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Wohnen in DK / Arbeiten in D

Verfasst: 22.07.2002, 19:26
von matze
Hallo Forum !
Hat jemand eine Idee oder einen Ansprechpartner für folgende Problemstellung : Als deutscher Staatsbürger arbeite und wohne ich seit 3 Jahren in DK, besitze Wohneigentum und bin mit einer Dänin verheiratet.
Ich will jetzt wieder einen Job in Deutschland annehmen und unter der Woche da wohnen und frage mich, wie sich das Steuertechnisch verhält : Steuer nur noch in Deutschland bezahlen ? Werde ich dort dann als verheiratet veranlagt ? Was mit dem Gehalt meiner Frau ? Darf ich mein Auto mit deutscher Zulassung dann in DK fahren ?

Fragen über Fragen... Kennt sich da jemand aus oder kennt einen Ansprechpartner ?

Danke,
Gruss Matze

Verfasst: 23.07.2002, 09:42
von maybritt h
Hej!
Ich weiß leider auch nicht viel aber vielleicht hilft dieser Link:
http://www.daenemark.org/dk/arbejde/arbejdsmarked/arbejdsmarked.htm

(Ich gehe davon aus, dass du dänisch kannst)

Gruß
Maybritt
www.tysk.dk

Bearbeitet von - maybritt am 23/07/2002 09:43:07

Verfasst: 24.07.2002, 00:03
von henningnielsen
Hallo Matze...
ich hab eine Idee, woher du eventuell Informationen bekommen konntest und zwar unter folgende Adresse: www.eures-kompas.org
"-Was ist das denn?" Fragst du vielleich, es eine gute Initiativ von der dänische und deutsche Arbeitsamt, wo man Anwort und Fragen aufgestellt hat für die normalsten Fragen. Hier glaube ich ganz bestimmt, daß du einige Antworte findest.

Viel Glück!
M.f.G.: Henning Nielsen

Verfasst: 24.07.2002, 10:34
von matze
Hallo !
Danke Euch für die Links!!
Ich habe einiges gefunden, aber leider noch nichts eindeutiges.
Ist ja auch ein etwas komplizierter Fall....
Ich denke ich werde mal an EURES in Flensburg schreiben, die haben vielleicht Erfahrung mit sowas.

Grüsse

Matze

Verfasst: 31.07.2002, 13:17
von Bernd
Steuerlich wird man, soweit ich weiß, dort veranlagt, wo man/matze seinen Hauptaufenthalstort hat. Das Ding nennt sich "183 Tage Regel" oder so ähnlich. Also: wenn Du die überwiegende Hälfte des Jahres in D bist und Dich dort mit Hauptwohnsitz anmeldest, dann wirst Du in D zur Steuer veranlagt. (Deswegen kann man trotzdem mit einer Dänin verheiratet sein. Da Du allerdings noch keine fünf Jahre hier bist, weiß ich nicht, ob von Dir verlangt werden könnte, Deine Immobilien in DK wieder zu verkaufen). Matze muß natürlich glaubwürdig machen können, daß er seinen Lebensmittelpunkt wieder nach D verlegt hat (wie gesagt: 183 Tage-Regel). Ganz genau müßte es eigentlich der Grenzgängerverein wissen. Denn dessen Mitglieder kennen diese Problematik sicher besser als ich. Versuch es mal hier:

Grænsegængerforening
VEG-Verein Europäischer Grenzgänger
c/o Nis-Edwin List Petersen
Møllevænget 19 - Hostrupskov
DK-6200 Aabenraa
Telefon : +45 74 62 89 40
Telefax : +45 73 62 19 40
E-Mail : nis-edwin@list-petersen.dk
WEB :




Grenzgänger
v / Kurt Johannsen
Møllegården 17
DK-6340 Kruså
Telefon DK : 74 67 45 85
Telefon DE : 0045 74 67 45 85
Telefax DK :
Telefax DE :
E-Mail : kurt-johannsen@post.tele.dk
WEB :

Gruß Bernd