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opholdstilladelse - Bevis?

Verfasst: 03.02.2010, 09:43
von Finsternis
Also.
Ich hab ein neues Problem - ich hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Also ich will mich ja an einer Universitet bewerben. Und im "ansøgningsskema" steht, dass ich meine "opholdstilladelse" beigelegt haben muss.


Im Grunde hatte ich mal ein Stück Papier auf dem stand, dass ich die erhalten habe. Das kam mit der CPR nummer / karte.

So ich habs aber verlegt und wollte deswegen eine neue Kopie.

Ich habe darauf bei der Kommune angerufen und mich auf deren Rat bei der Polizei erkundigt.
Ich habe mich dann mit einer (ich bin noch immer wütend) gleichgültigen Mitarbeiterin beim "Udlændingekontor" unterhalten.
Sie meinte, dass ein solches Papier gar nicht existiert. Ich müsste eigentlich einen "Sticker" oder "Stempel" im Pass haben.

Habe ich nicht.
Ich habe ein bisschen gegoogelt und gelesen, dass ich eigentlich erst diesen Stempel hätte bekommen müssen und dann nach 40-50 Tagen eine "opholdskort". Per Post. Habe ich nie. Da bin ich 100%ig sicher. (Zudem habe ich mit einem Haufen Leute gesprochen, als ich meine Aufenthaltsgenehmigung beantrat hatte, und das hat NIE jemand erwähnt gehabt.)

Irgendeiner eine Ahnung was ich jetzt machen soll? / Wie ich meine "opholdstilladelse" dokumentieren kann?

Liebe Grüsse, J.

Verfasst: 03.02.2010, 10:24
von banya
Als EU-Bürger (nehme an, dass du das bist), brauchst du keine Aufenthaltsgenehmigung (opholdstilladelse), sondern nur einen Registrieurngsnachweis (registreringsbevis). Basierend auf diesen Nachweis hast du die CPR Nummer bekommen.

Die Aufenthaltsgenehmigung und der Udlaendingekontor ist für Nicht-EU Bürger. Auch der Stempel und die opholdskort. Also alles nichts für dich.

Wenn du schon eine CPR-Nummer hast, mach am besten eine Kopie von dem Schreiben mit deiner CPR-Nummer und lege das bei.

Viel Erfolg.

Verfasst: 03.02.2010, 12:17
von Finsternis
Aaaaaahhaaa!!


Jap bin Deutsche.

Ich hab nur leider dieses Stück papier verlegt. Also nach meiner Erinnerung stand da dies ist ihre CPR nummer und irgendwas mit registrierung.

Kann ich irgendwo eine neue Kopie davon bekommen?



aber PS: (bisschen hintergrundwissen)
Ich musste trotzdem eine opholdstilladelse beantragen als ich nach Dänemark kam. Die ist im moment gültig für 5 Jahre.

Verfasst: 03.02.2010, 12:30
von jacob
Moin Moin Finsternis,

eine opholdstilladelse mussten wir alle beantragen.
Ich denke mal Du bekommst eine Kopie bei der Statsforvaltning.

www.statsforvaltning.dk

Da mal dein Afdelingskontor raussuchen und da denn anrufen oder mailen.

Hilsen jacob

Verfasst: 03.02.2010, 12:32
von Finsternis
Super danke! Werd ich gleich mal versuchen!

Verfasst: 03.02.2010, 12:39
von micha_i_danmark
ja, aber die heisst wie gesagt "registreringsbevis" bei EU Buergern und gilt so lange, wie der Aufenthaltsgrund besteht. Wechselt man die arbeit oder beginnt zu studieren, muss dies der statsforvaltning angezeigt werden. Nach ich glaube 3 (oder waren es 5?) Jahren kann eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.

Verfasst: 03.02.2010, 12:49
von Finsternis
Banya, Jacob, Micha - Danke für die Hilfe ! :)

Hab da gerade angerufen und die schicken mir ne Kopie zu *mir fällt ein Stein vom Herzen*!

Verfasst: 03.02.2010, 12:59
von jacob
Hallo,

ich glaube wenn mensch den Arbeitsplatz wechselt, muß man nicht Bescheid sagen.
Nur wenn der ursprüngliche Grund des Aufenthaltes sich ändert, also z.B.:
nach dem Studium beginnt man zu arbeiten.
@ Micha:
joh, da haste Recht, der Schrieb heisst "registreringsbevis"

hilsen jacob

Verfasst: 03.02.2010, 13:03
von Finsternis
Ja, dass hat die Frau bei der statsforvaltning auch gesagt.
Sie meinte sie schickt mir jetzt eine Kopie zu, aber wenn ich aufgenommen werden /anfange zu Studieren, dann soll ich mich wieder melden, um den "Grund" des Aufenthalts zu ändern. :P Und dann bekomm ich wieder eine neue Kopie! :P