Seite 1 von 1

nach DK zum Partner ziehen

Verfasst: 18.11.2008, 17:42
von Frisko
Hallo, ich beabsichtige, nächstes Jahr zu meinem Freund nach DK zu ziehen. Nun habe ich hier gelesen, dass das Alles gar nicht so einfach sei. Denn man müsse nach 6 Mon. DK wieder verlassen. Oder sehr viel verdienen. Ich werde allerdings nur halbtags( aus ges.Gründen)arbeiten.
Wir wohnen dann in seiner Whg. Meine Tochter( 20) hat eine gute Ausbildung und auch Chancen dort auf einen Arbeitsplatz. Bin aber ein wenig verunsichert worden, was die Bedingungen angeht, die hier stehen, die Vorraussetzungen usw..., ist also doch nicht einfach in DK zu leben? weil alles vom dänischen Staat überprüft wird. Man ein Mindesteinkommen haben muß und und und.
Bleibt es mir nur eine Ilusion dorthin zu ziehen? Da man als Deutsche nicht bei seinem dänischen Freund leben darf in DK? Meine Tochter würde vorerst bei uns wohnen.
Was für Erlaubnisse benötigt man?
Danke euch sehr für Infos. :roll:

Verfasst: 18.11.2008, 18:05
von banya
Frisko, für EU Bürger ist es nicht schwer. Du brauchst kein Mindesteinkommen, du musst entweder einen Arbeitsvertrag oder etwa 70.000 DKK (p.P.) nachweisen können.
In DK zu leben ist nicht einfacher oder schwerer als woanders.
Evtl. etwas teurer, aber das hängt auch sehr davon ab, wo du wohnen wirst. In der Kopenhagen-Umgebung, ist es sicher um einiges teurer als in anderen Gegenden.
Weiss nicht, was vom dänischen Staat überprüft werden soll, ausser dass du brav deine Steuern zahlst. Da kennen sie keinen Spass.

Die notwendigen Erlaubnisse und Schritte wurde in vielen anderen threads beschrieben. Check da mal.

Auf alle Fälle solltest du dir darüber im Klaren sein, dass du in ein anderes Land ziehst und nicht alle einen mit offenen Armen empfangen werden.

Verfasst: 19.11.2008, 15:25
von Hina
Ich arbeite auch nur halbtags. Das ist kein Problem, wenn das Einkommen mindestens 6000 kr pro Monat und die Wochenarbeitszeit mindestens 15 Stunden pro Woche beträgt. Ansonsten ca. 70.000 kr. auf dem Konto.
Viele Grüße
Hina

Verfasst: 19.11.2008, 16:00
von Sollys
Hallo Frisko,

deine Tochter wird hier rein wirtschaftlich und gefühlsmässig nicht als deine Tochter, sondern als eigener erwachsener Mensch gezählt, die selbst für sich zu sorgen hat.
Also, auch sie muss ein Einkommen oder ein Barvermögen nachweisen.

Liebe Grüsse
Susanne

Verfasst: 19.11.2008, 16:36
von breutigams
Die Tochter wird erst ab dem 24 Lebensjahr als eigener erwachsener

Mensch gezaehlt. Habe meine Tochter auch hier her geholt. Da Sie ueber

24 war und keine Arbeit hatte musste ich meine Lohnzettel in Aalborg

vorlegen und bekam nach 14 Tagen bescheid, dass ich mir meine Tochter

noch leisten kann. Dieses gilt ab dem 24 Lebensjahr.

Hilsen Peter

Verfasst: 19.11.2008, 18:20
von Sollys
Zitat: "Da Sie ueber 24 war und keine Arbeit hatte musste ich meine Lohnzettel in Aalborg
vorlegen und bekam nach 14 Tagen bescheid, dass ich mir meine Tochter
noch leisten kann. Dieses gilt ab dem 24 Lebensjahr."

Wahrscheinlich konntest du dann auch einen dementsprechend hohen Lohn nachweisen, dass du sie dir noch leisten konntest (so scheusslich das auch klingt).
Normalerweise sind Kinder mit 18 erwachsen.

Das Kindergeld hört auf, sobald die Kinder 18 sind.

Ich habe für meine beiden Grossen, obwohl sie zum Zeitpunkt des Erwachsenwerdens (18. Geburtstag) noch in der Ausbildung waren, weder Kindergeld vom Staat, noch Unterhalt vom Vater / der ebenfalls in Dänemark lebt, bekommen. Schluss aus. 18 ist erwachsen. Obwohl ich noch nebenbei, als Alleinversorger ein minderjähriges Kind zu versorgen habe.

PS. Wir wohnen seit über 16 Jahren in Dänemark.

Verfasst: 19.11.2008, 19:36
von Hina
Kinder bis zum 21. Lebensjahr, die nachweislich im Haushalt der Eltern lebten, von ihnen versorgt wurden und mit umziehen, können auch ohne eigenen Einkommensnachweis mit angemeldet werden. Ältere Kinder müssen selbst ihr Einkommen nachweisen, wie bereits geschrieben oder so verfahren, wie Peter.

Hilsen
Hina

Verfasst: 19.11.2008, 19:55
von Sollys
Hallo Hina,
wie kann das angehen, dass erwachsene Kinder aus dem ´Ausland´ anders behandelt werden, als hier zu lande. Oder heisst das nur, dass diese Kinder mitkommen dürfen, jedoch rundum von den eigenen Eltern versorgt werden müssen. Sprich Kindergeld gleich null?

Verfasst: 19.11.2008, 20:05
von Hina
Ja, sie dürfen nur mit angemeldet werden, müssen aber von den Eltern voll versorgt werden.
Hilsen
Hina

Verfasst: 19.11.2008, 20:06
von Sollys
Danke, Hina.

Hatte ich vorher noch nie gehört.