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Auslandsentsendung Kopenhagen
Verfasst: 28.11.2010, 23:10
von Magnus
Hallo Dänemarkfreunde,
ich habe von meinem Arbeitgeber kurzfristig die Möglichkeit erhalten, von Januar bis Juni 2011 in Kopenhagen zur bei der dänischen Tochterfirma zu Arbeiten (Auslandsentsendung). Die 183 Tage sind also kein Problem, zumal in Dänemark ja nur die Arbeitstage zählen. Ich habe aber vor (ist auch Bedingung gegenüber meinem Arbeitgeber), dass mein Familie (Frau und zwei Kinder mit einem und vier Jahren) mitkommt. Damit fangen wohl die Probleme an... So wie ich herausgefunden habe fällt der Kindergarten für den Älteren wohl flach, da wir uns eigentlich nicht offiziell anmelden wollen. Ist dies eurer Meinung nach möglich? Was müssen wir hinsichtlich Auto, Wohnung (hat jemand einen Tipp für eine möblierte 3 Zimmerwohnung) und Verzollung Umzugsgut beachten? Wir sind für jeden Tipp dankbar und hoffen die Probleme sind Lösbar.
Gruß Magnus
Re: Auslandsentsendung Kopenhagen
Verfasst: 28.11.2010, 23:29
von Lars J. Helbo
Magnus hat geschrieben:Die 183 Tage sind also kein Problem, zumal in Dänemark ja nur die Arbeitstage zählen.
Das muss ein Missverständnis sein. Bei den 183 Tage (bzw. eigentlich Übernachtungen) geht es um Aufenthalt.
Umzugsgut innerhalb der EU muss nicht verzollt werden.
Verfasst: 29.11.2010, 09:22
von bornholmfan
Hallo Ihr zwei,
Ihr meint offensichtlich zwei verschiedene 183-Tage-Regelungen.
1. entscheidet der Aufenthalt in Dänemark (183 Tage) über die beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht. Aber nur, wenn man keinen Wohnsitz in Dänemark hat. Das bedeutet, bei Wohnsitz in Dänemark immer unbeschränkte Steuerpflicht, ohne Wohnsitz unbeschränkte Steuerpflicht nur bei einem Aufenthalt über 183 Tage.
2. Der Artikel 15 im DBA Deutschland-Dänemark regelt, dass, wenn man einen deutschen Arbeitgeber hat und in Dänemark arbeitet, das Einkommen in Deutschland versteuert wird, wenn man weniger als 183 Tage in DK gearbeitet hat. Weitere Voraussetzung ist, dass der deutsche Arbeitgeber den Lohn trägt und keine dänische Tochtergesellschaft.
Es geht also dabei um zwei verschiedene Aspekte. Einmal die Steuerpflicht in Dänemark und einmal die Zuordnung der Einkünfte zu einem Staat. Insofern ist auch einmal Aufenthaltstage und einmal Arbeitstage richtig.
Viele Grüße
bornholmfan
Verfasst: 29.11.2010, 09:25
von bornholmfan
PS: Ich glaube, im ersten Fall sind es 180 Tage.
bornholmfan
Verfasst: 29.11.2010, 11:35
von Lars J. Helbo
Ah so ja - entsendet - weder Grenzpendler noch Wohnsitz.
Dann glaube ich aber, dass es mit dem Kindergarten schwierig wird. Weil, wenn Ihr hier nicht Steuerpflichtig seid, dann werdet Ihr ja auch kein CPR haben, und ohne dass, läuft bei der Kommune GAR NIX.
Einzige Möglichkeit wäre eine private (internationale) Kindergarten. Ich weis, dass die Internationale Schule in Århus auch Kinder ohne CPR aufnehmen. Das kostet nur ein Schweinegeld, weil es dann kein öffentlicher Zuschuss gibt.
Man müsste auch vorher untersuchen, ob Skat vielleicht auf der Idee kommen könnte, dass Euer Lebensmittelpunkt unter diesen Umständen doch in DK liegt. Das ist auch ohne Anmeldung möglich ....
Verfasst: 29.11.2010, 13:20
von Hina
Lars J. Helbo hat geschrieben:Man müsste auch vorher untersuchen, ob Skat vielleicht auf der Idee kommen könnte, dass Euer Lebensmittelpunkt unter diesen Umständen doch in DK liegt. Das ist auch ohne Anmeldung möglich ....
Was allerdings bei einem festgesetzten zeitbegrenzten Aufenthalt von Januar bis Juni schwerlich nachzuweisen ist.
Hilsen Hina
Verfasst: 29.11.2010, 15:26
von Lars J. Helbo
Nach gesunden Menschenverstand ja - aber die herrscht ja nicht immer bei Skat. Und wenn das Kind in den Kindergarten kommt, dann könnten die vielleicht auf Ideen kommen. Daher vielleicht besser vorher nachfragen.
Aber das größere Problem wird wohl erst sein ein Kindergarten ohne CPR zu finden.
Update - Auslandsentsendung
Verfasst: 12.12.2010, 21:15
von Magnus
Hallo und erst einmal danke für die Antworten und PNs.
Die Situation hat sich geändert, wir werden von Februar bis Ende September in Kopenhagen wohnen, ganz offiziell entsendet mit allen Papieren, Anmeldung, Geschäftsauto...
Somit habe ich neue Fragen:
- wir suchen eine möbilierte Vierzimmerwohnung für den Zeitraum im Zetrum / Westen des großraums Kopenhagen
- wie hoch sind Kindergartengebühren und die Chancen, unterjährig einen Platz zu bekommen
- Empfehlungen für den Umzug aus Süddeutschland
- Tipps fürs eingewöhnen mit zwei kleinen Kindern (1 und vier Jahre)
- Lebenshaltungskosten (vorallem Babynarung (sollte Bio sein), Windeln...)
Danke und Gruß
Magnus
Verfasst: 12.12.2010, 22:58
von Clarulchen
Zu den Lebenshaltungskosten kann ich schon mal sagen, dass es keinen ermässigten Steuersatz, wie in D, auf Lebensmittel gibt - hierauf werden ganz regulär 25% MwSt erhoben.
Verfasst: 13.12.2010, 00:16
von Jan_K
rechne mal für lebenshaltungskosten überschlägig rund 30% mehr, wohnungen sind natürlich CPH immer ein teures vergnügen, bekommst du bei der wohnungssuche keine unterstützung vom arbeitgeber? gerade, wenn es um so etwas spezielles wie eine möblierte wohnung für ca ein halbes jahr geht? wenn es dort öfters solche auslandsentsendungen gibt, sollten die doch sicher wissen, wo man etwas derart spezielles finden kann (vielleicht findest du jemanden, der sein ferienhaus für ein volles halbes jahr vermietet, wäre dann natürlich vermutlich etwas ausserhalb)