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Aufenthaltserlaubnis in DK

Verfasst: 09.07.2010, 13:39
von LosPablos
Hej,

ich wohne schon seit 3 Jahren in DK und bin hier festangestellt. D.h. ich zahle meine Steuern in DK, habe meine CPR-nummer mit samt gelber CPR-Kort.
Ich wohne in einer Wohnung in Kopenhagen zur Miete.

Zur Zeit bin ich oft in einem Projekt in der Schweiz taetig und fliege daher woechentlich Di-Fr nach Zuerich, um dort zu arbeiten.
Heute bekam ich das Angebot dort als Freelancer ueber eine Argentur fest zu arbeiten, was sich fuer mich, trotz der eigenen Uebernahme der Reisekosten, mehr als rechnen wuerde...

Jetzt meine Frage: Ich wuerde gerne in DK wohnen bleiben und quasi meine Reisen etc. selbst bezahlen. Da ich aber dann nicht mehr bei der daenischen Firma angestellt bin, wuerde mich interessieren, ob ich dann ueberhaupt in DK wohnen und leben kann, oder habe ich dann keine Aufenthaltserlaubnis mehr? Steuern und Krankenversicherung wuerden ja dann im Prinzip ueber die Schweiz laufen.
(Und nein, ich bin kein Steuerhinterzieher, oder sonst was... Ich habe immer brav meine Steuern in DK bezahlt)

Weiss jemand, welche Moeglichkeiten ich da haette?

Besten Dank!

Verfasst: 09.07.2010, 13:59
von Fischgrete
Hallo,
Deine Aufenthaltserlaubnis hängt nicht vom Job in Dänemark ab. Ich habe erst hier mit Anstellung in DK gearbeitet und bin nun wieder in Deutschland angestellt, arbeite aber immer noch hier in Dänemark.
Als ich zum Staatsamt gegangen bin meinte die Bearbeiterin, daß sich an meinem Status nichts ändert. Ich sollte eine Kopie meines deutschen Arbeitsvertrages einreichen, damit sichergestellt ist, daß ich dem dänischen Staat nicht finanziell auf der Tasche liege. Aber ansonsten lebe ich immer noch in DK, zahle aber Steuern in Deutschland (wo ich auch noch meinen Hauptwohnsitz habe).

LG
Fischgrete

Verfasst: 09.07.2010, 14:16
von LosPablos
Hey Fischgrete,

dem daenischen Staat auf der Tasche sitzen, wuerde ich ja auch nicht. Meine Miete etc. bezahle ich ja auch trotzdem noch hier. D.h. der Staat wuerde an mir trotzallem noch was verdienen.

Wo genau warst Du, um Dich zu informieren?

Gruss

Verfasst: 09.07.2010, 15:16
von Fischgrete
Ich bin direkt zum Staatsamt gewandert, also der Stelle, bei der ich auch die Aufenthaltserlaubnis beim Einwandern beantragt hatte.

Verfasst: 09.07.2010, 16:14
von Jan_K
sobald du einnahmen von 800-1000€ im monat (die genaue summe hab ich gerade nicht im kopf) oder eine summe von ca 10000€ auf deinem konto nachweisen kannst, bekommst du anstandslos eine aufenthaltsgenehmigung, egal ob du dein geld in DK, burkina faso oder auf den fidschi inseln verdienst oder einfach nur im lotto gewonnen hast

Verfasst: 11.08.2010, 09:00
von Camper6000
wie ist es mit der Aufenthaltsgenehmigung wenn ich eine Firma gründen will in DK ?
Da kann ich ja zuvor nicht genau wissen was ich verdiene. Oder gilt das dann soviel wie ein Arbeitsvertrag ?

Verfasst: 11.08.2010, 11:29
von Jan_K
naja wenn du mit deiner firma diese 800-1000€ nicht verdienst, wirst du in DK kaum über die runden kommen, alternativ kannst du aber auch ein kapital von ca 10000€ nachweisen, dann gibts ebenfalls eine aufenthaltserlaubnis, grundsätzlich gilt, dass du dich selbst versorgen können musst, ist das gewährleistet, brauchst du dir eigentlich keine gedanken machen

Verfasst: 11.08.2010, 11:36
von Camper6000
na mit 800 bis 1000 Euro könnten wir auch in Deutschland nicht überleben.
:D
aber man muss dies ja wahrscheinlich auf erst mal nachweissen können, und wenn wir in DK die Fa. neu anmelden, ist ja noch kein Nachweiss möglich. denn niemand kann garantieren dass es in DK genauso weiterläuft wie in Germany.


das mit den 10.000 klingt plausiebel, aber die sind doch auch in kürzester Zeit aufgebraucht :roll:

Verfasst: 11.08.2010, 11:40
von Fuglesang
Die 10000 sind ja nicht zum Verbrauch gedacht, sondern müssen auf einem gesperrten Konto fest angelegt sein.

Und das nicht pro Familie, sondern für die einzelnen Personen. Wie es bei Kleinkindern aussieht weiss ich allerdings nicht.

Verfasst: 11.08.2010, 11:43
von Fuglesang
Um als Selbständiger 800,- bis 1000,- Euro nachweisen zu können, musst du ja auch mindestens das doppelte, wenn nicht mehr pro Monat verdienen.

Verfasst: 11.08.2010, 11:55
von Jan_K
wenn du einen arbeitsvertrag hast, kannst du auch nach 4 wochen wieder entlassen werden und wenn es deine firma jetzt schon gibt und du sie nur nach DK verlegen willst, dann wirst du doch schon relativ gute prognosen bezüglich umsatz und gewinn machen können

Verfasst: 11.08.2010, 19:11
von Hina
Hej,

als ich nach DK ging, konnte ich nachweisen, dass ich weiterhin in DE als Selbständige monatlich weit mehr als 1000 EUR verdiene aber es hat mir nichts genutzt. Bei selbständiger Arbeit im Ausland scheinen die da etwas pingeliger mit der der Registrierung zu sein, wenn es sich nicht um ein wirklich gesichertes Einkommen handelt. Dann wird das ganze nämlich zu einem Gummiparagraphen. Die Alternative sind aber 70.000 kr. auf dem Konto nachweisen. Das ist im Prinzip die Sicherheit für ein Jahr. Nach einem Jahr muss dann ein neuer Nachweis der Selbstversorgung erbracht werden. Ich habe es dann vorgezogen, mir einen Job in DK zu suchen. Das war weitaus unkomplizierter.

Hilsen Hina