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Haus gebucht - Wohnung erhalten mit anderen Eigenschaften

Verfasst: 13.08.2009, 16:18
von CAY
Hallo miteinander,

ich bitte um Euren Rat in folgender Angelegenheit:

Wir hatten ein Ferienhaus gebucht, welches unter anderem zwei Badezimmer/WCs und eine Terrasse hat. Bei der Schlüsselabholung war in der Infomappe, die wir ebenfalls erhielten, auch "unser" Haus abgebildet.

Wir fuhren los, per Fähre auf die Insel, ca. 40 km lagen zwischen Schlüsselstelle und Ferienobjekt. Dann standen wir vor einem ganz anderen Haus, welches die angegebene Schlüssel- bzw. Hausnummer trug. Nun, der Schlüssel paßte.

Was aber überhaupt nicht in Ordnung war: Es handelte sich um eine FerienWOHNUNG. Die untere Etage war fest vermietet an ein dänisches Ehepaar mit Hund, die auch anwesend waren. Ferner existierte keine Terrasse, und es gab auch nur ein einziges Badezimmer (wir waren fünf Personen + 2 Hunde, das "Haus" war für 8 Personen ausgeschrieben)!!, welches sich noch dazu im oberen Geschoß befand.

Das war insbesondere für unsere ältere, geh- und sehbehinderte Mitreisende ein Problem. Wir hatten das Haus unter anderen deswegen ausgewählt, weil sie schlecht zu Fuß ist, und sich außer einem Schlafzimmer auch ein Bad / WC sowie natürlich die Terrasse im Erdgeschoß befunden hätten.

Ferner war die Wohnung völlig versifft, fingerdicker Staub auf allen Flächen und, was am übelsten war: Der Kühlschrank war von oben bis unten mit grünen Schimmelflecken übersäht.

In einer der Küchenschubladen befand sich grün-staubiges vergammeltes Brot, zwei Pakete, und es stank sehr nach Schimmel.

Ein Anruf beim - übrigens namhaften - Großanbieter ergab nur Schulterzucken, man würde schnellstmöglich jemanden zum Putzen schicken, das könnte aber evtl. erst am Montag passieren (Anreise war Samstag), da man den Zuständigen vielleicht am Wochenende nicht erreichen könne.

Immerhin erfolgte am selben Abend noch ein Anruf vom Anbieter, daß am Sonntag Vormittag jemand kommen würde, wir müßten nur zusehen, daß der ins Haus käme, falls wir wegzugehen gedächten.

Inzwischen hatten wir das Haus weiter inspiziert und festgestellt, daß sich bei beiden im unteren Geschoß befindlichen Schlafzimmer die Fenster überhaupt nicht öffnen ließen - offenbar waren die Riegelmechanismen kaputt. Auch im oben gelegenen Wohnzimmer gingen zwei der vier Fenster nur eine knappe Handbreit auf, und das ausgerechnet auf der Panoramaseite, wo sich der große Eßtisch befand und somit das Gemeinschaftsleben stattfand.

Am Sonntag Vormittag kam tatsächlich jemand und putzte alles durch. Wir fragten den Herrn auch, wie man die Fenster aufbekäme, ob es eine Einbruchsicherung / ein Arrettierungssystem gäbe. Er verneinte, probierte selbst aus und war überzeugt, daß alle Fenster schlichtweg kaputt waren.

Nun rief ich nochmals im Servicebüro an, dort riet man mir, alles auf einen Zettel zu schreiben und dem Putzmann mitzugeben, er würde es bei denen abliefern. Wegen der kaputten Fenster müßte man erstmal sehen, wer zuständig sei, ein Verwalter oder der Besitzer selbst (jedenfalls hörten wir während der gesamten Restwoche nichts mehr vom Servicebüro, auch sonst ließ sich niemand mehr blicken)?

