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Brauch ich DK-Aufkleber, wenn ich nach D fahre?

Verfasst: 21.04.2009, 20:34
von geloescht02
Hallo liebe Gemeinde,

irgendwie komm ich mit der Suchfunktion hier nicht klar, vielmehr weiß man überhaupt nicht, was man für ein Suchwort eingeben muss, von daher nehm ich den einfachen Weg :wink:

Muss ich, wenn ich ein hier registriertes Auto mit einem DK-Schild versehen, wenn ich damit nach Deutschland fahren will?


Ganz lieben Dank

Verfasst: 21.04.2009, 20:54
von Olli
Hej Bustrulla,

Ich denke es wird dich niemand anhalten wenn Du ohne fährst, aber scheinbar gibt es diese Regelung noch (wenn dein Kennzeichen noch kein EU Kennzeichen ist).

Hab mal ein wenig gegoogelt so richtig Infos bekommt man nur schwer.
Einen kleinen Hinweis (aber nach deutschem Recht) habe ich [url=http://www.gutefrage.net/frage/musste-man-frueher-diesen-d-aufkleber-am-auto-haben]hier[/url]ganz unten gefunden.

Liebe Grüße

Olli

Verfasst: 21.04.2009, 20:57
von hoerky(geloescht)
Hi Bustrulla !

Wenn das Auto schon das EU-Kennzeichen (mit den blauen
Seiten - einmal EU-Wappen - einmal kleines DK -Zeichen auf
blauem Grund) brauchst Du es nicht nochmal extra.

Sonst ja.

Bis denne,

Hoerky

Verfasst: 21.04.2009, 21:00
von geloescht02
Als ich mein Auto umregistrieren ließ, gab es nur die ganz normalen weißen Kennzeichen mit rotem Rand und ich kam gar nicht auf die Idee, nach dem EU-Kennzeichen zu fragen. Gibt es die überhaupt schon in DK?

Ich hab bisher erst ein dänisches Auto damit gesehen, da hatte der Besitzer sich das Schild aber selber so hingebastelt :wink:

Na gut, dann werd ich mir mal einen Aufkleber leisten. Danke für die schnellen Infos :)

Verfasst: 21.04.2009, 21:02
von enkemand
Hallo Bustrulla.

Du wohnst doch in Jylland. Dann mussst du das Nationale Kennzeichen (Weisses Oval mit schwarzem Rand) und einem J (Jott) für Jylland anbringen.

Gruß Claus

Verfasst: 21.04.2009, 21:05
von geloescht02
Danke Enkemand für diese ganz spezielle Info , aber meine Frage war schon ernst gemeint. Geh woanders spielen, ja?

Verfasst: 21.04.2009, 21:11
von Olli
Bustrulla hat geschrieben:Ich hab bisher erst ein dänisches Auto damit gesehen
Jau vereinzelt (ganz selten) sehe ich in DK mal ein echtes dänisches EU Kennzeichen, ich muss aber sagen - die Originalen alten stehen den Autos einfach besser. :wink:

Zu den Klebern noch:

Bei Bilka und co. gibts ja in der Autoecke oft diese silber farbenen oder metall DK-Logos in ähnlicher Form.

Auch wenn die hübscher aussehen, wenn Du Dir wirklich einen anbappen willst nimm lieber den weissen ovalen wie man ihn kennt, damit bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.

Gute Fahrt!!

Liebe Grüße

Olli

Verfasst: 21.04.2009, 23:17
von sven estridsson
Bustrulla hat geschrieben:...aber meine Frage war schon ernst gemeint.
humor ist wenn man trotzdem lacht.


trirtratrulalla, andersen

Verfasst: 22.04.2009, 08:45
von geloescht02
Dann bin ich lieber ohne Humor, als die immer gleichen User lesen zu müssen, die meinen, irgendwie witzig oder originell sein zu müssen.

Vielen Dank Olli und Hoerky

Verfasst: 22.04.2009, 09:10
von adi
Hejsa,
was passiert denn, wenn ich den Aufkleber nicht habe?
Also hier wir haben keinen Aufkleber drauf und sind schon fleissigst nach Deutschland und Österreich gefahren ... :?

Verfasst: 22.04.2009, 11:02
von netsrik2
so etwas wußte ich noch gar nicht. Muß man das umgedreht auch?

Ich habe eine dänisches Auto (in D gemeldet)wollte mir aber auch das DK-Schild anbappen, obwohl aus Deutschland.
An den dänischen Tankstellen habe ich schon einige gesehen.

Verfasst: 22.04.2009, 11:38
von Smiley22
Ohne Euro-Kennzeichen benötigt man den Aufkleber.

Jürgen

Verfasst: 22.04.2009, 12:17
von adi
aber was passiert denn nun, wenn man diesen Aufkleber nicht hat (und eben keine Eurokenzeichen)?
Bekommt man dann in Tyskland ein Knöllchen (wenn ja, wie teuer?)? Darf man nicht mehr weiter fahren? Wird das Auto konfisziert?

Stehen da irgendwo Regeln zu niedergeschrieben?

Verfasst: 22.04.2009, 12:33
von netsrik2
...und was ist, wenn man als D mit Eurokennzeichen ein DK-aufkleber hat?

Verfasst: 22.04.2009, 12:35
von balthasar
adi hat geschrieben: Stehen da irgendwo Regeln zu niedergeschrieben?
Das Ganze steht in § 21 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung, kostet ein Verwarngeld und vermutlich die Auflage, sich umgehend ein Nationalitätskennzeichen zu beschaffen. :wink: