Seite 1 von 1

Schaden

Verfasst: 04.10.2008, 19:30
von kruemel21075
Hallo,
wir waren für 2 Wochen am Hasmark Strand in einem Ferienhaus. Gebucht über Dansommer. Heute bekomme ich eine E-Mail, man würde uns auf Grund, dass an einem Gartenstuhl die Rückenlehne abgebrochen wurde, die Kosten in Rechnung stellen. Wir haben aber den Schaden nicht verursacht. Was können wir machen?
Viele Grüße
Kruemel21075

Verfasst: 04.10.2008, 19:42
von Bear300lbs
Hallo Kruemel,
wenn Du für das Ferienhaus keine extra Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast, solltest Du unbedingt Deine private Haftpflichtversicherung informieren (ich gehe mal davon aus, daß Du eine hast)! Die wird sich dann mit dem Anspruchseller über gerechtfertigt oder ungerechtfertigt auseinander setzen. Wenn Du keine Versicherung hast, sieht es wohl schlecht aus... Anwalt? Naja, nur mit Rechtsschutzversicherung!

Verfasst: 04.10.2008, 19:56
von Netsrik
aber Bääääärle,

wenn sie es doch nicht waren.

Die Gartenstühle sind aus Kunststoff und stehen draußen und werden porös und brechen - ganz normaler Vorgang.
Das gehört mit zur Abnutzung und Verschleiß - Quatsch das man das bezahlen muß. So kann sich Dansommer auch seine neuen Möbel verdienen. :mrgreen:

Verfasst: 04.10.2008, 20:35
von Bear300lbs
Hallo Kerstini :mrgreen: ,
dann drösel´ich das für Dich mal auseinander:
Kruemel hat bei der Übernahme des Ferienhauses keinen Mangel festgestellt bzw. gemeldet, sonst hätte er das hier geschrieben. Ergo: es war also alles in Ordnung! So zumindest wird der Eigentümer argumentieren. Kruemel hingegen sagt, er war es nicht. Es wird dann im Härtefall auf einen Prozeß hinauslaufen, und das nach Dänischem Recht! Auf jeden Fall wird es eine Paragraphenreiterei geben, die ein juristischer Laie nicht betreiben kann.
Damit muß sich Kruemel aber garnicht belasten, wenn er eine Haftpflichtversicherung hat. Deren Juristen fechten das schon mit dem Eigentümer aus, ob Kruemel dafür haften muß oder nicht, denn freiwillig zahlt keine Versicherung. Das Falscheste, was man in so einem Falle tun kann, ist die "Vogel-Strauss-Politik", also Kopf in den Sand stecken und garnichts tun! Das geht nämlich mit Sicherheit nach hinten los...

Ps.: Dansommer ist nur Vermittler und nicht Eigentümer! In diesem Fall ist DS nur vom Eigentümer beauftragt! :wink:

Verfasst: 04.10.2008, 20:38
von melboller
@kruemel

Also ich würde auch unbedingt versuchen, das meiner Rechtsschutzversicherung zu beichten. Die werden nicht umsonst mitunter als die "Weissen Engel" des Paragraphen-Dschungels bezeichnet. :wink:

Aber trotzdem vorsichtig, nicht daß das dann zum Rohrkrepierer wird. :wink:

Gruß und schönen Abend noch,
melboller

Verfasst: 04.10.2008, 20:41
von Netsrik
und wenn er die 10 Euro dann einfach bezahlt? Hat sowas denn Aussicht auf Erfolg, wenn man klagt? Bäääärchen :mrgreen:

Verfasst: 04.10.2008, 20:50
von Bear300lbs
Netsrik hat geschrieben:und wenn er die 10 Euro dann einfach bezahlt? Hat sowas denn Aussicht auf Erfolg, wenn man klagt? Bäääärchen :mrgreen:
Selbstverständlich; es wird Dir kein Gericht (zumindest in D) Dein Recht auf Schadenersatz wegen Geringwertigkeit absprechen. Auch hat Kruemel ja nix von Billigmöbeln geschrieben. Aber selbst wenn: Wenn ich es nicht war, dann zahle ich auch keine 10 Euro nur wegen des lieben Friedens Willen!! Dafür sind doch Haftpflichtversicherungen da, die bezahle ich schließlich auch! Und wenn Du wissen möchtest, ob hier in D 10 Euro eingeklagt werden, dann brauchst Du ja nur mal ein kleines Knöllchen nicht bezahlen...

