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Studium: Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit
Verfasst: 23.02.2010, 11:33
von Mark Dähne
Hallo, kann mir mal jemand sagen, wie hoch der Betrag ist, den man für ein zweijähriges Masterstudium mindestens nachweisen muss, um eine Aufenthaltsgenehmigung für Dänemark zu bekommen? Muss die Summe bereits zu Beginn des Studiums vollständig vorhanden sein oder reicht auch eine Absicherung für zunächst ein Jahr?
Mark Dähne
Verfasst: 23.02.2010, 16:35
von Jan_K
bist du sicher, dass dieses regelung für studenten gilt? soweit ich weiß gilt das nur, wenn man ohne job oder sonstige einnahmen und ohne triftigen grund nach DK einreisen will, das studium sollte diesen triftigen grund aber erfüllen
Verfasst: 23.02.2010, 17:41
von Rombay
Hallo Mark, man muss soviel ich weiss das gleiche Geld nachweisen, wie jeder, also ca. 7000 DKK (ca. 800 Euro) im Monat. Guck doch mal auf www.nyindanmark.dk nach oder frag beim nächsten dänischen Konsulat / Botschaft nach.
Verfasst: 23.02.2010, 18:45
von Mark Dähne
Hallo und danke für die Antworten. Auf der vorgeschlagenen Seite [url]http://www.nyidanmark.dk[/url] finde ich leider keine konkreten Antworten zur Frage der Höhe des notwendigen nachzuweisenden Einkommens. Es ist jedoch auch für Studenten notwendig ein Einkommen nachzuweisen, das für die Absicherung des Lebensunterhaltes ausreicht. Das geht jeden falls aus den Informationen hervor, die auf der Webseite zu finden sind.
[url]http://www.nyidanmark.dk/en-us/coming_to_dk/eu_and_nordic_citizens/eu-eea_citizens/[/url]
Mark Dähne
Verfasst: 23.02.2010, 20:04
von Jan_K
ja aber du brauchst eben keinen festen einmaligen betrag und die 800€/monat wirst du so oder so brauchen, um in DK über die runden zu kommen, wenn du also planst in DK zu studieren, dann geh ich mal davon aus, dass dafür gesorgt ist
Verfasst: 23.02.2010, 21:19
von Mark Dähne
Ja klar - trotzdem wäre es wichtig für mich zu wissen, ob man schon zu Beginn des Studiums einen entsprechenden Nachweis für die gesamte beabsichtigte Studiendauer erbringen muss.
Mark Dähne
Verfasst: 23.02.2010, 22:21
von Hina
Wenn man kein regelmäßiges Einkommen nachweisen kann, muss man die Summe für 12 Monate auf einen Schlag nachweisen. Das waren 70.000 kr. Ist aber tatsächlich nirgendwo so aufgeschrieben, weil es wohl kein Gesetz, sondern eine Durchführungsbestimmung ist. Ich hatte das auch bei der Statsforvaltning erfragt.
Hilsen Hina
Verfasst: 24.02.2010, 05:38
von Mark Dähne
Danke Hina - das scheint die Antwort auf meine Frage zu sein - dennoch: kannst Du mir vielleicht die Internetadresse der Statsforvaltning mitteilen, an die Du Dich gewendet hast?
Gruß
Mark Dähne
Verfasst: 24.02.2010, 14:15
von Rombay
Bin zwar ned Hina
aber die Adresse ist: [url]http://www.statsforvaltning.dk[/url]
Verfasst: 24.02.2010, 14:54
von Hina
Hej,
ich hatte dann in Århus angerufen.
Wichtig ist noch zu wissen, dass Du Dir ohne Arbeitsvertrag in DK keine vorläufige CPR (die dann zu Deiner ständigen CPR umgewandelt wird) beim Skat holen kannst. Du musst also auf die Bescheinigung von der Staatsverwaltung warten und das dauert sehr oft viele Wochen. Bei mir waren es 5 Wochen, bei anderen noch länger, nur manchmal klappt es ein wenig schneller. Die Zeit musst Du also einplanen, denn ohne CPR kannst Du hier im Grunde fast nichts machen, gerade am Anfang. Du brauchst so ziemlich für alles die CPR (Mietvertrag, Anmeldung auf der Kommune, Uni, Konto usw.)
Hilsen Hina
Verfasst: 26.02.2010, 09:23
von Mark Dähne
Hallo Hina, danke für die Infos. Ja mit der Wartezeit habe ich gerechnet. deshalb denke ich auch daran, mich parallel um einen Arbeitsplatz in Dänemark zu bemühen.
Erstmal mange tak og venlig hilsen
Mark Dähne