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Tollwutverordnung in DK?

Verfasst: 20.09.2009, 12:24
von Smiley22
Hallo,

in D gibts ja eine Tollwutverordnung. Wie schaut das in DK aus?

Wie ist in DK die Handhabe, wenn ein nicht Tollwut geimpfter Hund Kontakt mit einem tollwutverdächtigen Tier hat?

Viele Grüsse,

Jürgen

Verfasst: 20.09.2009, 12:45
von ta.schi
Hej Jürgen,

hier findest Du, was du suchst: http://www.hunde-info.dk/lov19.shtml

Verfasst: 20.09.2009, 13:12
von Smiley22
Danke.
Hab ich das hier richtig verstanden? Selbst wenn das gebissene Tier eine offiziell gültige Tollwutimpfung hat, so wird es eingeschläfert wenn es von einem tollwütigen Tier gebissen wird?:

Stk. 2. Et husdyr, der er blevet bidt af et af rabies angrebet dyr, skal aflives. Dette gælder også hunde og katte, der er vaccineret mod sygdommen. Såfremt det bidte dyr er et særligt værdifuldt stykke kvæg eller en særlig værdifuld hest, kan Veterinærdirektoratet dog tillade, at aflivning på nærmere angivne betingelser undlades.


Und das hier heist also, das ggf. eine in Deutschland erfolgte Tollwut-Impfung nicht anerkannt wird, falls der verwendete Impfstoff keine dänische Zulassung hat:

Stk. 4. Vaccinationen skal foretages af en dyrlæge, og der må kun anvendes vaccine, der er rekvireret fra Statens Veterinære Serumlaboratorium.


Ist jedenfalls eine sehr interessante Info.....

Jürgen

Verfasst: 20.09.2009, 14:17
von Lars J. Helbo
Smiley22 hat geschrieben:Danke.
Hab ich das hier richtig verstanden? Selbst wenn das gebissene Tier eine offiziell gültige Tollwutimpfung hat, so wird es eingeschläfert wenn es von einem tollwütigen Tier gebissen wird?:

Stk. 2. Et husdyr, der er blevet bidt af et af rabies angrebet dyr, skal aflives. Dette gælder også hunde og katte, der er vaccineret mod sygdommen. Såfremt det bidte dyr er et særligt værdifuldt stykke kvæg eller en særlig værdifuld hest, kan Veterinærdirektoratet dog tillade, at aflivning på nærmere angivne betingelser undlades.
So lese ich das auch. Allerdings solltest Du dabei bedenken, dass Tollwut ziemlich selten in DK ist. Seit 1982 wurde in DK kein Fall nachgewiesen.
Smiley22 hat geschrieben:Und das hier heist also, das ggf. eine in Deutschland erfolgte Tollwut-Impfung nicht anerkannt wird, falls der verwendete Impfstoff keine dänische Zulassung hat:

Stk. 4. Vaccinationen skal foretages af en dyrlæge, og der må kun anvendes vaccine, der er rekvireret fra Statens Veterinære Serumlaboratorium.
Nein, das steht dort nicht. Es heisst, dass bei einer Impfung in DK, nur Impstoff vom Serumlaboratorium verwendet werden darf. Wenn die Impfung im Ausland vorgenommen wurde, gilt dies nicht.

Verfasst: 20.09.2009, 15:14
von Smiley22
Ok, heist also zusammengefasst:

Falls es einen Tollwutsperrbezirk geben sollte, so würden die gültigen deutschen Impfungen nicht anerkannt.
Andererseits werden die deutschen Impfstoffe beim Grenzübertritt anerkannt.
Irgendwie widerspricht das für mich dem geltenden EU-Recht.
Kann Hund nicht geimpft werden -> Einschläferung

Die dänische Verordnung ist jedenfalls unerbittlich. In Deutschland dürfen Tiere mit gültigem Impfschutz, unter bestimmten Vorraussetzungen, sogar noch nachgeimpft werden bzw würden in Quarantäne kommen.

Ok, Tollwut ist selten in DK. Wobei es immer noch bei Fledermäusen vorkommt. Bei der Verordnung versteh ich zumindest warim in DK nicht standartmässig gegen Tollwut geimpft wird.....

Für mich also folgendes Fazit: Würden meine Hunde Kontakt zu einem verdächtigen Tier haben, würde ich das verheimlichen und ggf. für einige Wochen das Land verlassen.

Jürgen

Verfasst: 20.09.2009, 16:25
von Frechdachs
Hej

Was aber sicherlich die schlechteste aller alternativen waere.

