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auto die 1000... :)

Verfasst: 16.04.2004, 01:01
von faxi
die geschichten die man hier rund um´s auto liest sind ja teilweise wirklich nicht gerade ermutigend :(

wer weiß wie es aussieht wenn man nach DK auswandert aber einen zweitwohnsitz in D beibehält - darf man dann ein deutsches auto in DK fahren?

*grübel*

danke für antworten...

Verfasst: 16.04.2004, 07:03
von Lars J. Helbo
Nein ;-)

Verfasst: 19.04.2004, 17:54
von faxi
danke - aber eher mit einem :(

Verfasst: 17.05.2004, 11:51
von peterd
Ich hätte da noch eine "Varianten-Frage". Wie sieht es denn aus, wenn ich als Deutscher nach DK ziehe aber als Grenzpendler Steuern weiterhin in Deutschland zahle. Bezieht sich das dann auch auf die KFZ-Steuern? (Auch ich hätte noch einen Zweitwohnsitz zu bieten...)

Vorab schon mal vielen Dank für Eure Infos

Gruß
Peter

Verfasst: 17.05.2004, 12:29
von Krudt
Ebenfalls nein.
Für Dänemark gibt es da keinen Zweitwohnsitz. Du darfst nicht mit einem Wagen deutscher Zulassung in Dänemark ohne den Halter (Beifahrer) fahren, wenn Du selbst in Dänemark lebst.
Wer in Dänemark lebt, zahlt eben für das Auto Rekordsummen. Da gibt es z.Z. kein vorbeikommen.

Verfasst: 01.06.2004, 01:07
von Tanja Trap
...und wenn ich als Dänin mein deutsches Auto mit nach Dänemark nehmen will weil ich zurückziehen möchte?!ich habs leider immernoch nicht verstanden :-(

Verfasst: 01.06.2004, 08:58
von Ursel
Hej Tanja!
Dann fährst Du es hier zuerst ja wohl vor derUmmeldung (z.B. wenn Duerst Whg. suchst oder Eltern besuchst9 als Touristin,denn Du hast ja (noch) einen deutschen und (keinen) dänischenWohnsitz, oder?
Und als Tourist darfst Du ja mit ausländischem Kennzeichen hier fahren.

Wenn Du aber umgemeldet nach DK bist,dann muß Dein Nummernschild dänisch werden, sprich, dann zahlst Du auch wieder de dänischenSteuern...
Das Auto nimmst Du dann als Umzugsgut mit, das wird etwas billiger, richte Dich trotzdem darauf ein, es quasi "nochmal zu bezahlen", uns ist das gleiche passiert...

Grüße in meine Studienheimat Stuttgart - Ursel, DK

Verfasst: 02.06.2004, 11:11
von saedis
"Das Auto nimmst Du dann als Umzugsgut mit, das wird etwas billiger, "

???

genau die erfahrung haben wir (leider) nicht machen können. uns wurde gesagt das DK fast das einzigste land sei, das ein auto NICHT als umzugsgut betrachtet...

worauf wir das auto in D verkauft haben und hier noch auf eine "lösung" suchen :(

Verfasst: 02.06.2004, 11:35
von Lars J. Helbo
Doch natürlich ist es Umzugsgut. Deshalb muß kein Zoll oder MwSt. bezahlt werden. Es kann also im Prinzip ohne Abgaben eingeführt werden. Wenn Du nachher in DK auch damit fahren willst, dann muß es hier angemeldet werden, und dann muß die Zulassungsabgabe bezahlt werden. Der Trick ist ja gerade, daß dies mit der Einfuhr im Prinzip nichts zu tun hat.

Verfasst: 03.06.2004, 14:05
von saedis
peil ich irgendwie nicht - ist denn nicht EU mässig sowieso kein zoll von nöten?

diese zulassungsabgabe wurde bei meinem "alten" auto mal eben mit schlappen 21.000€ angegeben - 4 jahre alter bmw kombi - da musste ich tief schlucken und habe ihn schweren herzen´s abgegeben...

und nun bin ich auf der suche nach einem passenden "ersatz"auto - wobei ich bei den preisen hier echt vom hocker falle *grübel* und deshalb noch kein auto habe...

