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Autofrage etc mal andersrum

Verfasst: 03.06.2009, 15:52
von hettibert
Hi, also mal etwas ausführen zur Erklärung.... Wir leben seit 11 Monaten in DK, haben dänische Kennzeichen auf beiden Autos. Jetzt arbeitet Männe aber bald wieder in D als Beamter, ist dann von Mo -Fr in D. Darf er dann das Auto wieder in D anmelden und hier in DK damit fahren? Er hat dann auch eine Whg in D und ist da an - und hier abgemeldet. Sozusagen nur noch auf besuch bei uns. Allerdings läuft das Haus auf seinen Namen. Geht das? Oder müssten wir dann wieder nach D ziehen?

Frag den Fachmann

Verfasst: 03.06.2009, 17:31
von udo66
Frag deinen Revisor / wahrscheinlich wirst du soviele verschiedene Antworten bekommen, dass bei einer so wichtigen Geldsparfrage besser ist, den FAchmann zu fragen und mal was zu investieren. Duerfte billiger sein als nicht Geld zu sparen.

Verfasst: 03.06.2009, 19:25
von Lars J. Helbo
Wenn Ihr ein Haus in DK habt und dort als Familie wohnt, dann kannst Du davon ausgehen, dass Eure Lebensmittelpunkt in DK liegt - selbst wenn Dein Mann in DE arbeitet.

Wenn es um ein privates "Familienauto" geht, dann muss er am Wohnort angemeldet sein. Das heißt in dem Fall DK Kennzeichen. Das ist ja nichts anderes als die Grenzpendler, die in DE wohnen und in DK arbeiten. Die fahren ja auch mit DE Kennzeichen. Also: Kennzeichen wie Wohnort.

Nun wissen wir ja nicht, was Dein Mann macht. Stellen wir uns aber vor, er bekommt von der Firma einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt - z.B. als Monteur oder Außendienstvertreter. Dann wird dieses Auto natürlich dem (deutschen) Firma gehören und somit auf deutsche Kennzeichen sein. Dann kann es aber unter Umständen erlaubt sein, dass er damit auch zum Wohnort in DK fährt. Das ist dann aber einen etwas speziellen Fall.

Verfasst: 03.06.2009, 21:47
von Dagmar P.
Nicht zum Auto, sondern zum Haus: Wie geht das, d.h. wenn er komplett abgemeldet ist in Dk, kann er doch eigentlich kein Haus besitzen in Dk :?:
Anders herum, wenn das Haus nun dir gehört und er nur zu Besuch am Wochenende ist und nur in D gemeldet, dann darf er mit deutschen Kennzeichen fahren.