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dänischer unterhalt für kind
Verfasst: 27.08.2010, 10:04
von bianca V
hallo,
ich (deutsche mutter) habe mit einem dänen eine siebenjährige tochter, die damals in dänemark geboren wurde. vaterschaft ist anerkannt und eine daenische geburtsurkunde hat sie auch.kurz nach der geburt trennten wir eltern uns und seit dem wohne ich in deutschland. der vater ist in dk arbeitslos und erhaelt von daenemark bezuege.ich beantrage seit dem monatlich mit einem formular "ansogning om fortsat udbetaling og afkraevning af underholdsbidrag", erhalte jedoch keine bezuege. somit erhielt ich in deutschland fuer 72 monate den unterhaltsvorschuss. dieser ist nun ausgelaufen.
wer kann mir hier weiterhelfen, so dass ich endlich mal fuer meine tochter unterhalt aus daenemark erhalte?
danke
Verfasst: 27.08.2010, 10:41
von Hafra
hej
das ist ein heisses Pflaster.... ich glaube am besten ist es das du dich mitm RA in DK unterhaelst wie man das regelt.
Hier ist es eigentlich so das die Partner im Vorwege sich darueber im Klaren sind wieviel Geld es gibt. Gibt wohl ne Faustregel /Tabelle? aber die Saetze sind mit D ueberhaupt nicht zu vergleichen (mW nach bei Jahreseinkommen von 340 000 gibt es rund 1420 DKK/ mon fuers Kind, kann aber nicht sagen ob es Staffelungen gibt. Daher die Bitte das mit DK´Rechtsanwalt aufzunehmen. Wenn du deutschen RA beauftragst, muss dieser auch noch einen DK Anwalt beauftragen was die Kosten in die Hoehe treibt, denn diese Auslagen musste wohl selber tragen. Und wenn du ein dt Urteil erstreiten willst musste das in DK erstmal anerkennen lassen = neues verfahren = viel Geld und geduld mitbringen
mvh hafra
Verfasst: 27.08.2010, 11:19
von Jennymaus
Geh Arbeiten, dann reichts Geld auch

Verfasst: 27.08.2010, 12:21
von Hafra
hej
da hat Biggi recht
aber das ist die Basis des DK Rechts, DU musst sehen das du deinen Grundunterhalt selber´bestreitest, wie ist dein Prob.
Daher sind die U-Zahlungen im Verhaeltnis zu D ein Witz
gern auch per PN
mvh H
Verfasst: 27.08.2010, 12:27
von melli6788
hallo!
also mein partner hat ein 13 jährigen sohn in deutschland,als er hier arbeitslos war hat er ca 2000kronen von der kommune bekommen um dieses nach deutschland zu überweisen als unterhalt für seinen sohn...aber er hat sich selber darum gekümmert,nun jhab ich aber auch gehört das die kassen das oftmals selber untereinander regeln.
spreche doch einfach mal mit deinem ex...??
Verfasst: 27.08.2010, 14:00
von Pumuckel
klasse Spruch den keiner brauch.
Zu einem Kind gehören nunmal 2 Elternteile also sollten auch beide dafür aufkommen. Dafür gibt e dann nunmehr den Unterhalt, also.
Wenn der andere nicht zahlen will oder kann, dann muss man eben UVG beantragen.
Stehe nunmehr auch vor dem Problem, Vater in D, wir wohnen in DK und zahlen will/ kann er nicht.
Begründung: Er kann sein Kind nicht sehen, weil er kein Auto hat, also zahlt er auch nicht. Ich soll das Kind fahren, klar doch bin ja nen Taxi Unternehmen.
Naja, wir werden Wege finden, zur Not über rechtlichen Beistand.
LG
Verfasst: 27.08.2010, 20:12
von melli6788
gerade weil dazu 2 elternteile gehören ist es doch wichtig das mann mit einander reden kann, auch wenn mann nicht mehr zusammen ist...wie auch immer...da das nicht jeder kann wie ich ja nun auch mal weiss, stehen hinter dem das sie mit ihrem ex sprechn soll ja auch diese hier?????:)
Verfasst: 27.08.2010, 20:51
von Fuglesang
Der derzeitige monatliche Satz liegt bei 1036,- kronen (also ca 137,- Euro pro Kind) die der jeweilige Partner, der mit dem Kind nicht zusammenwohnt zahlen muss.
Ob das Geld durch die Kommune vorgestreckt wird oder direkt vom Elternteil kommt spielt dabei keine Rolle.
Verfasst: 27.08.2010, 22:29
von danieldk
Hej
es konnte sein das dein kind rechtsbeistand vom (DE)Staat bekommt. Dann brauchst du den Anwalt nicht zu bezahlen. Schliesslich verklagt dein Kind seinem Vater um Unterhalt zu bekommen. Der Unterhalt ist ja nicht fuer dich.
Lass dich beraten von daenischen Konsulat oder Botschaft in DE
mfg Laila
PS von Daenischen Staat wirst du bestimmt nicht Geld bekommen
Verfasst: 27.08.2010, 23:03
von Hina
Ein Däne, der schon über 72 Monate nicht zahlt, weil er arbeitslos ist? Das sind bereits 6 Jahre. Das würde ich dann doch mal in die Hände eines Advokaten legen.
Hilsen Hina