichen 22 Wochen muss das Haus nämlich leer stehen.

Wenn ein Haus das ganze Jahr im Katalog angeboten wird, heißt das also nicht, das man es das ganze Jahr mieten kann. Es heißt nur, dass derjenige, der zu erst kommt, sich die Zeit im Winter selber aussuchen kann.