Wuerde tatsaechlich eines deiner tiere von tollwuttraegern gebissen werden, braeuchte es auf jedenfall eine veterinaertechnische untersuchung.
Um dem tierarzt ueberhaupt die moeglichkeit zu geben das er dein tier erfolgversprechend behandeln kann, musst du ihm deinen verdacht mitteilen.
Da er nach dem tierseuchenschutzgesetz dazu verpflichtet ist dieses dem zustaendigen amt mitzuteilen will er auch wissen wo dieses passiert ist, um einen tollwutschutzbezierk einrichten zu koennen.

Was machst du jetzt? einen ort innerhalb deutschlands angeben? Dabei womoeglich einige land und/oder tierwirte um ihre ihre existens bringen.
Ganz abgesehen davon wieviel unheil du am tatsaechlichen ort durch eine meldung verhindern koenntest?

Naja hauptsache das du deine tiere nicht verlierst. Ich kann es nicht fassen.
Immer ist das geschwafel gross wenn es darum heisst wenn ich in dk lebe kann ich mir nicht nur die rosienen rauspicken. Ich muss auch mit den negativen dingen zurande kommen.
Dies ist sicherlich eines davon, aber dann verlaesst man halt das land fuer ein paar wochen.
Hauptsache euch geht es gut...

Sorry, ich will hier niemandem direkt etwas vorwerfen aber ich reg mich gerade sowas von auf...


Frechdachs

Verfasst: 20.09.2009, 16:39
von Smiley22
Stimmt. Da hast Du auch wieder recht.
Bei einer Bissverletzung kommt man um nen Tierarztbesuch nicht rum.
Das ich dann natürlich die Wahrheit angehme ist wohl selbstverständlich.

Wobei es aber auch Kontakt ohne Bissverletzungen geben kann. Und da würde ich wohl eher nicht zum Tierarzt gehen.....

Jürgen

Verfasst: 20.09.2009, 16:56
von Smiley22
Nachtrag:
Ich schrieb ja "....Kontakt zu einem verdächtigen Tier haben...."

Genau genommen könnte jede Fledermaus verdächtig sein.
Und ich möchte mal denjenigen sehen, der gleich zum Tierarzt rennt weil der Hund ne tote Fledermaus im Maul hatte oder ne halb Tote Fledermaus aufstöberte.

Jürgen

Verfasst: 20.09.2009, 16:58
von Frechdachs
Hej

Es kann aber auch uebertragungen ohne bissverletzungen geben.

Durch ein solches verhalten wuerdest nicht nur dich selbst einer grossen gefahr aussetzen sondern auch deine umwelt.
Desweiteren wuerdest du, insofern du (bzw deine tiere) den erstkontakt darstellst, wertvolle zeit fuer gegenmassnahmen verstreichen lassen.
Sicherlich auch nicht im sinne des erfinders.


frechdachs

Verfasst: 20.09.2009, 17:02
von Frechdachs
Hej

Wir sprachen ja aber auch nicht von potentiellen virentraegern sondern von verdaechtigen tieren.

Tiere machen sich nicht durch die zugehoerigkeit einer bestimmten art verdaechtig.
Gerade bei tollwut machen sich tiere durch atypisches verhalten verdaechtig.
Habe ich ein totes tiet in verdacht kann ich auch dieses zu veterinaertechnischen untersuchung geben. Gerade das auffinden von toten fledermaeusen sollte alle alarmglocken klingeln lassen


Frechdachs

Verfasst: 20.09.2009, 17:42
von Smiley22
Frechdachs hat geschrieben:Hej

Es kann aber auch uebertragungen ohne bissverletzungen geben.

Durch ein solches verhalten wuerdest nicht nur dich selbst einer grossen gefahr aussetzen sondern auch deine umwelt.
Desweiteren wuerdest du, insofern du (bzw deine tiere) den erstkontakt darstellst, wertvolle zeit fuer gegenmassnahmen verstreichen lassen.
Sicherlich auch nicht im sinne des erfinders.


frechdachs
Da gib ich Dir prinzipiell Recht.
Wobei ein Tropeninstitut mal meinte, wenn meine Hunde eine Fledermaus anschleppen, würde für mich normal keine Gefahr bestehen. Vorrausgesetzt die Hunde sind geimpft.

Persönlich würde ich für mich die Gefahr noch geringer Einschätzen als für meine Hunde. Zumindest liegt mein Titer deutlich höher als der meiner Hunde.

Jürgen