Haus gebucht - Wohnung erhalten mit anderen Eigenschaften
Verfasst: 13.08.2009, 16:18
Hallo miteinander,
ich bitte um Euren Rat in folgender Angelegenheit:
Wir hatten ein Ferienhaus gebucht, welches unter anderem zwei Badezimmer/WCs und eine Terrasse hat. Bei der Schlüsselabholung war in der Infomappe, die wir ebenfalls erhielten, auch "unser" Haus abgebildet.
Wir fuhren los, per Fähre auf die Insel, ca. 40 km lagen zwischen Schlüsselstelle und Ferienobjekt. Dann standen wir vor einem ganz anderen Haus, welches die angegebene Schlüssel- bzw. Hausnummer trug. Nun, der Schlüssel paßte.
Was aber überhaupt nicht in Ordnung war: Es handelte sich um eine FerienWOHNUNG. Die untere Etage war fest vermietet an ein dänisches Ehepaar mit Hund, die auch anwesend waren. Ferner existierte keine Terrasse, und es gab auch nur ein einziges Badezimmer (wir waren fünf Personen + 2 Hunde, das "Haus" war für 8 Personen ausgeschrieben)!!, welches sich noch dazu im oberen Geschoß befand.
Das war insbesondere für unsere ältere, geh- und sehbehinderte Mitreisende ein Problem. Wir hatten das Haus unter anderen deswegen ausgewählt, weil sie schlecht zu Fuß ist, und sich außer einem Schlafzimmer auch ein Bad / WC sowie natürlich die Terrasse im Erdgeschoß befunden hätten.
Ferner war die Wohnung völlig versifft, fingerdicker Staub auf allen Flächen und, was am übelsten war: Der Kühlschrank war von oben bis unten mit grünen Schimmelflecken übersäht.
In einer der Küchenschubladen befand sich grün-staubiges vergammeltes Brot, zwei Pakete, und es stank sehr nach Schimmel.
Ein Anruf beim - übrigens namhaften - Großanbieter ergab nur Schulterzucken, man würde schnellstmöglich jemanden zum Putzen schicken, das könnte aber evtl. erst am Montag passieren (Anreise war Samstag), da man den Zuständigen vielleicht am Wochenende nicht erreichen könne.
Immerhin erfolgte am selben Abend noch ein Anruf vom Anbieter, daß am Sonntag Vormittag jemand kommen würde, wir müßten nur zusehen, daß der ins Haus käme, falls wir wegzugehen gedächten.
Inzwischen hatten wir das Haus weiter inspiziert und festgestellt, daß sich bei beiden im unteren Geschoß befindlichen Schlafzimmer die Fenster überhaupt nicht öffnen ließen - offenbar waren die Riegelmechanismen kaputt. Auch im oben gelegenen Wohnzimmer gingen zwei der vier Fenster nur eine knappe Handbreit auf, und das ausgerechnet auf der Panoramaseite, wo sich der große Eßtisch befand und somit das Gemeinschaftsleben stattfand.
Am Sonntag Vormittag kam tatsächlich jemand und putzte alles durch. Wir fragten den Herrn auch, wie man die Fenster aufbekäme, ob es eine Einbruchsicherung / ein Arrettierungssystem gäbe. Er verneinte, probierte selbst aus und war überzeugt, daß alle Fenster schlichtweg kaputt waren.
Nun rief ich nochmals im Servicebüro an, dort riet man mir, alles auf einen Zettel zu schreiben und dem Putzmann mitzugeben, er würde es bei denen abliefern. Wegen der kaputten Fenster müßte man erstmal sehen, wer zuständig sei, ein Verwalter oder der Besitzer selbst (jedenfalls hörten wir während der gesamten Restwoche nichts mehr vom Servicebüro, auch sonst ließ sich niemand mehr blicken)?
Außerdem sollten wir gemeinsam mit ihm zu dem Haus, das wir eigentlich ja gebucht hatten und das sich in derselben Straße befand, gehen und probieren, ob der Schlüssel passen würde.
