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Stimmt das?

Verfasst: 08.11.2008, 17:59
von Dänemarkfans
Hej!

Heute hatte ich einen Lehrgang zum Thema "Erste Hilfe am Kind". Da ging es zb um Soforthilfe bei Unfällen aller Art.
Eine Kollegin erzählte, dass sie dieses Jahr in Juelsminde Urlaub machte und dort im Umfeld ein schwerer Verkehrsunfall war. Der Fahrer sah nicht so gut aus, aber der Beifahrerin hätte man sofort helfen können, bis Falck gekommen wäre.
Als sie ihr helfen wollte, wurde sie zurück gerufen und gesagt, dass keine erste Hilfe geleistet werden darf. :shock:
Ich sagte ihr gleich, dass das Quatsch sei und sie war sehr erboost darüber.

kh

dänemarkfans

Verfasst: 08.11.2008, 18:06
von Lars J. Helbo
Das ist Quatsch!

Verfasst: 08.11.2008, 18:11
von Dänemarkfans
Rigtig, :D so sehe ich das auch, nur sie hatte ihre Meinung so stark vertreten, dass ich ........................ach sie war sehr verbohrt, zum Streiten hatte ich keine Lust und als Neumalkluge wird man schnell abgestempelt. Meinte dann nur, dass ich genug Dänen kenne :mrgreen: und nachfrage.

kh

Grit

Verfasst: 08.11.2008, 18:16
von Netsrik
vollkommener Blödsinn...
der erste der am Unfallort ist, leistet erste Hilfe bis der RTW und NAW kommt. Er wird abgelöst durch die Sanis...
Basta...

Tut er das nicht , gafft oder behindert er andere bei der Ersten Hilfe ist das Fahrlässig und wird bestraft.
Auch wenn man keine Erfahrung in der E. H. hat muß man alles menschenmögliche tun.

Gruß netsrik selber Rettungsdienst gefahren....

Verfasst: 08.11.2008, 18:25
von Sollys
So ist es..... :!:

Verfasst: 08.11.2008, 18:31
von Netsrik
hey sollys... :D

Verfasst: 08.11.2008, 18:34
von Netsrik
nennt sich übrigens : Unterlassene Hilfeleistung am Unfallort :!:

bei so einer Gesinnung möchte ich nicht an der Stelle des Verletzten sein.

Das sollte für jeden eine Selbstverständlichkeit sein, Menschenleben zu retten... :!:

Verfasst: 08.11.2008, 18:39
von harald_legner
Netsrik hat geschrieben:nennt sich übrigens : Unterlassene Hilfeleistung am Unfallort :!:

bei so einer Gesinnung möchte ich nicht an der Stelle des Verletzten sein.

Das sollte für jeden eine Selbstverständlichkeit sein, Menschenleben zu retten... :!:
Gibt es "unterlassene Hilfeleistung" denn auch in Dänemark? Also als Straftatsbestand?
Auch wenn ich für verwunderlich hielte, kann es ja sein, dass es dort wirklich grundlegend andere Regelungen gibt ...

Verfasst: 08.11.2008, 18:40
von Netsrik
das ist ein grundlegendes Menschenrecht und sollte für jedermann eine Selbstverständlichkeit sein.
Der Nächste könnte man nämlich selber sein.... :(

Verfasst: 08.11.2008, 18:42
von Netsrik
in Deutschland ist der RTW innerstätisch in ca. 6 Min. am Unfallort außerstätisch bis zu 15 Min.
Und diese Min. konnen für einen Verletzten zur Ewigkeit werden..... :shock:

Verfasst: 08.11.2008, 18:45
von Netsrik
Rechtliche Situation [Bearbeiten]In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm unter anderem die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt und sich der Helfer durch die Hilfeleistung nicht selbst in Gefahr bringen muss (vgl. Paragraph 323c Strafgesetzbuch). Wer nicht hilft, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung, die mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann, schuldig (siehe auch Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung). Ist der Hilfeleistende Arzt, so muss er nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München [1] zumindest die Regeln des Basic Life Support (BLS) beachten. Andernfalls kommt eine Haftung in Frage. Der Gesetzgeber schützt den Ersthelfer.

*************************************************************
das heißt, falls der Ersthelfer etwas falsch macht, wird er nicht belangt...

gruß netsrik


denkt an eure Mitmenschen :!:

Verfasst: 08.11.2008, 18:47
von harald_legner
Netsrik hat geschrieben:das ist ein grundlegendes Menschenrecht und sollte für jedermann eine Selbstverständlichkeit sein.
Der Nächste könnte man nämlich selber sein.... :(
Nicht, dass ich flasch verstanden werde - ich halte es auch für eine Selbstverständlichkeit, einem Verletzten zu helfen.

Verfasst: 08.11.2008, 18:48
von Netsrik
hey harald..
ist aber nicht für jeden eine Selbstverständlichkeit, was meinst Du, was ich schon alles erlebt habe... :roll:

Verfasst: 08.11.2008, 18:51
von harald_legner
Netsrik hat geschrieben:Rechtliche Situation [Bearbeiten]In Deutschland ist jeder gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, [...]
Die deutsche Regelung ist ja unstrittig.
Wenn die dänische Regelung aber anders lautet, kann die Ansage, nicht helfen zu dürfen, ja auch dem Missverständnis entsprungen sein, dass ein fehlendes "Muss" als "nicht dürfen" interpretiert wurde.
Aber das ist wiederum wilde Spekulation meinerseits ...

Verfasst: 08.11.2008, 18:55
von Netsrik
darüber, wenn es so wäre würde ich mich hinwegsetzten.

Ich habe auch schon kopfüber in einem umgekippten LKW durch die Scheibe gehangen ,mit Hilfe von zwei starken Männern die mich an den Füssen festgehalten haben.
Und das hätte ich genauso in DK gemacht um zu Helfen... :wink:
auch wenn die Rechtliche Seite dort anders wäre.
Wer soll einem verbieten Menschenleben zu retten?