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Arbeitslos als Pendler

Verfasst: 03.12.2008, 12:37
von cimberia
Heissa alle sammen,
ein Arbeitskollege und ich hatten gestern eine Diskusion, wo wir geteilter Meinung waren. Eventuell gibt es hier jemanden der präzise Auskunft geben kann.

Ich bin der Meinung, dass ich als Pendler, wenn ich arbeitslos werden würde, weiterhin Alu1 bekomme und zwar solange bis die Zeit von der letzten Bewilligung abgelaufen ist.

Beispiel: ich habe anspruch auf Alu1; bekomme 12 Monate bewilligt; nehme davon 2 Wochen in Anspruch; gehe dann nach DK und werde da entlassen; gehe zurück zur ARGE. Restzeit der Bewilligung 11 1/2 Monate!

Pà forhànd tak

Hilsen Frank

Verfasst: 04.12.2008, 13:29
von Hina
Hej Frank,
das Anrecht, ALU 1 zu beantragen, bleibt Dir insgesamt 3 Jahre erhalten.
Hilsen
Hina

Verfasst: 04.12.2008, 15:40
von Sven Schmidt
Ja, genau die Antwort hat man mir auch gegeben, als ich mich direkt bei der Arbeitsagentur erkundigt habe. Wenn Du vor dem Arbeitsbeginn in DK in D arbeitsuchend gemeldet warst, hast Du noch 3 Jahre Anspruch auf ALU 1. Allerdings weiss ich nicht, wie das geregelt ist, wenn Du vorher noch nie in D arbeitssuchend warst...

Verfasst: 04.12.2008, 20:43
von Hina
Das ist egal, ob man sich gemeldet hat oder nicht. Die 3 Jahre zählen ab dem letzten Arbeitstag in Deutschland.
Hilsen
Hina

Verfasst: 06.12.2008, 08:40
von cimberia
Hej, vielen Dank!

Habe auch noch mal das www durchstöbert, aber keine §§ dazu gefunden.
Ich kann mich auch nur auf die Aussage eines Arge Mitarbeiters stützen!
Schade eigendlich, dass sich die Arge bzw. Bundesregierung mit solchen brisanten Infos zurück hält!

God Weekend!

Hilsen Frank

Verfasst: 06.12.2008, 16:41
von Hina
Hej Frank,
doch es gibt einen Paragraphen dafür, den aber wohl kaum jemand auf Anhieb begreift :wink: - SGB III § 127 1. 1. Das Schlüsselwort hierfür ist die Rahmenfrist. Sie beträgt 3 Jahre.
Hilsen
Hina

Verfasst: 06.12.2008, 18:49
von cimberia
@ hina & @ münchner

Thats great !!!!!

Hilsen Frank