Wir also gemeinsam dorthin, zufällig trafen wir im Haus den Besitzer an. Dieser war sehr überrascht und sagte, das Haus sei während der diesjährigen Saison gesperrt aufgrund von Renovierungsarbeiten!!!
Interessant wäre noch, daß man das Haus im internet immer noch im Angebot für 2009 findet, allerdings ist ihm inzwischen eine andere Haus-Nummer zugeordnet worden. Während die Wohnung die Nummer erhalten hat, unter der wir damals das Haus buchten. Chaos pur bei dem Anbieter, und wir hatten die Arschkarte. Wären wir wenigstens über die Änderung informiert worden, hätten wir uns gegen die Wohnung entschieden, die unseren Bedürfnissen in vielen Dingen nicht entsprach. Das hat man seitens des Anbieters wohl nicht für nötig gehalten.
Was wir während der Woche außerdem noch feststellten (war uns nicht ganz so wichtig gewesen, obwohl bei der Buchung angeklickt): Der Fernseher ließ sich nicht in Gang setzen, eine Anleitung fehlte gänzlich, wir hatten nicht mal ein einziges dänisches Programm empfangen können).
Bei der Schlüsselabgabe wurde uns gesagt, daß wir uns schriftlich bei der Zentrale beschweren sollen. Ich werde auf keinen Fall einen Gutschein als Wiedergutmachung akzeptieren, denn es ist bereits das zweite Mal, daß ich mit diesem Anbieter Schwierigkeiten habe. Anzumerken sei dabei, daß ich öfter nach Dänemark fahre und bei unterschiedlichen Anbietern gebucht habe, seit Jahren schon. Und außer mit diesem einen hat es NIE irgendwelche Probleme gegeben.
Wer hat ähnliche gravierende Umstände erfahren und hat entsprechend reklamiert? Welches ist der geschickteste Weg - erst noch einmal selber an den Hausvermittler (Zentrale) schreiben, und pauschal um anteilige Rückerstattung des Preises zu bitten?
Oder lieber gleich zum Reiserechtsanwalt gehen und diesen formulieren lassen (bin im Rechtsschutz)? Wie hoch wäre der Anspruch auf Rückerstattung anzusetzen?
ich bitte um Euren Rat in folgender Angelegenheit:
Wir hatten ein Ferienhaus gebucht, welches unter anderem zwei Badezimmer/WCs und eine Terrasse hat. Bei der Schlüsselabholung war in der Infomappe, die wir ebenfalls erhielten, auch "unser" Haus abgebildet.
Wir fuhren los, per Fähre auf die Insel, ca. 40 km lagen zwischen Schlüsselstelle und Ferienobjekt. Dann standen wir vor einem ganz anderen Haus, welches die angegebene Schlüssel- bzw. Hausnummer trug. Nun, der Schlüssel paßte.
Was aber überhaupt nicht in Ordnung war: Es handelte sich um eine FerienWOHNUNG. Die untere Etage war fest vermietet an ein dänisches Ehepaar mit Hund, die auch anwesend waren. Ferner existierte keine Terrasse, und es gab auch nur ein einziges Badezimmer (wir waren fünf Personen + 2 Hunde, das "Haus" war für 8 Personen ausgeschrieben)!!, welches sich noch dazu im oberen Geschoß befand.
Das war insbesondere für unsere ältere, geh- und sehbehinderte Mitreisende ein Problem. Wir hatten das Haus unter anderen deswegen ausgewählt, weil sie schlecht zu Fuß ist, und sich außer einem Schlafzimmer auch ein Bad / WC sowie natürlich die Terrasse im Erdgeschoß befunden hätten.
Ferner war die Wohnung völlig versifft, fingerdicker Staub auf allen Flächen und, was am übelsten war: Der Kühlschrank war von oben bis unten mit grünen Schimmelflecken übersäht.
In einer der Küchenschubladen befand sich grün-staubiges vergammeltes Brot, zwei Pakete, und es stank sehr nach Schimmel.
Ein Anruf beim - übrigens namhaften - Großanbieter ergab nur Schulterzucken, man würde schnellstmöglich jemanden zum Putzen schicken, das könnte aber evtl. erst am Montag passieren (Anreise war Samstag), da man den Zuständigen vielleicht am Wochenende nicht erreichen könne.
