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Bewerbungsfrage
Verfasst: 30.11.2010, 11:04
von Smiley22
Hallo,
aus D kenn ich es so, das man gelegentlich bei Bewerbungen reinschreibt das diese vertraulich behandelt werden soll um das derzeitige gute Arbeitsverhältnis nicht zu beeinflussen.
In DK ist es eher üblich das beim derzeitigen/ letzten Arbeitgeber angerufen wird.
Derzeit hab ich zwar grundsätzlich ein relativ gutes Verhältnis zu meinem Chef. Allerdings gibts auch einige Dinge die mich in der Firma aufregen und ich musste mich schon einige male zusammenreissen um mich nicht zu weigern bestimmte Ware auszufahren (bei ner Verkehrskontrolle würde ich ne saftige bøde bekommen).
Kurzum: Ich will mir was neues suchen und mein derzeitiger Arbeitgeber soll das erst erfahren wenn er meine Kündigung in der Hand hält.
Wie schreib ich das also am besten in die Bewerbung? Das ich um vertraulichen Umgang mit meiner Bewerbung bitte?
Danke schon mal für Ideen und Vorschläge,
Jürgen
Re: Bewerbungsfrage
Verfasst: 30.11.2010, 13:07
von Sandsturm(geloescht)
Smiley22 hat geschrieben: Das ich um vertraulichen Umgang mit meiner Bewerbung bitte?
,
Jürgen
Mit dem Satz fällst Du auch in D in den meisten Personalbüros raus.
Damit unterstellst Du ja schon im Vorfeld dem Personalbüro schlechte Vorgehensweise.
Ein no go in Bewerbungen.
Schreib doch: um mein derzeitiges ungekündigtes Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden, möchte ich Sie bitten, von einen Anruf (oder ähnlich) bei meinen Arbeitgeber abzusehen.
Verfasst: 30.11.2010, 20:10
von oetschy
@Sandsturm
Wo liegt bei Deinem Vorschlag der sachliche Unterschied zur Variante von Smiley22?
Verfasst: 01.12.2010, 00:06
von Sandsturm(geloescht)
oetschy hat geschrieben:@Sandsturm
Wo liegt bei Deinem Vorschlag der sachliche Unterschied zur Variante von Smiley22?
Tja, da denk mal drüber nach...schaffst DU schon
Verfasst: 01.12.2010, 16:22
von Johanna*
Schließ mich Oetschy an. Mit dem Satz, den Du empfohlen hast, unterstellst Du dem potentiellen Arbeitgeber ebenso "eine schlechte Vorgehensweise", wie Du es so schön beschrieben hast
LG
Petra
Verfasst: 01.12.2010, 16:53
von geloescht01
Johanna* hat geschrieben:Schließ mich Oetschy an. Mit dem Satz, den Du empfohlen hast, unterstellst Du dem potentiellen Arbeitgeber ebenso "eine schlechte Vorgehensweise", wie Du es so schön beschrieben hast
LG
Petra
Leider liegt Ihr da Falsch!
Sandsturm wies auf den Grund der vertraulichen Behandlung hin! das ungekündigte Arbeitsverhältnis
Hilsen
Snurry
Verfasst: 01.12.2010, 17:18
von Johanna*
Sandsturm wies auf den Grund der vertraulichen Behandlung hin! das ungekündigte Arbeitsverhältnis
Das habe ich schon verstanden. Aber Sandsturm unterstellt dem potentiellen Arbeitgeber trotzdem eben diese Vorgehensweise. Man bittet um Vertraulichkeit - in welcher Form auch immer - und stellt damit klar, dass man auf jeden Fall damit rechnet, der eventuelle neue Arbeitgeber würde Erkundigungen einholen. So sehe ich das jedenfalls
LG
Johanna
Verfasst: 01.12.2010, 18:06
von geloescht01
Johanna* hat geschrieben:Sandsturm wies auf den Grund der vertraulichen Behandlung hin! das ungekündigte Arbeitsverhältnis
Das habe ich schon verstanden. Aber Sandsturm unterstellt dem potentiellen Arbeitgeber trotzdem eben diese Vorgehensweise. Man bittet um Vertraulichkeit - in welcher Form auch immer - und stellt damit klar, dass man auf jeden Fall damit rechnet, der eventuelle neue Arbeitgeber würde Erkundigungen einholen. So sehe ich das jedenfalls
LG
Johanna
Heute ist es üblich das Arbeitgeber, Erkundigungen einholen über neue Mitarbeiter, sowohl im Internet, als auch Agenturen damit beauftragen
- kommt immer auf die Größe des Betriebs an!
Da unterscheidet sich DK nicht von D!
Dieser Hinweis in der Bewerbung, ist ein Wunsch des Bewerbers, dieser Wunsch muß aber nicht eingehalten werden!
Es wird immer mehr sortiert, da ist jedes Mittel Recht, frag mal einen Headhunter, was da abgeht, dass würdest Du nicht für möglich halten!

Verfasst: 01.12.2010, 20:20
von Sandsturm(geloescht)
Snurry hat geschrieben:[Heute ist es üblich das Arbeitgeber, Erkundigungen einholen über neue Mitarbeiter, sowohl im Internet, als auch Agenturen damit beauftragen
- kommt immer auf die Größe des Betriebs an!
Da unterscheidet sich DK nicht von D!
:
Na, für die vielen Postboten und Busfahrer wohl nicht so wichtig
Und es ist schon ein Unterschied ob ich mangeldes Vertrauen und den Umgang mit Vertraulichkeiten in Frage stelle oder in einer Bitte einen Grund angebe.
Aber egal, ich! bin mit der Vorgehensweise immer gut gefahren und mir wurde auch von klügeren von der tumben ersten Ausführung abgeraten.
Verfasst: 01.12.2010, 21:07
von geloescht01
Verfasst: 02.12.2010, 16:50
von Jan_K
in dänemark und auch vielen anderen ländern ausserhalb deutschlands ist es nicht so üblich wie hierzulande, dass man einem arbeitnehmer ein arbeitszeugnis ausstellt, dafür ist es allgemein üblich in bewerbungen referenzen in form früherer arbeitgeber anzugeben, das hat also nichts mit dem unterstellen schlechter vorgehensweise zu tun sondern ist dort schlicht und einfach eine standardvorgehensweise (kleiner tip: bevor man jmd als referenz angibt sollte man das mit der betreffenden person absprechen)