Außerdem sollten wir gemeinsam mit ihm zu dem Haus, das wir eigentlich ja gebucht hatten und das sich in derselben Straße befand, gehen und probieren, ob der Schlüssel passen würde.
Wir also gemeinsam dorthin, zufällig trafen wir im Haus den Besitzer an. Dieser war sehr überrascht und sagte, das Haus sei während der diesjährigen Saison gesperrt aufgrund von Renovierungsarbeiten!!!


Interessant wäre noch, daß man das Haus im internet immer noch im Angebot für 2009 findet, allerdings ist ihm inzwischen eine andere Haus-Nummer zugeordnet worden. Während die Wohnung die Nummer erhalten hat, unter der wir damals das Haus buchten. Chaos pur bei dem Anbieter, und wir hatten die Arschkarte. Wären wir wenigstens über die Änderung informiert worden, hätten wir uns gegen die Wohnung entschieden, die unseren Bedürfnissen in vielen Dingen nicht entsprach. Das hat man seitens des Anbieters wohl nicht für nötig gehalten.

Was wir während der Woche außerdem noch feststellten (war uns nicht ganz so wichtig gewesen, obwohl bei der Buchung angeklickt): Der Fernseher ließ sich nicht in Gang setzen, eine Anleitung fehlte gänzlich, wir hatten nicht mal ein einziges dänisches Programm empfangen können).

Bei der Schlüsselabgabe wurde uns gesagt, daß wir uns schriftlich bei der Zentrale beschweren sollen. Ich werde auf keinen Fall einen Gutschein als Wiedergutmachung akzeptieren, denn es ist bereits das zweite Mal, daß ich mit diesem Anbieter Schwierigkeiten habe. Anzumerken sei dabei, daß ich öfter nach Dänemark fahre und bei unterschiedlichen Anbietern gebucht habe, seit Jahren schon. Und außer mit diesem einen hat es NIE irgendwelche Probleme gegeben.

Wer hat ähnliche gravierende Umstände erfahren und hat entsprechend reklamiert? Welches ist der geschickteste Weg - erst noch einmal selber an den Hausvermittler (Zentrale) schreiben, und pauschal um anteilige Rückerstattung des Preises zu bitten?
Oder lieber gleich zum Reiserechtsanwalt gehen und diesen formulieren lassen (bin im Rechtsschutz)? Wie hoch wäre der Anspruch auf Rückerstattung anzusetzen?

Verfasst: 13.08.2009, 17:13
von HaiKai
Nun die ganze geschichte aus der objektiven Sicht...

Halte ich für überzogen...

Es werden Probleme vorhanden gewesen sein.

Nur wie so oft nicht so "heftig".

die typisch deutsche Wahrnehmung.

:mrgreen:

Verfasst: 13.08.2009, 17:53
von hettibert
Ich glaube ich wäre gar nicht da drin geblieben... mit jemand, der eingeschränkt mobil ist. Ich weiss zwar nicht ob das geht, aber von hier kenn ich es so, dass eigentlich immer Alternativhäuser frei sind.
LG Hetti

Verfasst: 13.08.2009, 18:03
von Clarulchen
Hallo Cay,

nur, damit ich das richtig auf die Reihe bekomme: Habt Ihr wirklich die Woche in dieser Wohnung verbracht? :shock:

Also mit der Info über vertauschte, interne Hausnummern hätte ich mich nicht zufrieden gegeben.
Wenn in der Infomappe auch Euer ursprüngliches Haus abgebildet war und sich - so liest sich Dein Text für mich - nur die Hausnummern getauscht wurden, so wäre doch auch die Adresse Eures zuvor gebuchten Hauses angegeben gewesen.

Wenn dem so war, wie habt Ihr plötzlich vor einem ganz anderen Haus gestanden? Wenn die Adresse der Wohnung (und somit eine Abweichung zum gebuchten Haus) angegeben war, hätte die abweichende Adresse doch beim Aufklappen der Mappe auffallen müssen.

