Anwartschaft aus Mutterzeiten
Verfasst: 02.07.2004, 11:25
Hallo
Ich hab mich jetzt mal in die Rentengeschichte reingearbeitet!!! (ich werd noch beklopt dabei)
Nu stellt sich für mich eine ganz entscheidene Frage:
Wenn eine Mutter nach Dänemark übersiedelt und sie hier in Deutschland ein Anrecht aus der Rentenkasse aufgrund von Kindern hat, verfällt dieser Anspruch beim Ausscheiden aus der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Ein Beispiel: Mutter 3 Kinder gebohren und vorher 7 Jahre aufgrund von Ausbildung und Beruf in die Rentenkasse eingezahlt, ergibt follgenden anspruch: 7 Jahre eingezahlt,9 Jahre beitragsfreie einzahlung für die Kinder
(ergibt pro Kind das ab juni 1992 geboren wurde einen Anwartschaftspunkt der die monatliche Rente zum jetzigen Zeitpunkt um 28,60€ erhöht).Desweiteren werden je geborenes Kind beitragsfreihe Anwartschaften von 7 Jahren gewährt(was eigendlich schnuppe ist nur im falle der Frühpansionierung zum tragen kommt-wegen der längeren Bemessungsjahre ist der Abzug zur normalen Rente geringer).
Also kommt diese Frau auf 16 Beitragsjahre und insgesammt auf 37 bemesungsjahre.Wenn ja wenn sie denn in Deutschland in Rente geht.
Wandert diese Frau aber nun aus verfallen alle Ansprüche aus der Kindererziehung und diese Frau kommt auf 7 Beitragsjahre die auch 7 Bemessungsjahren entsprechen.Der Rest gilt als nicht meht existent.
Nun zu meiner Frage: gibt es Familien die ähnliche Vorraussetzungen haben.Welche erfahrungen sind gemacht worden?
Gibt es auswege aus diesem dilemma?
gruß Joke
Ich hab mich jetzt mal in die Rentengeschichte reingearbeitet!!! (ich werd noch beklopt dabei)
Nu stellt sich für mich eine ganz entscheidene Frage:
Wenn eine Mutter nach Dänemark übersiedelt und sie hier in Deutschland ein Anrecht aus der Rentenkasse aufgrund von Kindern hat, verfällt dieser Anspruch beim Ausscheiden aus der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Ein Beispiel: Mutter 3 Kinder gebohren und vorher 7 Jahre aufgrund von Ausbildung und Beruf in die Rentenkasse eingezahlt, ergibt follgenden anspruch: 7 Jahre eingezahlt,9 Jahre beitragsfreie einzahlung für die Kinder
(ergibt pro Kind das ab juni 1992 geboren wurde einen Anwartschaftspunkt der die monatliche Rente zum jetzigen Zeitpunkt um 28,60€ erhöht).Desweiteren werden je geborenes Kind beitragsfreihe Anwartschaften von 7 Jahren gewährt(was eigendlich schnuppe ist nur im falle der Frühpansionierung zum tragen kommt-wegen der längeren Bemessungsjahre ist der Abzug zur normalen Rente geringer).
Also kommt diese Frau auf 16 Beitragsjahre und insgesammt auf 37 bemesungsjahre.Wenn ja wenn sie denn in Deutschland in Rente geht.
Wandert diese Frau aber nun aus verfallen alle Ansprüche aus der Kindererziehung und diese Frau kommt auf 7 Beitragsjahre die auch 7 Bemessungsjahren entsprechen.Der Rest gilt als nicht meht existent.
Nun zu meiner Frage: gibt es Familien die ähnliche Vorraussetzungen haben.Welche erfahrungen sind gemacht worden?
Gibt es auswege aus diesem dilemma?
gruß Joke