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Aufgepasst "Knoellchen ohne Grenzen"

Verfasst: 09.07.2010, 16:20
von hjem
"Knöllchen ohne Grenzen" - Gesetz gebilligt
Berlin (dpa) - Wer im Schweden-Urlaub über eine rote Ampel fährt oder in Spanien geblitzt wird, musste sich bislang keine großen Sorgen machen. Ab sofort können Autofahrer bei Verkehrsverstößen im Ausland auch nach ihrer Heimkehr zur Kasse gebeten werden. Ein entsprechendes Gesetz wird voraussichtlich im Oktober oder November in Kraft treten. Das sagte ein Sprecher des Bundesjustizministeriums in Berlin. Künftig können Bußgeldbescheide aus dem EU-Ausland auch in Deutschland vollstreckt werden, wenn es um mehr als 70 Euro geht.

Verfasst: 09.07.2010, 20:07
von Hina
Deshalb wurde auch das "510-kr-Billigknöllchen" das man bekommt, wenn man z.B. vergisst seine Parkscheibe einzustellen, jetzt auf 590 kr erhöht. Somit ist also dann auch die kleinste Sünde auf dänischem Boden in Deutschland vollstreckbar.
Hilsen Hina

Verfasst: 09.07.2010, 20:15
von galaxina
der clou an der geschichte ist, dass ddie deutschen behoerden, die das inkasso betreiben, nach dem gestzentwurf das beigetriebene bussgeld behalten koennen.

Verfasst: 09.07.2010, 20:16
von Hina
Na ein Glück, sonst würde es ja noch teurer werden. Die machen doch keinen Handschlag für umsonst :wink:
Hilsen Hina

Verfasst: 09.07.2010, 21:19
von Sandsturm(geloescht)
Gilt aber trotzdem nicht für Lidl & Co Parkscheiben-Knöllchen :roll:

Verfasst: 09.07.2010, 21:50
von Hina
Wäre ich mir nicht so ganz sicher, denn auf irgendeiner Grundlage müssen die doch auch autorisiert sein, überhaupt diese Knöllchen auf ihren Parkplätzen zu verteilen. Nach gut Dünken kann das sicher auch in DK keiner machen.
Hilsen Hina

Verfasst: 09.07.2010, 22:08
von hoerky(geloescht)
Ist zwar ein häufig diskutiertes Thema, aber Sandsturm
hat absolut Recht !

Es geht hier um Bußgelder und nicht um privatrechtliche
Forderungen irgendwelcher Discounter, die glauben Touris
abzocken zu können ...

:P

Bis denne,

Hoerky

Verfasst: 09.07.2010, 22:09
von Hina
Mag schon sein aber wo findet man aus erster Hand etwas zu diesen Knöllchen? Bisher habe ich immer nur von Meinungen gelesen aber noch nie was offizielles gesehen.
Hilsen Hina

Verfasst: 09.07.2010, 23:07
von Sandsturm(geloescht)
Man, ich kann auch einen Dänen der bei mir in der Einfahrt parkt ganz legal ein Knöllchen geben. Das ist fakt.
Glaubst Du denn, daß dann der Staat Dänemark meine Forderung eintreibt????
Das kann ich auf eigene Kosten und Risiko über ein Inkassobüro alla ""Inkasso Moskau" versuchen.
Genau verhält es sich mit den Privat Bewirtschaftern von den Discounterparkplätzen in Dk. basta
Da ändert das neue Abkommen auch nischt dran.



Watt sagt der Netzer noch zum Delling: Warum erzähl ich das eigentlich, verstehen Sie eh nicht.

Verfasst: 10.07.2010, 00:07
von Tosse
Sandsturm hat geschrieben:Man, ich kann auch einen Dänen der bei mir in der Einfahrt parkt ganz legal ein Knöllchen geben. Das ist fakt.
Das man als Privatperson jemanden ein Knöllchen verpassen kann, wäre
mir neu. Im obigen Fall könnte man das Fahrzeug entfernen lassen,
allerdings zunächst auf eigene Kosten. Wie man dann wieder an sein Geld
kommt, hat Sandsturm ja schon richtig beschrieben.

Dieses neue Gesetz wird sicherlich rigoros angewendet werden, denn es
garantiert dem Staat Millionen Mehreinnahmen.

Sollte man in Dänemark ein Verkehrsdelikt begehen, treibt der Deutsche
Staat die Strafe ein und das Geld wandert ins Deutsche Staatssäckel,
und keinesfalls ins Dänische.

Was mich noch interessieren würde, wer stellt diese Tickets auf besagten
Parkplätzen bei Lidl und Co aus?


Gruß Torsten

Verfasst: 10.07.2010, 00:18
von AxelN
Tosse hat geschrieben:Was mich noch interessieren würde, wer stellt diese Tickets auf besagten Parkplätzen bei Lidl und Co aus?
Meines war von [url=http://www.parkeringsgruppen.dk/]Parkeringsgruppen ApS[/url]. Ich weiß aber nicht genau, ob der Parkplatz wirklich privat war oder öffentlich.

Verfasst: 10.07.2010, 01:02
von Hina
AxelN hat geschrieben:Meines war von Parkeringsgruppen ApS
Das ist doch schon mal eine Adresse, die man nach der gesetzlichen Grundlage fragen könnte.
"Basta" ist einfach nur doof :wink:. Mir ist es auch ziemlich Wurst, wer wie was und warum eintreibt, ich wollte einfach nur wissen, ob jemand schon mal irgendwo eine gesetzliche Grundlage gefunden hat, ob nun Verkehrsrecht oder Zivilrecht, die regelt, wer hier in Bezug auf Verteilung von 590 kr.-Zetteln, überhaupt befugt ist, das zu machen. Natürlich kann ich auch meinem Nachbarn solch einen Zettel in den Briefkasten stecken, weil der nie die Treppe sauber macht. Der würde dann wohl aber eher die Zwangsjackenjungs holen. Auf den Supermarkt-Parkplätzen (sind übrigens nicht nur Deutsche Ketten) habe ich die aber noch nie gesehen.
Hilsen Hina

Verfasst: 10.07.2010, 09:43
von cimberia
Sandsturm hat geschrieben:Gilt aber trotzdem nicht für Lidl & Co Parkscheiben-Knöllchen :roll:
Genauso sieht es aus.
Alles andere ist gefährliches Halbwissen!

Verfasst: 10.07.2010, 10:45
von BiPa
Hej,
auch wenn es jetzt etwas komisch erscheint...

Aber wenn Ihr doch alle wißt,
das manchen Supermärkte so verfahren,
warum legt Ihr dann nicht einfach ne Parkscheibe ins Auto?

So...und nun Gong frei zur ersten Runde,
nun könnte Ihr schimpfen und diskutieren, wie ich denn so ne böde Frage stellen kann. Viel spaß dabei.

Hilsen
Birgit

Verfasst: 10.07.2010, 11:00
von Tosse
Hey,

ja warum nur...

warum überschreitet man die Geschwindigkeit...

warum fährt man bei rot über die Ampel...

warum überholt man bei Überholverbot...

warum fährt man unter Alkoholeinfluss... u.s.w.

Der Mensch ist halt nicht perfekt und im obigen Fall auch
manchesmal vergesslich.

Hier geht's aber um ungerechtfertigt hohe Abzocke und ob
dieses Geld Länderübergreifend zu kassieren ist.

Gruß Torsten