Einreise Dtschl. fuer Doppelstaatler nur mit dtsch. Pass?
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Einreise Dtschl. fuer Doppelstaatler nur mit dtsch. Pass?
Habe fuer meine Tochter (in DK geboren) z.zT nur einen daenischen Pass.
Hatt von den Forums "Doppelstaatlern" schon mal jemand Problem bei der Einreise nach Dtschl. bekommen wenn nur der Daenische Pass vorgezeigt wurde? Wird die Regelung unten kontrolliert/durchgesetzt?
Die offizielle Regelung ist ja: "Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass, die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates erfolgen kann." (website Deutsche Botschaft)
Hatt von den Forums "Doppelstaatlern" schon mal jemand Problem bei der Einreise nach Dtschl. bekommen wenn nur der Daenische Pass vorgezeigt wurde? Wird die Regelung unten kontrolliert/durchgesetzt?
Die offizielle Regelung ist ja: "Bei Doppelstaatern (Erwachsene und Kinder) ist zu beachten, dass nach internationaler Übung die Einreise nach und die Ausreise aus Deutschland nur mit deutschem Reisepass, die Einreise in und die Ausreise aus dem anderen Staat (dessen Staatsangehörigkeit die Betreffenden ebenfalls besitzen) nur mit den nationalen Dokumenten des anderen Staates erfolgen kann." (website Deutsche Botschaft)
Theoretisch schon, praktisch habe ich das i 6 Jahren noch nicht erlebt. Wir nehmen immer nur den deutschen Pass mit.
Wenn du keinen Pass hast, hast du die Geburt deines Kindes per Geburtsurkunde registriert?
Gruss, vilmy
Wenn du keinen Pass hast, hast du die Geburt deines Kindes per Geburtsurkunde registriert?
Gruss, vilmy
Hvor du sætter din fod,
bli'r der spor af de drømme, du driver imod.
Ved de veje du finder,
vil man snart plukke minder.
Om du driver omkring eller står og slår rod,
bli'r der spor af din fod.
Sigurd Barrett
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Sigurd Barrett
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Solange du die Geburt der Botschaft anzeigst, langt das wohl auch.
Wie gesagt, wenn man den Grenzern nicht direkt erzählt, dass das Kind Doppelstaatler ist, wissen sie es sowieso nicht. Ständig 2 Pässe dabei zu haben, finde ich einfach zu stressig.
Gute Reise.
vilmy
Wie gesagt, wenn man den Grenzern nicht direkt erzählt, dass das Kind Doppelstaatler ist, wissen sie es sowieso nicht. Ständig 2 Pässe dabei zu haben, finde ich einfach zu stressig.
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Offenbar kann auch ohne jede Geburtsanzeige bei deutschen Behoerden das Kind jederzeit einen deutschen Pass erhalten (allerdings wie schon gesagt erst Namenserklaerung etc.)Vilmy hat geschrieben:Solange du die Geburt der Botschaft anzeigst, langt das wohl auch.
Wie gesagt, wenn man den Grenzern nicht direkt erzählt, dass das Kind Doppelstaatler ist, wissen sie es sowieso nicht. Ständig 2 Pässe dabei zu haben, finde ich einfach zu stressig.
Gute Reise.
vilmy
Bei der Einreise nach Dtschl. (aus nicht-Schengen Land) sieht doch der Grenzbeamte das unsere Familie aus daenischer Mutter und dtsch. Vater ein Kind mit dem deutschen/meinem Nachnahmen dabei hatt (aber nur mit daenischem Pass). In dem Moment sollte doch klar sein das das Kind beide Staatsangehoerigkeiten hatt und eigentlich nur mit dtsch. Pass einreisen kann?
Tja, wir haben alle denselben internationalen Nachnamen. Da sieht niemand was.
Als meine Tochter geboren wurde (2003) musste man die Geburt noch innerhalb von 6 Monaten anzeigen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Deshalb bekan sie mit 3 Monaten ihren ersten Satz Pässe. Gut, dass sich das offensichtlich mittlerweile geändert hat.
Gruss, vilmy
Als meine Tochter geboren wurde (2003) musste man die Geburt noch innerhalb von 6 Monaten anzeigen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Deshalb bekan sie mit 3 Monaten ihren ersten Satz Pässe. Gut, dass sich das offensichtlich mittlerweile geändert hat.
Gruss, vilmy
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das wurde meines Wissens nach auf 1 Jahr geaendert, jedenfalls habe ich da vor 2 Monaten so ein Schreiben unterschreiben muessen, worin das erklaert wurde, ich wusste das gar nichtVilmy hat geschrieben:Tja, wir haben alle denselben internationalen Nachnamen. Da sieht niemand was.
Als meine Tochter geboren wurde (2003) musste man die Geburt noch innerhalb von 6 Monaten anzeigen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Deshalb bekan sie mit 3 Monaten ihren ersten Satz Pässe. Gut, dass sich das offensichtlich mittlerweile geändert hat.
Gruss, vilmy

