Hallo Leute
Ich stecke in einer klitzekleinen Zwickmühle fest.
Momentan lebe ich bei meinem Freund und seiner Mutter in Roskilde.
Ich habe seit einigen Tagen die CPR-Nummer. Da die Wohnung für uns drei jedoch viel zu klein ist und ich mir eine eigene Wohnung nicht leisten kann, haben wir uns darauf geeinigt, dass ich für einige Monate wieder in die Schweiz fahren und Geld zu sammeln. Der Plan ist natürlich wieder nach Dänemark zu gehen und dann die Sprachschule zu besuchen. Dann erhalte ich Stipendien aus der Schweiz und habe ein finanzielles Polster, sodass wir entweder zusammenziehen können oder ich mir eine eigene Wohnung leisten kann.
Nun hat mir aber mein Exfreund gesagt, dass, wenn ich Dänemark für mehr als drei Monate verlasse, ich die CPR-Nummer verliere. Mein Freund meint, dass wenn ich beim Gesuch 2 Jahre angegeben habe, die Nummer auch zwei Jahre gilt.
1. Was stimmt denn nun?
2. Kann ich, wenn ich einmal eine CPR verloren habe, wieder eine neue beantragen?
Ausserdem habe ich auch den Brief erhalten, der mir mitteilt, dass ich den Dänischkurs besuchen darf, was ich toll finde.
Es heisst jedoch, dass ich das dem Brief beigelegte Formular innerhalb von 14 Tagen zurücksenden soll und der Kurs dann schnellstmöglich beginnt.
Da ich jedoch samstags nach Hause fahre und erst in ein paar Monaten zurückkomme, kann ich das nun nicht machen.
3. Kann ich die Sprachschule im Sommer/Herbst trotzdem noch besuchen?
Ich habe die Suche hier im Forum benutzt, aber nichts Brauchbares für mich gefunden. Hoffe, dass es hier einige Leute gibt, die mir weiterhelfen können.
LG
Jari
Zwickmühle
Zwickmühle
//Grösser ist doof//
Hej Jari,
eine CPR-Nummer behält man im Prinzip lebenslang. Was Du verlieren kannst, ist die Gültigkeit Deines Opholdsbevis und der Sygsikring. Der Opholdsbevis ist ja an bestimmte Bedingungen geknüpft und die müssen auch erfüllt sein u.a. dass Du auch tatsächlich in DK wohnst. Wenn Du, wie auch immer in der Schweiz Geld sammeln willst und dann von dort Stipendien erhalten möchtest, musst Du Dich ja dann auch erstmal wieder in der Schweiz anmelden. Das bedeutet, dass Du Deinen Wohnsitz in DK verlierst. Du musst dann bei erneuter Einreise in DK einen neuen Antrag auf Opholdsbevis stellen. Dann wird auch Deine CPR wieder aktiviert und Du bekommst eine neue Sygsikringskort. Natürlich hast Du dann auch ein Anrecht drauf, die Sprachschule zu besuchen. Du solltest Dich aber erst bei Rückkehr in der Sprachschule anmelden.
Hilsen Hina
eine CPR-Nummer behält man im Prinzip lebenslang. Was Du verlieren kannst, ist die Gültigkeit Deines Opholdsbevis und der Sygsikring. Der Opholdsbevis ist ja an bestimmte Bedingungen geknüpft und die müssen auch erfüllt sein u.a. dass Du auch tatsächlich in DK wohnst. Wenn Du, wie auch immer in der Schweiz Geld sammeln willst und dann von dort Stipendien erhalten möchtest, musst Du Dich ja dann auch erstmal wieder in der Schweiz anmelden. Das bedeutet, dass Du Deinen Wohnsitz in DK verlierst. Du musst dann bei erneuter Einreise in DK einen neuen Antrag auf Opholdsbevis stellen. Dann wird auch Deine CPR wieder aktiviert und Du bekommst eine neue Sygsikringskort. Natürlich hast Du dann auch ein Anrecht drauf, die Sprachschule zu besuchen. Du solltest Dich aber erst bei Rückkehr in der Sprachschule anmelden.
Hilsen Hina
Hej Jari,
noch eine kleine Ergänzung.
Sollte der Grund für den Opholdsbevis auch während des Aufenthalts in der Schweiz bestehen bleiben, z.B wenn Du den Opholdsbevis bekommen hast, weil Du ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen hattest oder Dein Partner für Dich aufkommt, dann gilt eine Zeitbegrenzung, wie lange Du Dich maximal in einem anderen Land aufhalten darfst, ohne den Opholdsbevis zu verlieren.
Wenn man seit weniger als zwei Jahre in DK registriert ist, kann man sich maximal für 6 Monate im Ausland aufhalten, bei mehr als zwei Jahren sind es 12 Monate. Aber natürlich nur, wenn Du Dich nicht in der Schweiz anmelden musst, um Deine Stipendien zu beantragen.
Hilsen Hina
noch eine kleine Ergänzung.
Sollte der Grund für den Opholdsbevis auch während des Aufenthalts in der Schweiz bestehen bleiben, z.B wenn Du den Opholdsbevis bekommen hast, weil Du ausreichende finanzielle Mittel nachgewiesen hattest oder Dein Partner für Dich aufkommt, dann gilt eine Zeitbegrenzung, wie lange Du Dich maximal in einem anderen Land aufhalten darfst, ohne den Opholdsbevis zu verlieren.
Wenn man seit weniger als zwei Jahre in DK registriert ist, kann man sich maximal für 6 Monate im Ausland aufhalten, bei mehr als zwei Jahren sind es 12 Monate. Aber natürlich nur, wenn Du Dich nicht in der Schweiz anmelden musst, um Deine Stipendien zu beantragen.
Hilsen Hina
Und warum suchst Du dir nicht in Roskilde erstmal irgend einen Job, wo Du Geld verdienst und gehst nebenbei zur Sprschschule? So hast Du Geld, bist bei Deinem Freund und lernst auch noch die Sprache. Ausserdem gehst Du nicht Gefahr, dass Du nach 3 Monaten vor verschlossener Tür stehst, weil es sich Dein Freund vielleicht doch anders überlegt hat.
Gruss
Jørg

Gruss
Jørg