Gell Kerstin?? :wink:

Verfasst: 04.10.2008, 21:02
von kruemel21075
Ich bin gar nicht auf die Idee gekommen, den Stuhl, der nicht am Tisch stand, sondern in einer Ecke, an Dansommer zu melden. Es war ein einfacher Kunststoffstuhl. Gut wir sind Versichert, aber es ärgert mich meiner Versicherung etwas zu melden, was wir nicht beschädigt haben.
Gruß
Kruemel

Verfasst: 04.10.2008, 21:07
von Bear300lbs
kruemel21075 hat geschrieben: aber es ärgert mich meiner Versicherung etwas zu melden, was wir nicht beschädigt haben.
Das liegt natürlich an Dir! Du hast in diesem Falle nur 2 Möglichkeiten: entweder bezahlst Du den Schaden, oder Du meldest die Sache der Versicherung. Was ärgert Dich mehr? Denn wenn Du garnichts unternimmst, wird die Sache immer teurer werden und Du zahlst am Ende trotzdem. Melde den Schaden Deiner Versicherung und sage, daß Du es nicht warst! Den Rest machen die Versicherungsmenschen und Du bist den Ärger los!

Verfasst: 04.10.2008, 21:22
von Sollys
Schreibe doch einfach den Sachverhalt, nämlich, dass du den Schaden nicht verursacht hast an Dansommer. Freundlich und knapp.
Warte die Reaktion ab und melde es danach, wenn sich keine Eingigung erzielen lässt deiner Versicherung.

Verfasst: 04.10.2008, 21:55
von Bear300lbs
Sollys hat geschrieben:
Warte die Reaktion ab und melde es danach, wenn sich keine Eingigung erzielen lässt deiner Versicherung.
Sorry Sollys,
aber das ist genau das Falsche:

"Als Versicherter haben Sie die Pflicht, einen Versicherungsfall unverzüglich zu melden. In einigen Sparten bestehen besondere Fristen. Bei der Privat-Haftpflichtversicherung müssen Sie den Schaden unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche anzeigen. "


und

"Abwehr unberechtigter Ansprüche
Macht jemand Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie nicht verursacht haben, leistet die Haftpflicht wertvolle Hilfe. Der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung.

Die Privathaftpflicht gilt auch im Ausland
Der Vertragsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern in befristeter Form auch im Ausland. Sollten Sie längere Zeit im Ausland leben wollen, sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft sprechen, um optimal geschützt zu sein. "


Quelle: www.Versicherung.net

Wenn Kruemel die "wart-doch-erst-mal-ab"- Methode anwendet, verstößt er gegen die Versicherungsbedingungen und die Versicherung kann die Schadensregulierung ablehnen...

Verfasst: 05.10.2008, 11:53
von wofu
Moin, moin,

ich würde an DS schreiben gleich mit dem Hinweis auf eine Kopie an die RS-Versicherung, die dann natürlich auch das Anforderungsschreiben erhält. Das weitere wird sich finden, ggf. zwischen Versicherung und DS.
Vielleicht habt Ihr den kaputten Stuhl ja auch irgendwo auf dem Foto, wie er da so versandet in der Ecke liegt oder...


Viel Erfolg wünscht

Wolfgang

Verfasst: 05.10.2008, 12:13
von Bear300lbs
wofu hat geschrieben:Moin, moin,

ich würde an DS schreiben gleich mit dem Hinweis auf eine Kopie an die RS-Versicherung, die dann natürlich auch das Anforderungsschreiben erhält.
Hallo Wolfgang,
den Schaden reguliert die HP-Versicherung, nicht die RS-Versicherung!
Warum sollte Kruemel sich damit belasten? Haste vielleicht nicht gelesen, darum schau´noch mal hier:

"Abwehr unberechtigter Ansprüche
Macht jemand Sie für einen Schaden verantwortlich, den Sie nicht verursacht haben, leistet die Haftpflicht wertvolle Hilfe. Der Versicherer wehrt unberechtigte Ansprüche ab, wenn nötig auch vor Gericht. Anfallende Gerichts- und Anwaltskosten trägt die Versicherung."

Verfasst: 05.10.2008, 16:30
von wofu
Moin, moin,

ja Bärchen, Haftpflicht sollte es sein, daß war von mir ein freudscher Verschreiber. I'm sorry.

Danke für die Richtigstellung

Wolfgang

Verfasst: 05.10.2008, 16:50
von Bear300lbs
wofu hat geschrieben:Moin, moin,

ja Bärchen, Haftpflicht sollte es sein, daß war von mir ein freudscher Verschreiber. I'm sorry.

Danke für die Richtigstellung

Wolfgang

Bin eben ein Aufpassbärle... :mrgreen: