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Aufenthaltsbescheinigung bei Wohnsitz in Daenemark
Verfasst: 20.05.2010, 08:41
von nowonder
Hej und hallo!
Ich habe mich in DK gut eingelebt und will demnaechst heiraten. Auf Nachfrage welche Dokumente dafuer noetig sind, wurde unter anderem eine "civilstandserklæring" gefordert (als Nachweis, dass ich noch nie verheiratet war). Nach ein bisschen Recherche scheint dies einer deutschen "Aufenthaltsbescheinigung" (die den Ehestand enthaelt) zu entsprechen.
Meine Frage ist nun, wo ich eine solche Aufenthaltsbeschinigung (nicht aelter als 2 Monate) bekomme? Ich bin natuerlich nicht mehr in DE gemeldet.
Fuer jedweden Rat waere ich sehr dankbar!
Hilsen og Gruss,
Peter
Verfasst: 20.05.2010, 09:38
von annikade
Frag doch mal beim zuletzt für dich zuständigen Standesamt in Deutschland nach. Oder bei der zuletzt für Dich zuständigen Meldestelle.
Gruß
/annika
Verfasst: 20.05.2010, 10:30
von enkemand
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/EhefZeugnisVerl.html
Hab bei Google einfach mit dem Stichwort Ehefähigkeitszeugnis gesucht.
Verfasst: 20.05.2010, 11:03
von annikade
enkemand hat geschrieben:http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/Eheschliessung/EhefZeugnisVerl.html
Hab bei Google einfach mit dem Stichwort Ehefähigkeitszeugnis gesucht.
Ehefähigkeitszeugnis ist aber m. E. nicht erforderlich.
Entweder beim deutschen Konsulat nachfragen oder beim ehemals zuständigen deutschen Standesamt.
Gruß
/annika
Verfasst: 20.05.2010, 22:55
von Lizzy
Hej!
Ich bin dänische Staatsbürgerin und habe viele jahre in Deutschland gelebt.
Ich habe zweimal in Deutschland geheiratet. Beide Male brauchte ich die Bescheinigung aus Dänemark, dass nichts dagegensprach in Deutschland zu heitaten.
Ist also normal. Diese Bescheinigung habe ich beim Staatsamt bekommen.
Gruß, Lisbeth
Re: Aufenthaltsbescheinigung bei Wohnsitz in Daenemark
Verfasst: 20.05.2010, 23:26
von Lars J. Helbo
nowonder hat geschrieben:Ich habe mich in DK gut eingelebt und will demnaechst heiraten. Auf Nachfrage welche Dokumente dafuer noetig sind, wurde unter anderem eine "civilstandserklæring" gefordert (als Nachweis, dass ich noch nie verheiratet war). Nach ein bisschen Recherche scheint dies einer deutschen "Aufenthaltsbescheinigung" (die den Ehestand enthaelt) zu entsprechen.
Nein, das ist falsch. "Civilstandserklæring" wird auch (in manche Gemeinden) "Ægteskabsattest" genannt. Es ist also das gleiche wie auf Deutsch Ehefähigkeitszeugnis.
Es geht nicht um Dein Wohnort. Aber das Dokument kann nur dort ausgestellt werden, wo Du zuletzt gewohnt hast.
Aufløsung
Verfasst: 27.06.2010, 07:56
von nowonder
Hallo und vielen Dank an alle, die so schnell geantwortet haben!
In der Tat konnte ich die "civilstandserklæring" von dem Einwohnermeldeamt erhalten, bei dem ich zuletzt gemeldet war.
Hierbei handelt es sich in Amtsdeutsch um eine "Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand".
Diese wurde anstandslos von Aabenraa Kommune akzeptiert und ich bin nun gluecklich verheiratet
Mange hilsner
Peter
Re: Aufløsung
Verfasst: 28.06.2010, 07:20
von Ralph
nowonder hat geschrieben:...
Diese wurde anstandslos von Aabenraa Kommune akzeptiert und ich bin nun gluecklich verheiratet

...
Mange hilsner
Peter
Auf, daß es so bleibt- skål, og held og lykke !!!
Gruss, Ralph