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Campingplatz als Wohnsitz?

Verfasst: 02.10.2009, 09:11
von Jule68
Hej Forumler,
ich bin ja nun auch schon ne Weile hier und lese immer viel mit. Nun hab ich aber auch mal ne Frage! :roll:
Oft hört oder liest man, wie problematisch es in der Anfangszeit des Auswanderns ist, eine geeignete Unterkunft zu finden. Haus kaufen geht oft noch nicht, Wohnung oder Haus oder Zimmer mieten ist oft wegen des Preises oder der fehlenden Verfügbarkeit ein Problem.
Nun gibt es ja noch die Möglichkeit, sofern vorhanden, einen Wohnwagen auf einen Dauerstellplatz zu setzen und diesen in der Anfangszeit als Wohnsitz zu nutzen. Entsprechende ganzjährig geöffnete Plätze gibt es ja, und die Kosten sind auch nicht unbedingt jenseits von gut und böse.
Wie sieht das aber rechtlich aus - wäre eine Anmeldung als Wohnsitz in dieser Form zulässig? Ich kenne aus D viele Beispiele, wo oft sogar nur noch der Wohnwagen als gemeldeter Wohnsitz gilt. Doch wie ist das in DK? Wer kann mir hierzu mal was sagen? Ist zwar nicht akut, aber doch immerhin eine Überlegung Wert, oder? :?:

hilsen, Jule

Verfasst: 02.10.2009, 10:10
von Hafra
Hej
soweit mir bekannt ist, ist das nicht zulässig, wohl aber auch Kommunalabhängig ob & in wiet das toleriert wird.
Schau über die Suchfunktion hier gabes schon solche einträge mit allem Pro & contra.
Wohnungen gibt s z Zt relativ viele, mit Geduld u guten Nerven werdet Ihr schon was passendes finden.

held og lykke
Hafra

Verfasst: 02.10.2009, 13:38
von Torsk (Gelöscht)
Geht nicht.
Ein mir bekanntes deutsches Paar hatte das damals gemacht. Ganzjahrescamper für ca. 8000 dkr. + Extras im Jahr. Die hatten allerdings eine dänische Anschrift bei einen anderen Paar in Dk. Dort waren sie dann für die Kommune gemeldet. Ging knapp zwei Jahre gut, bis sie ein Haus bezogen.

Ich meine (glaube gehört zu haben und kenne jemanden der sagt ;) ),
das man nur 6 Wochen am Stück campen darf.

Verfasst: 02.10.2009, 15:05
von caroda
die Frage waere aber auch, ob du da Post empfangen kannst, wir sind jetzt bis Ende Oktober in einer Ferienwohnung - und bisher hat weder Bank noch Statsforvaltning das c/o Novasol gestoert... bei der Kommune war ich noch nicht, steht naechste Woche an... aber was will man sonst machen? Unser Container ist jetzt fuer den 30.10. in Aarhus aversiert - wir muessen am 31.10. hier raus... das heisst dann dann immer noch 2-5 Tage in einer leeren Wohnung hausen... :(

Verfasst: 04.10.2009, 19:24
von Enspænder
Doch, es ist möglich.

Verfasst: 04.10.2009, 20:40
von breutigams
Wer einen Ganzjahresplatz hat kann dort so lange er will bleiben.

Hilsen Peter

Verfasst: 09.10.2009, 06:15
von Smiley22
Das steht dazu auf der Homepage der Århus Kommune:

Hvornår kan du blive registreret i campingvogn?
Hvis du ikke har nogen anden bolig, og du bor i campingvogn, skal du registreres der, hvor campingvognen er fast.
Det er en betingelse for at blive registreret i campingvognen, at den ligger fast, og den må kun flyttes i meget begrænsede perioder - weekender og ferier.


Und weil die Frage bezüglich Wohnsitz im Ferienhaus auch öfters mal kommt:

Flytning i Danmark - hvis du bor i sommerhus en del af året
Du må bo fast i sommerhus fra 1. maj til 1. oktober.
Du skal ikke melde flytning til sommerhuset, når du stadigvæk har en anden bolig.
Hvis du ikke har anden bolig end sommerhuset skal du altid registreres i der.


In bestimmten Fällen ist auch eine Registrierung bei der Kommune ohne festen Wohnsitz möglich.

Generell das ganze zum Nachlesen:

http://www.aarhuskommune.dk/portal/borger/bolig_flytning/flytning/i_danmark

Viele Grüsse,

Jürgen

Verfasst: 08.12.2009, 23:30
von Schreibsel
Das steht dazu auf der Homepage der Århus Kommune:

Hvornår kan du blive registreret i campingvogn?
Hvis du ikke har nogen anden bolig, og du bor i campingvogn, skal du registreres der, hvor campingvognen er fast.
Det er en betingelse for at blive registreret i campingvognen, at den ligger fast, og den må kun flyttes i meget begrænsede perioder - weekender og ferier.

was heisst das sinngemäss? vielen Dank

Verfasst: 09.12.2009, 03:34
von Rombay
Wie können Sie sich in einen Campinganhänger registrieren?

Wenn Sie keine andere Wohnung haben, und leben Sie im Campinganhänger, müssen Sie angemeldet sein, wo der Campinganhänger fest steht.

Es ist eine Bedingung für eine Aufnahme in einem Wohnwagen, der fest steht und er kann in sehr begrenzten Zeitraum verschoben werden - Wochenenden und Feiertagen.

Verfasst: 09.12.2009, 11:21
von Schreibsel
danke, hast das mit einer Übersetzungssoftware gemacht?
Wo finde ich die?

Verfasst: 09.12.2009, 15:30
von Rombay
Hej Schreibsel,

das ist nen Übersetzungs-Service von Google.
[url]http://www.google.de/language_tools?hl=de[/url]

Aber teilweise hab ich es selber gemacht :)