Immerhin erfolgte am selben Abend noch ein Anruf vom Anbieter, daß am Sonntag Vormittag jemand kommen würde, wir müßten nur zusehen, daß der ins Haus käme, falls wir wegzugehen gedächten.
Inzwischen hatten wir das Haus weiter inspiziert und festgestellt, daß sich bei beiden im unteren Geschoß befindlichen Schlafzimmer die Fenster überhaupt nicht öffnen ließen - offenbar waren die Riegelmechanismen kaputt. Auch im oben gelegenen Wohnzimmer gingen zwei der vier Fenster nur eine knappe Handbreit auf, und das ausgerechnet auf der Panoramaseite, wo sich der große Eßtisch befand und somit das Gemeinschaftsleben stattfand.
Am Sonntag Vormittag kam tatsächlich jemand und putzte alles durch. Wir fragten den Herrn auch, wie man die Fenster aufbekäme, ob es eine Einbruchsicherung / ein Arrettierungssystem gäbe. Er verneinte, probierte selbst aus und war überzeugt, daß alle Fenster schlichtweg kaputt waren.
Nun rief ich nochmals im Servicebüro an, dort riet man mir, alles auf einen Zettel zu schreiben und dem Putzmann mitzugeben, er würde es bei denen abliefern. Wegen der kaputten Fenster müßte man erstmal sehen, wer zuständig sei, ein Verwalter oder der Besitzer selbst (jedenfalls hörten wir während der gesamten Restwoche nichts mehr vom Servicebüro, auch sonst ließ sich niemand mehr blicken)?
Außerdem sollten wir gemeinsam mit ihm zu dem Haus, das wir eigentlich ja gebucht hatten und das sich in derselben Straße befand, gehen und probieren, ob der Schlüssel passen würde.
Wir also gemeinsam dorthin, zufällig trafen wir im Haus den Besitzer an. Dieser war sehr überrascht und sagte, das Haus sei während der diesjährigen Saison gesperrt aufgrund von Renovierungsarbeiten!!!
Interessant wäre noch, daß man das Haus im internet immer noch im Angebot für 2009 findet, allerdings ist ihm inzwischen eine andere Haus-Nummer zugeordnet worden. Während die Wohnung die Nummer erhalten hat, unter der wir damals das Haus buchten. Chaos pur bei dem Anbieter, und wir hatten die Arschkarte. Wären wir wenigstens über die Änderung informiert worden, hätten wir uns gegen die Wohnung entschieden, die unseren Bedürfnissen in vielen Dingen nicht entsprach. Das hat man seitens des Anbieters wohl nicht für nötig gehalten.
Was wir während der Woche außerdem noch feststellten (war uns nicht ganz so wichtig gewesen, obwohl bei der Buchung angeklickt): Der Fernseher ließ sich nicht in Gang setzen, eine Anleitung fehlte gänzlich, wir hatten nicht mal ein einziges dänisches Programm empfangen können).
Bei der Schlüsselabgabe wurde uns gesagt, daß wir uns schriftlich bei der Zentrale beschweren sollen. Ich werde auf keinen Fall einen Gutschein als Wiedergutmachung akzeptieren, denn es ist bereits das zweite Mal, daß ich mit diesem Anbieter Schwierigkeiten habe. Anzumerken sei dabei, daß ich öfter nach Dänemark fahre und bei unterschiedlichen Anbietern gebucht habe, seit Jahren schon. Und außer mit diesem einen hat es NIE irgendwelche Probleme gegeben.
Wer hat ähnliche gravierende Umstände erfahren und hat entsprechend reklamiert? Welches ist der geschickteste Weg - erst noch einmal selber an den Hausvermittler (Zentrale) schreiben, und pauschal um anteilige Rückerstattung des Preises zu bitten?
Oder lieber gleich zum Reiserechtsanwalt gehen und diesen formulieren lassen (bin im Rechtsschutz)? Wie hoch wäre der Anspruch auf Rückerstattung anzusetzen?