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Angaben auf der E301
Verfasst: 08.01.2009, 18:27
von kalki
Hi, hab mal folgende Frage
hab die E301 bekommen,weil ich die Abgeben mußte zum ALG-Antrag,nun ist mir allerdings bei der Abgabe und der Bearbeitung des Antrags erst aufgefallen,dass die Wochenarbeitsstunden dortdrauf auf 37,5 stehen,der Schnitt der Wochenstunden liegt aber bei mir bei ca 50,ist also um 1/3 höher.
Das gibt natürlich auch gewaltige Differenzen beim ALG,die haben das jetzt auf 1150€ ca festgelegt,wenn ich aber davon ausgeh,dass das ALG 60% vom Netto sein soll,fehlen dann fast 500 €,die ich sicherlich nicht verschenken werde/will.
Langt da ne Bescheinigung der Firma oder muß ich wieder in Kopenhagen anfragen,wieso das falsch ausgefüllt ist?
Hilsen
Kalki
Verfasst: 08.01.2009, 18:33
von Otis
Hej!
Hast du den 50 Std. geregelte Arbeitszeit gehabt, oder hast du da immer überstunden gehabt?
Gruß Basti
Verfasst: 08.01.2009, 18:37
von kalki
das is mit überstunden,aber die zählen normalerweise doch mit,oder nicht?
Verfasst: 08.01.2009, 18:43
von Otis
Ich glaube es ist von Bedeutung wieviel du regulär gearbeitet hast-hast du die Überstunden in irgend einer Weise vergütet bekommen?
Verfasst: 08.01.2009, 18:47
von Otis
Ja klar musst du ja.
Nein-ich denke, daß ist eben die STaffelung mit den Wochenstunden
und die wird relevant sein.
Gruß Basti
Verfasst: 08.01.2009, 19:33
von kalki
Meine Wochenstunden lagen bei ca 50 .
in D hast du einen Wochenschnitt von 40,da kanns doch nicht sein,dass man da nur unwesentlich mehr Stempelgeld bekommt als wenn man in D gearbeitet hätte?
Sorry,aber das kann nicht hinhauen.
Und der Spruch vom AA,wo man die21% Sozialabgaben denn hindrücken will,kann es auch nicht sein,denn wo wären die denn bei nem Stempelgeld von etwas über 800 € wenn man in D gearbeitet hätte?
Etwas über 800 € Stempelgeld kommt ja (rein rechnerisch gesehen) hin bei nem Deutschen Verdienst von 1500€.
Allerdings bei dänischem Verdienst,der fast das doppelte beträgt,muß demnach auch das doppelte an Stempelgeld dabei rauskommen,ist in meinen Augen eine klare Rechenaufgabe.
Wer ist von euch denn mal in der Situ gewesen,diejenigen könnten sich ja auch mal zu Wort melden,damit man mal Anhaltspunkte hat dazu.
Derzeit sind ja viele Deutsche,die in DK gearbeitet haben,wieder hier und warten auf besseres Wetter ....
Verfasst: 08.01.2009, 19:46
von hjem
Hej Kalki,
gehe mit Deinen Lohnabrechnungen zum A-amt, Deine durchschnittlichen Ueberstunden der letzten 12 Monate werden normalerwise mit angerechnet.
gruss Axel
Verfasst: 08.01.2009, 20:00
von g_abriele
Da bei meinem Mann in der Firma einige gekuendigt worden sind, hat er sich bezueglich a-kasse nochmal erkundigt.
Man hat ihm dann erklaert, dass man bei der A-kasse die stundenzettel der letzten 12 Monate abgeben muss, die allerdings nur die letzten 3 Monate ueberpruefen.
Wenn man in den Monaten Ueberstunden hast, und man das in Tage umrechnet, bekommst du fuer dementsprechend fuer diese Zeit erstmal kein Geld.
Das wuerde bedeuten, dass du bei 13 Ueberstunden pro Woche bei 3 Monaten 156 Ueberstunden hast, und somit fast 5 Wochen Ueberstunden (in Regulaerer Arbeitszeit hast) und dafuer erstmal kein Geld bekommst .
So wurde ihm das in der Firma erklaert - hoert sich scheisse an und ich kann auch keine Garantie dafuer geben. Aber besser vorsichtig sein.
Verfasst: 08.01.2009, 20:18
von kalki
@gabriele,
wir prechen hier über das Deutsche AA,da geht es vielmehr um die Anrechnungzeiten.
Ich wüßte nicht,dass die hier bei uns was an den Überstunden anrechnen.
Verfasst: 08.01.2009, 20:29
von ta.schi
Ich weiss nicht, wie es ist, koennte mir aber schon vorstellen, dass das angerechnet wird... Abfindungen werden in D ja auch angerechnet und muessen erstmal aufgebraucht werden...
Verfasst: 08.01.2009, 20:30
von g_abriele
Oh - sorry

Verfasst: 08.01.2009, 23:02
von aki
hjem hat geschrieben:Hej Kalki,
gehe mit Deinen Lohnabrechnungen zum A-amt, Deine durchschnittlichen Ueberstunden der letzten 12 Monate werden normalerwise mit angerechnet.
gruss Axel
Ich sehe das genauso!
Das
deutsche Arbeitsamt geht vom sozialversicherungspflichtigen Einkommen der letzten 12 Monate aus. Dazu gehören auch die ausbezahlten Überstunden, für die ja Sozialabgaben gezahlt wurden.
Dem dänischen Arbeitgeber ist diese Regelung vermutlich nicht bekannt.
Also weise Deinem Arbeitsamt Dein tatsächliches Einkommen nach.
Hilsen
Axel S
P.S. @taschi
Abfindungen sind etwas anderes, für die werden keine Sozialabgaben bezahlt.
Verfasst: 09.01.2009, 10:11
von kalki
@aki,danke für die Auskunft, dann werd ich da kommende Woche mal wieder hin mit dem Bescheid zwecks Änderung, will ja Vater Staat nix schenken,denn die schenken uns ja auhc nix (mehr).
Verfasst: 09.01.2009, 12:31
von kalki
So,eben nettes Telefonat mit der Leistungsgewährung des roten "A"s gehabt.
Falls dort auf dieser E301 falsche Angaben gemacht worden sind,so sind diese über den AG zu berichtigen,dieser muß eine Berichtigte E301 in Kopenhagen einreichen,die dann wiederum an den AN ausgehändigt wird zwecks weiterleitung an das rote "A".
Auf Anfrage wies aussieht mit den Lohnabrechnungen kam ein klares "nein",es zählt die E301 mit ihren Angaben.