Dänisches Waffenrecht
Verfasst: 20.09.2010, 06:01
Hallo,
ich hab hier ein kleines Problem.
Früher hatte ich in Deutschland eine kleine Messer Sammlung welche sich noch in Deutschland befindet. Die Messer/ Bajonette haben Klingenlängen um die 17 cm und sind alte/ neue Modelle, aber generell Modelle die es nur gegen Altersnachweis zu kaufen gibt (ausser man findet mal zufällig ein altes Modell im Wald)
Ich würde die jetzt schon gern wieder bei mir haben und nach Dänemark senden lassen.
Wie schaut das da mit dem dänischen Waffenrecht aus? Darf ich die nach DK senden lassen, oder brauch ich erst eine Erlaubnis der Polizei?
Und wie schaut das rechtlich mit dem Besitz aus? Die Messer wären ja immer zuhause und würden das Haus nur bei einem Umzug verlassen. Ich würde die Messer also "nur" Besitzen aber nicht führen.
Wäre prima wenn da jemand was genaueres wissen würde!
Vielen Dank,
Jürgen
ich hab hier ein kleines Problem.
Früher hatte ich in Deutschland eine kleine Messer Sammlung welche sich noch in Deutschland befindet. Die Messer/ Bajonette haben Klingenlängen um die 17 cm und sind alte/ neue Modelle, aber generell Modelle die es nur gegen Altersnachweis zu kaufen gibt (ausser man findet mal zufällig ein altes Modell im Wald)
Ich würde die jetzt schon gern wieder bei mir haben und nach Dänemark senden lassen.
Wie schaut das da mit dem dänischen Waffenrecht aus? Darf ich die nach DK senden lassen, oder brauch ich erst eine Erlaubnis der Polizei?
Und wie schaut das rechtlich mit dem Besitz aus? Die Messer wären ja immer zuhause und würden das Haus nur bei einem Umzug verlassen. Ich würde die Messer also "nur" Besitzen aber nicht führen.
Wäre prima wenn da jemand was genaueres wissen würde!
Vielen Dank,
Jürgen