Seite 1 von 1
Arbeitelosen anwartschaften anrechnen lassen
Verfasst: 12.10.2010, 10:07
von Mopped-Jupp
hallo
ich habe gelesen man kann sich die Zeiten die man in die De arbeitlosenkasse eingezahlt hat anrechnen lassen
stimmt das?
gruss
jupp
Verfasst: 19.10.2010, 00:45
von Hina
Worauf anrechnen?
Hilsen Hina
Verfasst: 19.10.2010, 12:31
von Mopped-Jupp
in die Arbeiteslosenversicherung in DK
Verfasst: 21.10.2010, 14:53
von Mopped-Jupp
Restanspruch?
ich kann in Dk einen Job für ein halbes Jahr bekommen.
bin jetzt in einen angestellten verhältnis in DE
also ich wäre in herbst 2011 nach einen halben Jahr in Dk arbeitslos
gruss jupp
Verfasst: 21.10.2010, 15:59
von silvio67
Hallo Moped-Jupp!
Was Biggi schreibt ,stimmt nur bedingt.Soll heißen Du mußt dich in DE von deinem jetzigen Arbeitgeber kündigen lassen (wichtig) um den Job in DK anzunehmen .Denn kündigst Du selbst und bist innerhalb der nächsten 24 Monate arbeitslos, sagt die ARGE selbstverschuldet und 3 Monate Sperre.Habe es selbst erlebt,bin damals nach Österreich gegangen und nach 22 Monaten gekündigt worden.
gruß silvio
Verfasst: 21.10.2010, 18:16
von Mopped-Jupp
Danke
ich hatte gelesen man kann die arbeitlosen anwartschaften nach DK transerieren lassen
also das ich satt in De mein arbeitslosen geld in dk bekomme
Verfasst: 21.10.2010, 18:51
von Hina
Für Arbeitslosengeld aus Deutschland musst Du dort auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h. in Deutschland wohnen.
Hilsen Hina
Verfasst: 30.10.2010, 11:24
von kalki
Hina hat geschrieben:Für Arbeitslosengeld aus Deutschland musst Du dort auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h. in Deutschland wohnen.
Hilsen Hina
Das stimmt nicht so ganz.
Du kannst deine ALG-Ansprüche mitnehmen,wenn du z.b. nach Dänemark auswanderst, allerdings sind dafür spezielle E-Bescheinigungen nöitg,die man beantragen muß.