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Doppelte Staatsbuergerschaft: Wahlrecht in D & DK?
Verfasst: 01.09.2004, 13:20
von beanbaggy
Hey,
vielleicht weiss einer von euch mehr: Ich bin 22 Jahre alt und habe die deutsche und daenische Staatsbuergerschaft (auf Lebenszeit).
Bisher habe ich immer nur von deutschen Behoerden Wahlunterlagen zugeschickt bekommen und entsprechend an meinem Wohnort gewaehlt. Habe ich auch das Recht an daenischen Parlamentswahlen teilzunehmen? ( auch wenn ich in Deutschland wohne und gleichzeitig an Bundestagswahlen teilnehme?) Falls ja, was muss ich dafuer tun?
Wie sieht es mit Wahlen zum Europaparlament aus, habe ich eine oder zwei (?!) Stimmen, muss ich mich entscheiden ob ich als "Deutscher" oder als "Daene" waehle?
Um das ganze noch etwas komplizierter zu gestalten: Momentan wohne ich in Daenemark, an welchen Wahlen darf ich hier teilnehmen?
Viele Gruesse,
Jule
(Sorry, der Beitrag taucht zweimal auf, ich hoffe hier steht er an der richtigen Stelle...

)
Verfasst: 01.09.2004, 15:05
von Ursel
Hej Jule!
Interessante Frage...
In einigen Punken muß ich mich glatt mal schlaumachen, aber eins ist mal sicher:
Wenn Du in DK lebst und gemeldet bist, kannst Du nicht an den Bundestagswahlen der BRD teilnehmen - sonst dürfte ich (zwar mit nur 1 = dt. Staatsbürgerschaft) dies auch.
Das ist also vom Wohnsitz AUCH abhängig.
Ebenso wählt man bei Kommunalwahlen dort, wo man angemeldet ist - und dies ist nun wieder von der Staatsbürgerschaft ganz unabhängig.
Und die Wahlunterlagen zur Europawahl bekam ich von den dänischen Behörden zugeschickt, d.h. sie haben auch damit zu tun, wo ich lebe (und daß ich europ. Staatsbürger - wenn es sowas doch nur weitgreifender gäbe! - bin, aber offenbar eben nicht spezifiziert deutscher Statsbürger)
Ich werde mal weiter forschen - nachdem es ja auch für Deutsche inzwischen unter gewissen Umständen möglich ist, beide Staatsbürgerschaften zu erwerben (!), wird diese Frage ja immer interessanter.
Darf ich fragen, wie es Dir gelungen ist, beide Staatsbürgerschaften zu behalten?
daß man die deutsche nich abgeben muß,wenn mansie mit geburt erworben hat under andere Staat 2 Staatsbürgerschaften zuläßt, weiß ich, aber wie ist das mit DK?
Interessierte grüße - Ursel, Deutsche in DK, mit 2 Töchtern mit 2 Staatsbürgerschaften.
Verfasst: 01.09.2004, 16:50
von beanbaggy
Hej Ursel!
Danke fuer deine Antwort!
Habe beide Staatsbuergerschaften mit der Geburt "erworben"

und haette die daenische eigentlich zu meinem 22. Geburtstag "verloren" oder mich fuer eine von beiden entscheiden muessen. Da ich die meiste Zeit in D gelebt habe, waere die dtsch. Staatsbuergerschaft naheliegender gewesen.
Man kann aber einen Antrag zwischen (!) dem 21. und 22. Lebensjahr auf "Bewahrung der daenischen Staatsbuergerschaft ueber das 22. Lebensjahr hinaus" stellen. Ich habe dafuer bei einem daenischen Konsulat angerufen und mir eine Liste der benoetigten Unterlagen zuschicken lassen. Das Ganze ist ein eher formloser Antrag, der an das "Ministeriet for Flygtninge, Indvandrere og Integration" geschickt wird. Neben allgemeinen Unterlagen (Geburtsurkunde,...) muss man jedoch einen Nachweise ueber gute Sprachkenntnisse erbringen und es muss - von daenischer Seite sehr schwammig formuliert - eine "tatsaechliche Verbundenheit zu Daenemark" bestehen, sowie Personen in Daenemark geben, die die gemachten Angaben bestaetigen.
In meinem Fall war der Nachweis der Sprachkenntnisse und Verbundenheit ueber das Studium moeglich und Aufenthalte waehrend des Studiums in Daenemark.
Allgemein kann man vielleicht sagen, dass ein Aufenthalt von etwa einem Jahr verlangt wird und die "Verbundenheit" durch Schule, nahe Verwandte, Immobilien, Studium, haeufigere laengere Urlaube, gute Sprachkenntnisse, Sprachtests, Sprachscheine, Schulnoten(?) und/oder aehnliches "belegt" werden sollte.
Bei deinen Kindern ist der Fall wahrscheinlich genau umgedreht, da ihr in Daenemark wohnt und sie wahrscheinlich die deutsche Staatsbuergerschaft weiterhin behalten moechten. Ob man hier einen entsprechenden Antrag stellen kann und wie die Vorraussetzungen dafuer sind ist mir leider nicht bekannt. Ich werde mich aber mal umhoeren. Ganz wichtig ist auf jeden Fall, dass man den Antrag vor dem 22. Geburtstag stellt.
Viele Gruesse!
Jule
Verfasst: 01.09.2004, 19:35
von Ursel
Hej Jule!
Das klingt ja toll - ich glaube kaum, daß die Kinder in Dtld. einen Antrag groß stellen müssen, denn mir wurde damals erklärt, daß der dt. Staat 2 Staatsbürgerschaften akzeptiert, wenn diese durch Geburt erworben sind.
Und falls DK was will, so wachsen die Kinder hier auf und gehen zur Schule, das müßte reichen - sie sind beide fließend zweisprachig.
Aber wer weiß, was bis dahin noch geändert wird --- als meine Große geboren wurde und ich diese Auskünfte bekam, hätte ich noch unter keinen Umständen 2 Staatsbürgerschaften erwerben können, nun geht das unter gewissen Umständen durchaus.
Wir forschen weiter, nicht wahr?
Grüße aus DK - Ursel
Verfasst: 02.09.2004, 08:24
von Karsten L.
hej,
habe versucht beide, die dänische und deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen - geht aber leider nicht wurde mir gesagt

