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als Rentner zweitWohnsitz in dk

Verfasst: 09.12.2010, 20:07
von sylvi
hallo,
:P ich komm gerade über die suche nicht weiter und wäre für ein paar tipps dankbar :P

es ist im Gespräch mein Schwiegervater schrittweise hier nach dk zu holen . er ist Rentner also ist das Einkommen gesichert .Er wurde sich hier eine Wohnung mieten aber auch in Deutschland noch eine Wohnung behalten zumindest am Anfang.Somit auch unter die 183 tage Regelung fallen. nun meine fragen
die Wohnung mieten dürfte das kleinste Probleme sein
wie sieht es mit Anmeldung ,cpr ,Skat etc aus

wie gesagt im Moment ist alles noch theorie aber ich möchte schon mal informieren da, vielen dank im vorraus

Verfasst: 09.12.2010, 21:03
von Jan_K
zweitwohnsitz gibts in DK in dem sinne nicht, wenn er sich in DK anmeldet, dann wohnt er dort auch offiziell, ist dort steuerpflichtig etc, wenn nicht, dann hat er dort halt nur eine wohnung gemietet, in der er offiziell nicht wohnt

Verfasst: 09.12.2010, 22:29
von Hina
Hej Sylvi,

im Prinzip gilt er, solange er sich nicht mit Wohnsitz in DK anmeldet, als Tourist. Das heißt, er darf sich in der Summe 3 Monate in DK aufhalten. Ich weiß jetzt aber nicht, ob das 3 Monate fürs ganze Jahr sind oder wie in DE 3 Monate pro Halbjahr.

Ob es so einfach ist, auf seinen Namen eine Wohnung anzumieten, weiß ich nicht. Die meisten Vermieter verlangen die Vorlage der CPR.

Wegen normalen Behandlungen beim Arzt müsste er nach DE fahren, nur wenn er akut erkrankt, kann er auch in DK zum Arzt, sollte sich aber die blaue EU-Verisicherungskarte von seiner Krankenkasse in DE geben lassen. Steuern zahlt er dann natürlich auch in DE.

Hilsen Hina