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Einkommenssteuererklärung für Rentner aus D die in Dk leben.
Verfasst: 26.08.2010, 11:23
von MagicMorgaine
Hallo Ihr alle,
ich sitze hier mit einem riesigen Berg von Formularen. Meine Eltern sind vom Finazamt MV augefordert worden, die Einkommenssteuererklärung für die Jahre 2005-2009 einzureichen. Tausend Dank an die Steuerreform im Jahr 2005 Grrrrr.
Mein Vater hat die Hauptrente, eine kleine Werksrente sowie eine Dänische Rente.
Meine Mutter nur eine winzige kleine Rente und die Dänische Rente.
Kennt sich jemand von euch damit aus, was genau ich an Unterlagen / Nachweise brauche?
Habe hier die Formulare vom Finanzamt schon liegen sowie einen Wust von Bescheinigungen über die Leistungen.
Über jeden Tipp bin ich sehr dankbar.
LG

Verfasst: 26.08.2010, 11:45
von bornholmfan
Da gibt`s eine ganze Berufsgruppe, die sich mit sowas beschäftigt.......

Verfasst: 26.08.2010, 12:09
von MagicMorgaine
Scherzkeks.................
Da dieser ganze terror vom Amt eh nur einer Überprüfung der Daten dient, (es liegt ja alles vor) sehe ich nicht ein Geld für einen Steuerberater rauszuwerfen.
Evtl hast Du ja auch eine nützliche Antwort für mich. Ich finde es eh schon Mist sowas 2 alten Leuten zuzumuten. Stell Dir mal vor , Formulare wären beim Umzug weggeworfen worden weil Du eh schon seid Jahren keine Erklärung gemacht hast.
Lg
Verfasst: 26.08.2010, 12:29
von AnjaAue
Die Renten werden in die Anlage R eingetragen. Aber nur die Rente netto ohne Krankenversicherungsbeiträge etc.
Desweitern muss du in den Mantelbogen (Angaben zur Person etc). ab Zeile 70 die Krankenversicherung etc. eintragen.
Seit 2009 gibt es dann noch einen neuen Bogen, wo du die Medikamente etc. absetzen kannst.
Tip: Mache ein Termin beim Finanzamt und bitte um Hilfe.
Verfasst: 26.08.2010, 12:32
von MagicMorgaine
@AnjaAue
Guter Tipp,
meinst du das geht auch beim Finanzamt hier vor Ort? Ich wohne in Meerbusch bei Düsseldorf, und der Antrag für meine Eltern muss in Mecklenburg Vorpommer eingereicht werden. Hmmmm
Verfasst: 26.08.2010, 12:54
von oetschy
Hej,
und das ist genau der Punkt:
in Anlage R, Feld 101 kommt nicht der Nettobetrag (wie von Anjaaue geschrieben) der Rente sondern der Bruttobetrag.
Deshalb werden viele der ansonsten schnell mit Ratschlägen kommenden Vielschreiber sich bei solchen Anfragen zurück halten.
Man hat aber leider auch schon erlebt, dass derartige Hilfegesuche sich als Tests seitens der Finanzverwaltung bzw.
der Steuerberatergilde heraus stellten.
Wenn nicht bei einem StB, der ja auch nur für seine Arbeit sein Geld haben möchte wie jeder Bäcker der sein Brot verkauft
oder jeder Arbeiter der am Band Autos montiert, dann doch einmal bei einem Lohnsteuerhilfeverein anfragen!
Einige Zeit war hier im Forum ein Link zu einem StB??!!
Hejhej
Joachim
Verfasst: 26.08.2010, 13:03
von mepan1970
Gibt es bei euch einen Lohnsteuerhilfeverein? Schau mal im Internet!
Die machen für kleines Geld die Unterlagen fertig und passen auf, das die Bescheide stimmen.
Dort würde ich mal anfragen . Ist sicher einfacher und genauer. Gerade bei unserer Steuerreform bezgl. der Renten, bei denen sich jedes Jahr was verändert hat.

