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Arbeitelosen anwartschaften anrechnen lassen

Verfasst: 12.10.2010, 10:07
von Mopped-Jupp
hallo

ich habe gelesen man kann sich die Zeiten die man in die De arbeitlosenkasse eingezahlt hat anrechnen lassen

stimmt das?

gruss
jupp

Verfasst: 19.10.2010, 00:45
von Hina
Worauf anrechnen?
Hilsen Hina

Verfasst: 19.10.2010, 12:31
von Mopped-Jupp
in die Arbeiteslosenversicherung in DK

Verfasst: 21.10.2010, 14:53
von Mopped-Jupp
Restanspruch?

ich kann in Dk einen Job für ein halbes Jahr bekommen.

bin jetzt in einen angestellten verhältnis in DE

also ich wäre in herbst 2011 nach einen halben Jahr in Dk arbeitslos

gruss jupp

Verfasst: 21.10.2010, 15:59
von silvio67
Hallo Moped-Jupp!
Was Biggi schreibt ,stimmt nur bedingt.Soll heißen Du mußt dich in DE von deinem jetzigen Arbeitgeber kündigen lassen (wichtig) um den Job in DK anzunehmen .Denn kündigst Du selbst und bist innerhalb der nächsten 24 Monate arbeitslos, sagt die ARGE selbstverschuldet und 3 Monate Sperre.Habe es selbst erlebt,bin damals nach Österreich gegangen und nach 22 Monaten gekündigt worden.
gruß silvio

Verfasst: 21.10.2010, 18:16
von Mopped-Jupp
Danke

ich hatte gelesen man kann die arbeitlosen anwartschaften nach DK transerieren lassen

also das ich satt in De mein arbeitslosen geld in dk bekomme

Verfasst: 21.10.2010, 18:51
von Hina
Für Arbeitslosengeld aus Deutschland musst Du dort auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h. in Deutschland wohnen.
Hilsen Hina

Verfasst: 30.10.2010, 11:24
von kalki
Hina hat geschrieben:Für Arbeitslosengeld aus Deutschland musst Du dort auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, d.h. in Deutschland wohnen.
Hilsen Hina
Das stimmt nicht so ganz.

Du kannst deine ALG-Ansprüche mitnehmen,wenn du z.b. nach Dänemark auswanderst, allerdings sind dafür spezielle E-Bescheinigungen nöitg,die man beantragen muß.