und so lebe ich mit der deutschen in Dänemark auch ganz gut. Aber eigendlich schade....
Verfasst: 02.09.2004, 08:38
von Ursel
Hej Karsten!
Wann?
Bei wem - ist Dir die dänische abgeschlagen worden? (Warum)
Oder durftest Du die deutsche nicht behalten?
Ich kenne inzwischen einige deutsche, die in Gang sind, die des "neuen heimatlandes" nebenderdeutschen zu erwerben - die vorgehensweise scheint dabei von entscheidender Bedeutung zu sein.
Welche gründe hattest Du, die dänische Staatsbürgerschaft zu erwerben?
Neugierige Fragen, entschuldige bitte - das Thema interessiert mich... Ursel, auch mit deutscher Staatsbürgerschaft recht gut in DK lebend...
Verfasst: 02.09.2004, 09:29
von Karsten L.
Hej Ursel!
Nein, die dänische Staatsangehörigkeit habe ich nicht beantragt, ich habe mich nur erkundigt ob man beide haben kann - (bei den Rechtsanwälten die auch in Århus Onsdag schreiben) und mir wurde gesagt dass es nicht geht, man muss sich entweder für die deutsche oder die dänische entscheiden. Also habe ich nichts mehr unternommen.
Da ich seit 7 ½ Jahren in Dänemark lebe und arbeite, mich dänisch fühle, wohl auch nicht mehr nach Deutschland zurückgehen werde, würde ich sehr gerne auch einen dänischen Pass haben! Aber ich fände es anderseits merkwürdig, den deutschen abgeben zu müssen. Könnte ich beide Staatsangehörigkeiten haben würde ich mich riesig freuen (wenn man das "so" sagen kann).
Du schreibst, dass Du Deutsche kennst die dabei sind die dänische zu erwerben - hast Du nähere Infos ? Das würde mich brennend interessieren!!!
Gruss aus Århus:-)
karsten
Verfasst: 02.09.2004, 09:39
von Ursel
Hej Karsten!
E-mail an Dich ist unterwegs!
Gruß - Ursel, DK
Verfasst: 06.09.2004, 19:09
von Andrea
In einigen Punken muß ich mich glatt mal schlaumachen, aber eins ist mal sicher:
Wenn Du in DK lebst und gemeldet bist, kannst Du nicht an den Bundestagswahlen der BRD teilnehmen - sonst dürfte ich (zwar mit nur 1 = dt. Staatsbürgerschaft) dies auch.
Das ist also vom Wohnsitz AUCH abhängig.
Hallo Ursel,
hier muss ich Dich doch mal korrigieren: natürlich kannst Du als Deutsche an Bundestagswahlen teilnehmen. Dazu musst du Dich nur wieder ins Wählerverzeichnis der Gemeinde eintragen lassen in der du zuletzt in D gemeldet warst. Dann bekommst du automatisch die Wahlbenachrichtigungen nach DK geschickt und kannst damit die Briefwahlunterlagen für die jeweilige Wahl beantragen, die Dir dann nach DK geschickt werden. Dazu braucht Du weder in D gemeldet bzw. einen Wohnsitz haben. Du könntest auch direckt bei der Botschaft in Kopenhagen wählen gehen.
Gruss Andrea
Verfasst: 06.09.2004, 19:50
von Ursel
Hej Andrea!
Manno, jetzt wo Du das schreibst, fällt mir das auch wieder ein --- das habe ichwohl mal gehört, ist mir aber zu umständlich und nicht relevant (lieber würde ich aj da wählen dürfen, wo ich lebe).
und in die Botschaft in Kopenhagen gehe ich lieber nicht, liege dort mit einer bestimmten Dame etwas verquer, ächz ...
Aber danke für die Korrektur, wir forschen wohl noch ein bißchen weiter i dem Thema ... --- Ursel, DK, also doch wahlberechtigt --- mh, wen wähle ich denn dann wohl nächstes Mal?
Verfasst: 06.09.2004, 19:52
von Ursula
Ja, so habe ich auch viele Jahre lang in D gewählt. Man muss nur darauf achten, dass man sich schon Monate vorher um die Unterlagen kümmern muss - es gibt da gewisse Fristen.
Wäre schon toll mit so ´ner doppelten Staatsbürgerschaft!
Ursula
Verfasst: 06.09.2004, 20:57
von Ursel
Hej Beinahe-Namensgenossin!
Das mit der doppelten Staatsbürgerschaft ist ja näher gerückt...
Schönen Abend noch - Ursel, DK