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New family-reunification test: sind EU Buerger betroffen?

Verfasst: 08.11.2010, 13:15
von Leo
Hallo,

die neuen Regeln der Familenzusammenfuerung in DK sind eingefuert worden: "This is a topic imporant for many of you and you might not be aware of the changes for family reunification that came into effect on Nov. 1, 2010. "
Links:
1) http://www.nyidanmark.dk/da-dk/Integration/integration_af_nyankomne/indvandringsproven/Et+liv+i+Danmark+–+undervisningsfilm+til+indvandringsprøven.htm

2) http://worktrotter.us1.list-manage.com/track/click?u=a16f9af78a2256d51dab71417&id=3b01dadbb0&e=294110a275

Ist das auch fuer EU-Buerger relevant? Muss eine Ehegatte in Zukunft 3000 EUR zahlen und Test bestehen, um mit seinem mann nach DK zu ziehen? Habe das ganze durchgelesen, und habe nirgendwo gefunden, dass das nur fuer nicht-EU-Buerger gelten soll.

Gruss

Verfasst: 08.11.2010, 13:28
von dina
Nee, gilt für Dänen, die ihren ausl. Ehepartner ins Land holen wollen.
War ursprünglich mal dazu gedacht, Zwangsehen zu verhindern.
Partner musste über 24 J. sein und eine Kaution musste gestellt werden.
Da es aber Ungleichbehandlung wäre, konnte man das Gesetz nicht auf die eigentliche Zielgruppe beschränken, d.h. auch ein "pæredansker" konnte seine z.B. amerikanische Ehefrau nicht so einfach herholen.
Das System soll jetzt geändert werden, mit u.a. Punkteregelung und höherer Kaution.
Hat aber nichts mit der Freizügigkeit innerhalb der EU zu tun.
Wobei es durchaus Kreise gibt, die am liebsten niemanden mehr reinlassen würden, vielleicht könte man in diesem Falle das abgeschottete DK für 'ne grossangelegte Studie benutzen :mrgreen:

LG Tina

Verfasst: 08.11.2010, 19:40
von Leo
[/quote="dina"] auch ein "pæredansker" konnte seine z.B. amerikanische Ehefrau nicht so einfach herholen. [/quote]
Und kann dann ein Deutscher seine amerikanische Ehefrau herholen? Ich erinnere mich, dass ein EU Buerger mit nicht EU-Ehegatte es einfacher haben soll, die nach Daenemark mitzunehmen, als ein Daene. Aber wird es auch fuer Deutsche schwerer sobald die/der Ehegatte nicht EU-Buerger ist?

Verfasst: 08.11.2010, 21:26
von Hina
Hej Leo

"Familiemedlemmer til en EU/EØS-statsborger, som bor fast i Danmark, kan søge om at få udstedt et registreringsbevis, hvis familiemedlemmet er EU/EØS-statsborger eller et opholdskort, hvis familiemedlemmet er tredjelandsstatsborger."

Durch die EU-Regelung ist es für EU-Bürger unproblematisch, z.B. ein amerikanisches Familienmitglied (z.B. Ehepartner oder Kind) nach DK zu holen. Früher musste man nachweisen, dass man auch schon bevor man seinen Wohnsitz nach DK verlegte, mit diesem Familienmitglied in einem EU-Land lebte. Jetzt geht es auch, wenn man z.B. in den USA gewohnt hat.

Man kann aber nur dann ein Familienmitglied nach DK holen, egal ob nun EU-Bürger oder nicht, wenn man nachweist, dass man seinen Lebensmittelpunkt tatsächlich in DK hat und das Familienmitglied auch durch sein eigenes Einkommen versorgen kann.

Dieses EU-Recht umfasst aber eben nur die Freizügigkeit innerhalb der EU. Für Dänen gelten im eigenen Land daher die Regeln so nicht, sondern ihr nationales Recht und da müssen eine ganze Reihe Bedingungen erfüllt werden, um ein ausländisches Familienmitglied ins Land zu holen.

Hilsen Hina

Verfasst: 09.11.2010, 15:15
von MichaelD
Nichtdänische EU-Bürger dürften nur ausnahmsweise die dänischen Familienzusammenführungsregeln benutzen, nämlich vor allem dann, wenn der/die EU-Bürger(in) weder arbeitet noch Arbeitslosengeld bezieht, noch hinreichende Einnahmen/Vermögen selber hat.

Verfasst: 09.11.2010, 20:58
von Landpostbud3220
wie wäre es denn wenn ich meine Tochter aus familiären Gründen nachhole, diese sich aber nicht selbst versorgen kann und ich nur eingeschränkt dazu in der lage wäre ???

Verfasst: 09.11.2010, 21:01
von Hina
Kommt drauf an, wie alt Deine Tochter ist.
Hilsen Hina

Verfasst: 09.11.2010, 21:15
von Landpostbud3220
naja..volljährig ist sie........war nur ne Frage falls Sie doch mal nachkommen will. Ob es überhaupt gehen würde. In D ist das ja etwas einfacher. Ne Grundsicherung gibts da ja generell.

Hallo !!!!

Verfasst: 10.11.2010, 08:18
von Froscho22
Wie ist das bei Kindern die erst 13 sind ????




MVH Markus

Verfasst: 10.11.2010, 08:28
von Lars J. Helbo
Es gilt für:
* ægtefælle
* registreret partner
* fast samlever over 18 år
* direkte efterkommere under 21 år (dvs. børn, børnebørn, osv.) af den danske statsborger eller af ægtefællen/den registrerede partner/den faste samlever
* direkte efterkommere over 21 år (dvs. børn, børnebørn, osv.) af den danske statsborger eller af ægtefællen/den registrerede partner/den faste samlever, som forsørges af den danske statsborger eller af ægtefællen/den registrerede partner/den faste samlever
* slægtninge i opstigende linje (dvs. forældre, bedsteforældre, osv.) til den danske statsborger eller til ægtefællen/den registrerede partner/den faste samlever, der forsørges af den danske statsborger eller af ægtefællen/den registrerede partner/den faste samlever
* andre familiemedlemmer (dvs. søskende, fætre, kusiner m.v.) hvis de i det land de ankommer fra, forsørges af den danske statsborger eller er optaget i dennes husstand
* andre familiemedlemmer (dvs. søskende, fætre, kusiner m.v.) hvis alvorlige helbredsmæssige grunde gør det absolut nødvendigt, at den danske statsborger personligt plejer de pågældende

Verfasst: 10.11.2010, 10:40
von hettibert
Was wäre jetzt, wenn ein Deutscher, der in Dk lebt, seine Frau "holen" möchte? ???

Verfasst: 10.11.2010, 12:09
von Lars J. Helbo
Ja, dann kann er das machen ...

Verfasst: 10.11.2010, 12:17
von hettibert
Muss die Frau dann zahlen oder /undeinen Test machen?

Verfasst: 10.11.2010, 20:39
von Hina
Das trifft nicht für EU-Bürger zu. Da gilt das EU-Recht, also keine Geld und kein Test aber man muss nachweisen, dass man sie auch versorgen kann, wenn sie selbst keine Arbeit in DK hat.
Hilsen Hina

Verfasst: 10.11.2010, 20:57
von Landpostbud3220
hat man aber in D nicht Anspruch auf Grundsicherung wenn man als Familienangehöriger nachgeholt wird ??