Und wenn auch nur das Bild in der Mappe noch das vorherige Objekt, welches die Nummer trug, abgebildet war - ich hätte die Wohnung garnicht erst inspiziert, sondern wäre gleich wieder beim Servicebüro aufgeschlagen und hätte Rabatz gemacht. Wenn Du bei Europcar z. B. für einen Umzug einen Transporter mietest, gibst Du Dich doch bei Abholung desselben auch nicht mit einem Smart zufrieden, weil die Nummern vertauscht wurden, oder?

Ich meine, mal ganz davon abgesehen, dass Ihr doch sicherlich den Mietpreis für ein Haus gezahlt habt, dürfte der doch um ein vielfaches höher gewesen sein, als die Miete, die für diese Wohnung veranschlagt ist.

Um Deine Frage nach korrekter Reklamation aufzugreifen: Anhand Deiner Ausführungen habt Ihr vor Ort lediglich die Sauberkeit in der Wohnung, defekte Fenster und defektes TV beim Anbieter reklamiert.

Mit Reklamationen im Nachhinein/NACH Abreise wird es immer etwas schwierig. Im Restaurant kann man auch kein Schnitzel reklamieren, was man vollständig verzehrt hat, wenn Du verstehst, was ich meine.

Verfasst: 13.08.2009, 18:05
von clara (gelöscht)
überheblich könnte man ja jetzt erst mal sagen, wenn ihr schon mal schierigkeiten mit diesem anbieter hattet, warum bucht ihr dann nochmal bei dem?????

aber zum problem. bei vorhandensein einer rsv würde ich lieber sofort zum rechtsanwalt. selber schreiben bringt wenig. die amüsieren sich höchstens wenn du mit dem anwalt drohst. (erfahrungswerte; arbeite beim anwalt).
hast du dir die mängel dort schriftlich bestätigen lassen? wäre von vorteil. oder zeugen? (das dänische ehepaar?)
war die wohnung jetzt über 2 etagen oder hab ich das falsch interpretiert? hast du die beschreibung (nach der du gebucht hast) noch? fotos von den mängeln gemacht? diese sachen wären allesamt von vorteil.

Mächtig gewaltig!

Verfasst: 13.08.2009, 18:27
von frosch
Cay,
das ist nicht gerade nett, was Euch da passiert ist.
Also Ihr habt schon mal Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrags der Miete der FeWo und des Ferienhauses, das ist klar.

Aufgrund der Behinderung der Mitreisenden und der massiven Mängel des Hauses bzw. der FeWo würde ich weitere 30% des Mietpreises als Minderung geltend machen und dazu eine Frist setzen.
Nach der Frist zum Rechtsanwalt; vielleicht kann man sich aber auch vorher einigen.

PS: HaiKai, das ist einer dieser saud...lichen "Beiträge", die keinem helfen und zeigen, daß der Beitragsverfasser nicht mal den geschilderten Sachverhalt begriffen hat!

Verfasst: 13.08.2009, 18:38
von Peter11
Ihr habt ein Haus gemietet, da hätte ich auch auf einem gleichwertigen Haus bestanden. Wenn die Verhältnisse so waren wie Du sie beschrieben hast wäre ich da keine Sekunde geblieben. Das grenzt
ja schon an Betrug.

Gr.Peter

Verfasst: 13.08.2009, 18:46
von Tove
Hej,

warum seid Ihr nicht zurueck ins Servicebuero gefahren?

In dieses Haus waere ich nicht eingezogen: so nicht gebucht also Ersatz!!!

Wenn die Rueckfahrt nicht sofort ging, dann aber am naechsten Tag!!

Gerade in den heutigen Tagen haettet Ihr Ersatz bekommen! :)

Liebe Gruesse aus DK

Tove

Edit by AXel: Schrift-Größe normalisiert.