wir gehen momentan naemlich diesen langen Weg ueber die Botschaft: Namenserklaerung, Pass und dann in vielleicht einem Jahr endlich die deutsche Geburtsurkunde... ach ja... ich sehe uns allerdings schon in 7 Wochen bei der Botschaft den Heimreisepass beantragen

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@Carola: hast du diese Information von der deutschen Botschaft in Kopenhagen (1 Jahr Frist fuer Geburtsanzeige)?
Ich habe naemlich gestern mit einer freundlichen Dame dort telefoniert (".. so ein gewurschtel, mit Verlaub, wie das hier in DK mit Namen moeglich ist... wo jeder machen kann was er will gibt es in Dtschl. nicht!"
Die Kernaussage war: die Doppelstaatlichkeit des in DK geborenen Kindes ist mit Geburt erworben und ist an keinerlei Fristen etc. geknuepft.
Ich habe naemlich gestern mit einer freundlichen Dame dort telefoniert (".. so ein gewurschtel, mit Verlaub, wie das hier in DK mit Namen moeglich ist... wo jeder machen kann was er will gibt es in Dtschl. nicht!"

Die Kernaussage war: die Doppelstaatlichkeit des in DK geborenen Kindes ist mit Geburt erworben und ist an keinerlei Fristen etc. geknuepft.
Hej,
die Frist von einem Jahr gibt es nach Angabe der Botschaft nur bei im Ausland geborenen Deutschen:
4. Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 31.12.1999 im Ausland
geboren werden und dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
geben ihre deutsche Staatsangehörigkeit an ihre ebenfalls im
Ausland geborenen Kinder jedoch nur dann weiter, wenn
• der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb von einem Jahr der
zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigt oder wenn
• das Kind ansonsten staatenlos würde
Für alle anderen gilt folgendes:
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird automatisch durch
die Abstammung von einem deutschen Eltenteil vermittelt, sofern
die Eltern miteinander verheiratet sind.
2. Eine Mutter mit deutscher Staatsangehörigkeit vermittelt diese
auch dem nichtehelichen Kind, sofern dieses nach dem
01.01.1975 geboren wurde.
3. Ein nach dem 01.07.1993 geborenes Kind einer ausländischen
Mutter und eines deutschen Vaters, die nicht miteinander
verheiratetsind, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch
Geburt, wenn aus deutscher Sicht eine wirksame
Vaterschaftsanerkennungvorliegt. Das Verfahren auf Anerkennung
oder Feststellung der Vaterschaft muß hierfür vor der Vollendung
des 23.Lebensjahres des Kindes eingeleitet worden sein. Ist das
Kind vor dem 01.07.1993 geboren, besteht die Möglichkeit
der erleichterten Einbürgerung,w enn ein entsprechender Antrag
des Kindes vor Vollendung des 23. Lebensjahres gestellt wird
und der Antragsteller zusätzlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt
drei Jahre ununterbrochen im Inland hatte.
[url]Quelle: http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/04/Konsularischer__Service/Merkblatt__Erwerb__deu__d_C3_A4n__staatsangeh_C3_B6rigkeit__milit_C3_A4rdienst__doppelstaatern.html[/url]
Gruss, vilmy
die Frist von einem Jahr gibt es nach Angabe der Botschaft nur bei im Ausland geborenen Deutschen:
4. Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 31.12.1999 im Ausland
geboren werden und dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben,
geben ihre deutsche Staatsangehörigkeit an ihre ebenfalls im
Ausland geborenen Kinder jedoch nur dann weiter, wenn
• der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb von einem Jahr der
zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigt oder wenn
• das Kind ansonsten staatenlos würde
Für alle anderen gilt folgendes:
Die deutsche Staatsangehörigkeit wird automatisch durch
die Abstammung von einem deutschen Eltenteil vermittelt, sofern
die Eltern miteinander verheiratet sind.
2. Eine Mutter mit deutscher Staatsangehörigkeit vermittelt diese
auch dem nichtehelichen Kind, sofern dieses nach dem
01.01.1975 geboren wurde.
3. Ein nach dem 01.07.1993 geborenes Kind einer ausländischen
Mutter und eines deutschen Vaters, die nicht miteinander
verheiratetsind, erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch
Geburt, wenn aus deutscher Sicht eine wirksame
Vaterschaftsanerkennungvorliegt. Das Verfahren auf Anerkennung
oder Feststellung der Vaterschaft muß hierfür vor der Vollendung
des 23.Lebensjahres des Kindes eingeleitet worden sein. Ist das
Kind vor dem 01.07.1993 geboren, besteht die Möglichkeit
der erleichterten Einbürgerung,w enn ein entsprechender Antrag
des Kindes vor Vollendung des 23. Lebensjahres gestellt wird
und der Antragsteller zusätzlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt
drei Jahre ununterbrochen im Inland hatte.
[url]Quelle: http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/04/Konsularischer__Service/Merkblatt__Erwerb__deu__d_C3_A4n__staatsangeh_C3_B6rigkeit__milit_C3_A4rdienst__doppelstaatern.html[/url]
Gruss, vilmy
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Ved de veje du finder,
vil man snart plukke minder.
Om du driver omkring eller står og slår rod,
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Sigurd Barrett
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Ved de veje du finder,
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bli'r der spor af din fod.
Sigurd Barrett
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Genau
.
Eine deutsche Mutter und ein deutscher, verheirateter Vater geben automatisch ihre Staatsbürgerschaft weiter, ein unverheirateter Vater muss seine Vaterschaft rechtskräftig anerkennen.
Gruss, vilmy

