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3 Monate Urlaub machen

Verfasst: 26.10.2008, 17:11
von julemann
Hallo,

ich würde gerne einmal 3 Monate lang mit meinem Mann und meinem Hund ( Irish Setter ) Urlaub in Dänemark machen. :D
Im hohen Norden.
Egal ob Nordsee oder Ostsee.
Am liebsten in den Monaten November,Dezember und Janaur.
Wo kann man für diesem Zeitraum eine Wohnung mieten? :?:
Am liebsten von Privat.
Muss nicht am Strand sein.
Wer weis da bescheid?
Danke erst mal für die Antworten. :D

Verfasst: 26.10.2008, 17:39
von Sollys
Hallo Julemann,

das wird sich wahrscheinlich etwas schwierig gestalten. Ferienwohnungen und Häuser dürfen aufgrund der Winterregelung in den Wintermonaten nicht so lange am Stück vermietet werden. Auch nicht von Privat.

Eine Wohnung zu finden könnte eventuell möglich sein, aber höchstwahrscheinlich nicht möbliert, denn fällt sie wohl eher wieder unter die Winterregelung.

Und ihr habt wohl kaum Lust eure eigenen Möbel mitzubringen.

L.G.

Susanne

3 Monate Urlaub?

Verfasst: 26.10.2008, 17:56
von julemann
Hallo Susanne,

vielen Dank für deine schnelle Antwort und schade das es so nicht klappen kann.
Da muss ich wohl den Zeitpunkt ändern oder aber eben nicht solange Urlaub machen :(
( wir waren vorige Woche noch in Nr.Nebel Essen gegangen :P )

Verfasst: 26.10.2008, 18:10
von Mary
Hej Julemann,

geh mal auf www.ferienhausmiete.de . Da kannst Du in Dänemark von privat Ferienhäuser mieten. Und ich denke, da gibt es auch welche, die es nicht so genau nehmen. Wir haben dort in diesem Jahr z.B. ein Ferienhaus in Rendbjerg (nördliche Seite der Flensburger Förde) gebucht. Das ist ein Ferienhausgebiet, wo viele Eigentümer auch selbst häufig sind. Ich glaube nicht, dass dort geprüft wird, ob Eigentümer oder Mieter dort sind. Wahrscheinlich ist es in anderen Gebieten genauso.

Liebe Grüße
Maria

Verfasst: 26.10.2008, 18:15
von Sollys
Hallo Mary,

das hat mit nicht so genau nehmen nichts zu tun. Das ist eine Regelung die für alle Ferienwohnungen und Häuser in Dänemark gilt, unabhängig davon ob sie von Privat oder über Vermittlungsbüros vermittelt werden.

Die Eigentümer würden eine riesige Geldstrafe riskieren und ich glaube nicht, dass sich darauf jemand einlässt, es sei denn mit einem Haus oder Wohnung mit Ganzjahresstatus.

Die sind aber nicht so reichlich vorhanden und wie gesagt wohl eher nicht möbliert.

L.G.
Susanne

PS.: Die Eigentümer dürfen ihre Ferienhäuser im Winter auch nicht über die Winterregelung hinaus nutzen. Auch den Eigentümern ist es nicht erlaubt die Häuser über die 91 Tage hinaus zu bewohnen. Diese 91 Tage dürfen nicht am Stück sein. Und das wird überprüft. Auf Steuersünder hat es der dänische Staat abgesehen.

Verfasst: 26.10.2008, 18:18
von Mary
und bevor jetzt die Moral-Apostel kommen, wollte nicht zu etwas Illegalem animieren

Verfasst: 26.10.2008, 18:24
von Mary
Hej Susanne,

hast ja Recht.

Liebe Grüße
Maria

Verfasst: 26.10.2008, 18:24
von Olli
Wie verhält es sich denn mit den Hütten auf dem Campingplatz? Unter welche Regelung fallen die?

Die in Vejers auf einem Campingplatz sind sehr modern und isoliert sowie mit Heizung ausgestattet.

grüße

Olli

Verfasst: 26.10.2008, 18:25
von Sollys
Das ist eine gute Frage. Keine Ahnung, ob die einer Sonderregelung unterliegen. Müsste man mal näher untersuchen.

Verfasst: 27.10.2008, 17:49
von Otis
Und wie wäre es mit Bed & Breakfast? In den Wintermonaten kann man da bestimmt einen Superpreis machen und das sind ja oft kleine Wohnungen mit eigenem Eingang :)

www.net-bb.dk

Da kann man auch alles auf Deutsch lesen und,und,und.. überhaupt finde ich diese Seite super!!!

Nein ehrlich! :mrgreen: :wink:

LG Basti

Verfasst: 27.10.2008, 18:51
von hettibert
@sollys
dürfte man denn privat sein Sommerhaus für 90 tage vermieten? wirds erst ab 91 Tage illegal?
Hier bei uns wohnen übrigens total viel eigentümer fast immer im Sommerhaus...Oder es kommt mir nur so vor :mrgreen:
Gruß, Hetti

Verfasst: 27.10.2008, 19:14
von Otis
Können denn die Rentner nicht auch das ganze Jahr in ihren Sömmerhäusern wohnen?


Gruß Basti

Verfasst: 27.10.2008, 19:15
von Sollys
Hallo Hettibert,

es hat mit Privat oder nicht privat nichts zu tun. Die 91 Tage sind, wie weiter oben schon beschrieben nicht am Stück.

Hier noch einmal die Regeln:

Diese Regeln betreffen alle Anbieter, sowohl private, als auch die grossen.
Es hängt mit dem Status des Hauses zusammen.
Die Regeln sind zusammengefasst wie folgt:

Vom 1. Oktober bis zum 31. März dürfen die Häuser nur zu kurzen Ferienaufenthalten genutzt werden. Es ist dabei egal ob der Eigner selbst das Haus/die Ferienwohnung verwendet oder es zu Vermietungszwecken nutzt.

Im Winterhalbjahr gilt eine Maximumsgrenze von 91 Nächten sprich (13 Wochen) in denen das Haus/die Ferienwohnung vermietet werden darf.

Am Stück darf es im Winter maximal 4 Wochen und einem einzigen Fall 5 Wochen benutzt werden. Dazwischen muss es mindestens 4 Tage nicht benutzt werden.

Eine Ausnahme bilden Häuser/Wohnungen die einen Ganzjahresstatus haben und trotzdem zur Vermietung an Feriengäste genutzt werden dürfen. Diese Häuser liegen jedoch meistens in Ortschaften, nicht direkt im Ferienhausgebiet oder in Strandlage. (meistens nicht möbliert)

Sollte gegen diese Regel verstossen werden riskieren die Eigner und Vermittler ein sehr hohes Bussgeld.

Es ist eine staatliche Regelung, auf die weder die Vermittler noch die Eigentümer einen Einfluss haben.


L.G.

Susanne

Verfasst: 27.10.2008, 19:18
von Sollys
Rentner können bei der Kommune eine Sonderregelung beantragen. Es wird in den meisten Fällen streng kontrolliert.
Untervermieten dürfen sie nicht, für Besucher gelten die selben Regeln.

Verfasst: 27.10.2008, 19:26
von anja38
Hej,

ihr müßt ja nicht 3 Monate im gleichen Haus leben. Wechselt doch nach 4 Wochen,das Haus, die Gegend.....Problem gelöst und mehr gesehen habt ihr dann auch.

Liebe Grüße

Anja