Verfasst: 13.08.2009, 19:00
von fejo.dk - Henrik
Da es sich un einem namhaften Großanbieter handelt, gibt es eine Zwischenstufe vor dem Anwalt, nämlich der Beschwerdeausschuss des Vereins der Ferienhausvermittler. Ich erlaube mir auf die eigene Seite zu verweisen, wo der Vorgang sowie Links beschrieben ist. Herunterscrollen bis zum Absatz Reklamationen
[url=http://www.fejo.dk/de/nutzungshinweise/?utm_campaign=SocialMedia&utm_medium=TextLink&utm_source=DKForum&utm_content=Beitrag]fejo.dk Hinweise zur Reklamation[/url]

Verfasst: 13.08.2009, 19:39
von Pippi-Langstrumpf
Hallo Cay!

Das war ja bestimmt kein schöner Urlaub und ein Schock. Tut mir leid für euch.

Aber ihr hättet sofort zum Servicebüro gehen müssen und auf ein anderes Haus bestehen müssen. Im nachhinein ist es schwer wie unmöglich sich mit den Anbietern anzulegen.
Das ist genauso, als wenn du im Restaurant etwas bestellst, verspeist und hinterher reklamierst du.
In dem Moment wo ihr dort übernachtet habt und eine Mängelliste aufgeschrieben habt, sowie, dass der Servicemann noch gereinigt hat, stimmt ihr dem Vertrag bedingungslos zu.

Dieses könnte höchstens für euch ein Lehre sein, nie wieder bei dem Anbieter zu Buchen.
Ihr wolltet doch einen schönen Urlaub und euch nicht noch deshalb ein Magengeschwür holen.

Verfasst: 13.08.2009, 21:46
von clara (gelöscht)
da fällt mir grad noch eine schöne geschichte zu ein. gehört zwar nicht nach dänemark, passt aber zum thema reklamationen:

haben vor gut 15 jahren mal bei n.......n gebucht. april, 14 tage spanien, selbstanreise (mit auto) prospekt sah das haus toll aus. eignener pool dafür für unschlagbare 700 schnuff dm übernachtung. klasse für nen urlaub mit 3 kleinen kids. 2 tage vor abreise kam ein telegramm"wg. umbau- und renovierungsarbeiten haus leider nicht verfügbar, aber gleichwertiges am gleichen ort oder aber rückerstattung des preises.
also was machste wenn du schon mit 3 kids auf fast gepackten koffern sitzt und alle voller vorfreude auf die spanische sonne den urlaub nicht mehr abwarten können, fährste also.
angekommen, ersatzhaus gut (pool wurde allerdings erst nach mehrmaligem drängeln gereinigt, das frische wasser hatte gefühlte 10 grad), ein paar andere abstriche, aber ok. man will sich ja nicht den urlaub versauen. nachdem wir die reiseleitung vor ort sanft gezwungen haben uns das ursprünglich gebuchte haus zu zeigen, was soll ich sagen, ein rohbau ohne alles, noch nicht mal ein loch für den pool. ha, verarsche im prospekt hoch 10.
trotzdem gut erholt wieder zu hause, bitterböses schreiben an ne......nn, entschuldigungsschreiben erhalten mit nem reisegutschein über 200,00 dm.
hab mich dann schriftlich bei denen bedankt,mit dem gutschein als anlage und der bitte, diesen doch eingerahmt in das büro des oberbosses zu hängen.:-)

Verfasst: 13.08.2009, 22:56
von Ellen
Mein Gott Cay, was für ein Alptraum...das tut mir sehr leid für Euch und ich drücke Euch die Daumen für eine anständige Entschädigung.