Eine deutsche Mutter und ein deutscher, verheirateter Vater geben automatisch ihre Staatsbürgerschaft weiter, ein unverheirateter Vater muss seine Vaterschaft rechtskräftig anerkennen.
Gruss, vilmy
Hvor du sætter din fod,
bli'r der spor af de drømme, du driver imod.
Ved de veje du finder,
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Om du driver omkring eller står og slår rod,
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Sigurd Barrett
Hej,
bei unseren in DK geborenen Enkeln mit Doppelstaatsbürgerschaft gab es auch vor einigen Jahren Probleme bei der Anmeldung in der Deutschen Botschaft wegen des Namens. "So geht das aber mit dem Namen nicht, wenden Sie sich bitte an das dänische Standesamt, wegen einer neuen Geburtsurkunde." Ich kommentiere das jetzt mal nicht
. Die Kinder sind bis heute nicht registriert, da aber ihre Mutter in Deutschland geboren wurde, dennoch Deutsche.
Ich selbst bin auch Doppelstaatlerin. Probleme kann es z.B. bei einer Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall geben, wenn man nicht den "richtigen" inländischen Pass vorweist, denn nur der gilt dann für uns Doppelstaatler, nicht der andere. Grenzkontrollen gibt es ja im allgemeinen nicht mehr aber der Zoll ist durchaus unterwegs und kann auch bei Ein- und Ausreise mit dem "falschen" Pass Ärger machen. In einem Drittland ist es egal, mit welchem Pass wir uns ausweisen.
Hilsen Hina
bei unseren in DK geborenen Enkeln mit Doppelstaatsbürgerschaft gab es auch vor einigen Jahren Probleme bei der Anmeldung in der Deutschen Botschaft wegen des Namens. "So geht das aber mit dem Namen nicht, wenden Sie sich bitte an das dänische Standesamt, wegen einer neuen Geburtsurkunde." Ich kommentiere das jetzt mal nicht

Ich selbst bin auch Doppelstaatlerin. Probleme kann es z.B. bei einer Verkehrskontrolle oder Verkehrsunfall geben, wenn man nicht den "richtigen" inländischen Pass vorweist, denn nur der gilt dann für uns Doppelstaatler, nicht der andere. Grenzkontrollen gibt es ja im allgemeinen nicht mehr aber der Zoll ist durchaus unterwegs und kann auch bei Ein- und Ausreise mit dem "falschen" Pass Ärger machen. In einem Drittland ist es egal, mit welchem Pass wir uns ausweisen.
Hilsen Hina