Da muss man höllisch aufpassen, um nicht drauf zu zahlen.
Vor allem arbeiten die für dich und nicht für die *Finanzkasse*

Verfasst: 26.08.2010, 14:18
von wofu
Moin, moin,
ich würde auf jeden Fall eine/n Fachmann/frau zu Rate ziehen. Deine Eltern wohnen im Ausland, sind vom FA im Inland aufgefordert worden - haben offensichtlich ewig keine Erklärungen mehr eingereicht und die Rente nicht erklärt - da kann ja durchaus bei mehreren Renten eine Steuerpflicht vorliegen mit der Folge von Steuerverkürzungen (der Vorwurf einer Steuerhinterziehung könnte vom FA auch noch kommen). Und dann ist da noch die Frage, ob und wenn ja für welche Jahre, Deine Eltern in welchem Umfang in D steuerpflichtig sind.
Das scheint auf Anhieb alles nicht so einfach zu sein. Gib den Leuten eine Chance, ihr Geld zu verdienen, die sich beruflich damit beschäftigen. Ansonsten arbeite Dich selbst durch oder laß doch Deine Eltern machen bzw. entscheiden. Ob Dein FA Dir dabei hilft? Das würde mich schon sehr wundern, die haben meist mit ihren eigenen Fällen genug zu tun.
Viel Spaß und gutes Gelingen
Wolfgang
Verfasst: 26.08.2010, 14:30
von r.go57
genausos sieht das aus,wolfgang
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/alterseinkuenftegesetz-ratgeber.htm
nicht umsonst kam vom fa die aufforderung ab 2005
die arbeiten jetzt alle rentner durch,die in den jahren keine
ek-erklärung abgegeben haben

Verfasst: 27.08.2010, 09:32
von MagicMorgaine
wie praktisch, gerade stellt sich heraus, das der Mann meiner Kollegin Steuerberater ist. Mal sehne ob ich Sonderkonditionen bekomme.
An dieser Stelle Herzlichen Dank für Eure Hilfe. So ein Brainstorming tut gut.
Lg
Morgi

Verfasst: 27.08.2010, 20:10
von mepan1970
Viel erfolg.
Denke so stehst du auf der sicheren Seite

Verfasst: 31.08.2010, 10:32
von MagicMorgaine
Uff,
nur mal zur Info an alle.
Der Sterberater macht als "Sonderpreis" das ganze für 500 Euro NETTO....
Ich habe jetzt einen Lohnsteuerhilfeverein gefunden der macht das für 258 Euro.
So viel zur Steuerberatergilde.
Ganz lieben Dank an alle.
Lg
Morgi

Verfasst: 31.08.2010, 10:42
von wofu
Moin, moin,
fünf nicht ganz einfache Steuererklärungen für 258 €?!? Da sollte man auf gute Leute im Verein hoffen. Viel Zeit darf man sich dabei ja nicht lassen, aber es ist dann ja schon Fließbandarbeit, alle Jahre das Gleiche

.
Viel Erfolg wünscht
Wolfgang,
der nicht immer gute Erfahrungen mit Billigangeboten gemacht hat.
Verfasst: 31.08.2010, 11:05
von MagicMorgaine
Das kommt daher, weil es ein Verein ist.
Die Gebühren setzten sich nach Einkommen zusammen. Das ist hier die Höchstgrenze 258.
Ausserdem hat der hier gute Referenzen. Hab mich umgehört. Wärend der oben genannte St. Berater schlechte hat. Schau an.

Verfasst: 31.08.2010, 12:06
von AnjaAue
oetschy hat geschrieben:Hej,
und das ist genau der Punkt:
in Anlage R, Feld 101 kommt nicht der Nettobetrag (wie von Anjaaue geschrieben) der Rente sondern der Bruttobetrag.
Ich habe mich etwas ungenau ausgedrückt. Es muss der auf dem Rentenbescheid angegebene Bruttobetrag sein. Dieser Bruttobetrag muss aber nicht der Auszahlungsbetrag sein.
MagicMorgaine hat geschrieben:Hej,
Guter Tipp, Winken
meinst du das geht auch beim Finanzamt hier vor Ort?g.
Du kannst zu jedem Finanzamt gehen.
Und wenn du dort nicht hin möchtest, würde ich eher zu einem Verein als zu einem Steuerberater gehen.
Verein sowie Finanzamt habe ich immer als sehr hilfsbereit erlebt.