Verfasst: 03.06.2004, 14:27
von Lars J. Helbo
Stimmt, innerhalb der EU darf man jetzt so wie so unbegrenzt Güter für den Privatverbrauch Zollfrei mitnehmen. Die Tatsache, daß das Auto als Umzugsgut mitgebracht wird, macht daher in der Praksis kein Unterschied. Prinzipiel gibt es aber ein Unterschied, und früher (vor dem Binnenmarkt) gab es auch den praktischen Vorteil, daß man beim Umzug kein MwSt für das Auto zahlen mußte, sondern nur auf die Zulassungsabgabe.

Die prinzipielle Unterschied kann aber in Zukunft wieder wesentlich werden.

Vor einiger Zeit haben die Dänische Autoimporteure nämlich den Staat verklagt. Sie haben behauptet, die Höhe der Zulassungsabgabe sei unangemessen. Eine solche Gebühr muß ja in eine angemessene Verhältnis zu den Kosten des Staates stehen.

Sie haben den Fall verloren, weil der EU-Gerichtshof festgestellt hat, daß der Zulassungsabgabe keine Gebühr für die Zulassung ist, sondern eine normale Verbrauchssteuer. Und die Höhe davon wird natürlich vom Staat festgelegt.

Diese Feststellung ist sehr wichtig, weil beim Umzugsgut normalerweise keine Verbrauchssteuern zu zahlen sind. In einem neuen Verfahren haben andere deshalb geklagt und wollen erreichen, daß die Abgabe beim Umzug nicht bezahlt werden soll. Dieses Verfahren schwebt noch. Weil aber der EU-gerichtshof in dem anderen Verfahren schon festgestellt hat, daß es sich hier um eine Verbrauchssteuer und keine Zulassungsgebühr handelt, stehen die Chancen recht gut.

Verfasst: 29.06.2004, 23:25
von Tanja Trap
Hej Ursel,
mange tak for svaret.
So werde ich es auch erstmal machen, ein paar Monate als Tourist mein deutsches Auto fahren :-)
God aften til DK og mange hilsner fra Stuttgart
Tanja

Verfasst: 06.07.2004, 19:18
von iri
Hallo Tanja,

Dir wird erlaubt Dein Auto 1 Jahr in Dänemark *ohne* Ummeldung mit deutschen Nummernschildern zu fahren.

Ich würde das Jahr erst einmal abwarten (abfahren). Vielleicht ist ja bis dahin die bereits laufende Klage beim europäischen Gerichtshof erfolgreich und die Sache hat sich eh erledigt.

Du würdest Dir auch die Kosten für den Umbau auf dänische Richtlinien ersparen. Das kommt nämlich auch noch dazu.

Verfasst: 06.07.2004, 20:41
von Lars J. Helbo
Das stimmt so stimmt. Wenn Du Dich in DK beim Einwohnermeldeamt anmeldest, dann mußt Du laut geltenden Regeln Dein Auto SOFORT (spätestens nach 1 Woche) ummelden. Sonst darfst Du mit dem Auto in DK nicht fahren.

Wenn Du Dich in DK nicht offiziel anmeldest, sondern Dich nur hier die ganze Zeit aufhälst, DANN kannst Du bis zu 12 Monate warten. Wenn jemanden hier nicht offiziel angemeldet ist, dann werden die Behörden nämlich nach den folgenden Regel vorgehen: Wenn Du Dich innerhalb der letzten zwei Jahre insgesamt mehr als 365 Tage in DK aufgehalten hast, dann wirst Du (in Sachen Auto) so behandelt, als ob Du hier angemeldet wärest. Das heißt nach spätestens 1 Jahr ununterbrochene Aufenthalt in DK, dann muß Du Dein Auto ummelden OBWOHL Du hier überhaupt nicht gemeldet bist.

ABER diese Schonfrist von einem Jahr gilt also nur dann, wenn Du hier nicht gemeldet bist. Das heißt aber auch, daß Du z.B. hier nicht studieren kannst, nicht krankenversichert bist etc.

Verfasst: 06.07.2004, 20:52
von iri
Nun, ich war in DK angemeldet, war also krankenversichert und bin auch von der Polizei angehalten worden.Es gab niemals Probleme. Auch wenn man ihnen manchmal ihre eigenen Paragraphen erklären musste. Diese sind auch hier irgendwo im Forum bereits erwähnt.

Aus diesem Grunde ist das, was Du schreibst also nicht richtig. Hast Du vielleicht eine Quelle/Beleg für Deine Behauptung?

DK ändert seine Gesetze ja sehr oft. Ich habe mein Auto also erst nach einem Jahr ummelden müssen. Dies geschah Oktober 2003.