Seite 1 von 1

EU-Gerichtshof erlaubt DK Namensrecht für deutsche Junge

Verfasst: 14.10.2008, 18:01
von Lars J. Helbo
http://www.kristeligt-dagblad.dk/artikel/300767

Ein Deutscher Junge, der in DK geboren und aufgewachsen ist, hat beim EU-Gerichtshof ein Verfahren gegen den deutschen Staat gewonnen.

Die Eltern heißen mit Familiennahmen Grunkin und Paul, als der Junge vor 10 Jahren geboren wurde, nannten sie ihn aber Grunkin-Paul, was in DK kein Problem ist.

Vor zwei Jahren wollten sie ihn dann aber als deutscher Staatsangehöriger beim Standesamt in Niebüll registrieren. Dort wurde der Name abgelehnt, weil es nach deutschem Recht nicht zulässig sei.

Jetzt hat der EU-Gerichtshof aber diese Entsheidung aufgehoben.

Verfasst: 14.10.2008, 18:43
von galaxina
Der EuGH hat das damit begruendet, dass unterschiedliche Namen zu Komplikationen fuehren.
Mal wider eine Geschichte aus der friesischen Provinz.
Vor kurzem gab's in Husum schon mal eine medienwirksame Diskussion uebers Namenssrecht.

Verfasst: 15.10.2008, 15:14
von opa06
Manchmal ist die EG doch für etwas gut.

Freiheit die ich meine. :D