Vor einigen Jahren hatten wir auch einmal ein Schockerlebnis, allerdings konnten wir ein paar Stunden später darüber lachen.
Slettestrand Tulipanvej Poolhaus, Schlüssel bei Ankunft in der Kaminklappe.
Wir, mein Mann, zwei Kinder, Hund und meine Wenigkeit kamen an, parkten aber zuerst am Strand um mit dem Hund zu gehen.
Die Jungs 14 und 16 J. wollen aber sofort zum Haus, ok warum nicht, der Schlüssel lag ja bereit.
Ganz aufgeregt kamen die Jungs wieder zum Auto/Strand....in *unser* Haus ziehen gerade zwei Familien ein :shock:
Wir dahin ...richtig, zwei Familien packten ihre Autos aus und schleppten die Klamotten in das laut Mietvertrag von uns gemietete Haus.
Ich fragte sie natürlich, bekam aber sofort eine pampige Antwort, erst nach dem ich ihnen sagte das ich auch einen Einbruch melden kann guckten sie in ihren Mietvertrag und siehe da sie waren im falschen Haus.
Ich habe aber trotzdem beim Vermieter angerufen und ihm die Autonummern und Namen durchgegeben .Wir haben dann eine Nacht im Hotel verbracht, weil am gleichen Tag keine erneute Reinigung/Abnahme stattfinden konnte. Die zwei Familien hatten das gleiche Haus ein paar Meter weiter beim gleichen Anbieter gebucht.
Meine Jungs haben sie dann noch einmal auf dem Tennisplatz, der von einigen Häusern genutzt werden konnte getroffen...die waren ganz schön sauer, denke mal das sie die Reinigung bezahlen durften.
Aber ohne neue Abnahme wollte ich da nicht einziehen...
Bei der Abreise sollten wir den Umschlag mit den Kronen für die Stromrechnung und Endreinigung im Haus liegen lassen und den Schlüssel wieder in die Kaminklappe legen..das war vielleicht ein komisches Gefühl :?

In vier Wochen fahren wir zum ersten Mal in ein privat vermietetes Haus, wenn das mal gut geht...ich mag gar nicht daran denken, das verdirbt mir die ganze Vorfreude :x

Verfasst: 13.08.2009, 23:30
von autosport
Nur keine Bange. Wir haben in der Jammerbucht jahrelang ein Haus privat gemietet. Ich war anschliessend noch in keinem Haus bei grösseren Anbietern was auch nur annähernd so sauber und gepflegt war.

Re: Mächtig gewaltig!

Verfasst: 14.08.2009, 07:34
von Joerg
frosch hat geschrieben:Cay,

Aufgrund der Behinderung der Mitreisenden und der massiven Mängel des Hauses bzw. der FeWo würde ich weitere 30% des Mietpreises als Minderung geltend machen und dazu eine Frist setzen.
Das kannst Du aber vergessen, es sei denn, das gebuchte Haus war als Behindertengerecht ausgewiesen. Das kann doch kein Vermieter ahnen, dass eine gehbehinderte Person ein ganz normales Haus bucht, oder dort mit einziehen will.
Ein Anruf beim - übrigens namhaften - Großanbieter ergab nur Schulterzucken, man würde schnellstmöglich jemanden zum Putzen schicken, das könnte aber evtl. erst am Montag passieren (Anreise war Samstag), da man den Zuständigen vielleicht am Wochenende nicht erreichen könne.
Da war schon der erste Fehler. Man hätte bei diesem Telefonat darauf bestehen müssen, dass jemend den Schlüssel für das richtige bzw. ein gleichwertiges Haus bringt, so wie es gebucht wurde.

Aber den Urlaub in der Wohnung verbringen und hinterher den Anbieter verklagen, dass man seinen Urlaub in einer minderwertigeren Unterkunft verbringen musste, halte ich für wenig erfolgsversprechend.

Hilsen

Jørg

Verfasst: 14.08.2009, 07:59
von hasi
Hallo CAY,

es gibt nur eine Möglichkeit.
Nicht lange verhandeln.
Zum Anwalt und über Gericht Klage einreichen.

Du hast nicht das bekommen was du gekauft hast.
Die Beschreibung entsprach nicht dem Kaufgegenstand.
Ich würde auf Erstattung des Preises klagen, abzüglich einer
angemessenen Miete für das bewohnte Objekt.
Ich würde auch Schadensersatz einklagen.