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Auto mitnehmen, wenn man nicht der Inhaber ist

Verfasst: 04.09.2011, 15:04
von Toffifee88
Hallo,

ich bin das erste Mal in diesem Forum und hoffe sehr, dass mir hier geholfen werden kann.

Zu meiner Situation: Ich bin gerade mit meinem Studium fertig geworden und werde von Februar bis Juni 2012 Deutsch an einer Schule in Südjütland unterrichten. Da der Ort, in dem ich leben werde, irgendwo im Nirgendwo liegt, würde ich gerne ein Auto mitnehmen. Es handelt sich dabei um eine Karre, die in Deutschland auf den Namen meiner Mutter zugelassen ist.

Jetzt zu meiner Frage: Muss ich das Auto innerhalb von zwei Wochen ummelden? Oder kann ich darauf verzichten, weil der eigentliche Inhaber meine Mutter ist, die in Deutschland wohnt? Sollte ich dieses (Ausnahme-) Formblatt ausfüllen, was vom SKAT zur Verfügung gestellt wird und bei einem User in der Signatur zu finden ist?

Sorry, normalerweise suche ich mir solche Sachen immer selber raus, aber in diesem Falle weiß ich einfach nicht weiter. :(

Über Hilfe wäre ich sehr dankbar... :D

Mange hilsener

Toffifee88

Verfasst: 04.09.2011, 15:07
von Blika
Würde mich auch interessieren! Weiß das jemand?

Verfasst: 04.09.2011, 15:21
von Jan_K
sofern dein Wohnsitz DK ist, darfst du innerhalb DKs unter normalen Umständen kein Auto mit ausländischen Nummernschuldern fahren, ausnahmen gibts höchstens bei kurzfristigeren aufenthalten <6 monaten, dienstwagen, die hauptsächlich im ausland genutzt werden oder ähnlichen ausnahmefällen, da das mit dem kurzfristigen aufenthalt aber anscheinend auf dich zutreffen dürfte, sondergenehmigung beantragen

Verfasst: 05.09.2011, 08:49
von hettibert
vergiss es!

Verfasst: 05.09.2011, 08:54
von Bischoff30
Rein theoretisch darfst du das Auto OHNE deine Mutter als Beifahrer nicht mehr bewegen. Die Idee mit dem Auto wurde schon mehrfach eroertert und ist fuer dænische Verhæltnisse recht schnell erklært.

NEIN, es geht nicht.

Sorry, aber ich bin auch gerade dabei meinen Wagen umzumelden.

Verfasst: 05.09.2011, 12:23
von Jan_K
er will aber nur von februar bis juni bleiben, also erfüllt er die 183 tage regel nicht und hat damit auch seinen lebensmittelpunkt nicht in DK, alternativ gibt es für kürzere aufenthalte noch eine regelung für ratenzahlung, man zahlt meine ich 2,5% der gesamtafgift im quartal und erhält bei ausreise 1,5 von den 2,5% zurück, allein für die ummeldung mit nummernschildern, syn etc ist aber mal locker mit 400€ zu rechnen

Verfasst: 05.09.2011, 13:31
von Hina
Bei einem so kurzen Aufenthalt in DK wäre es vollkommener Unsinn, den Wohnsitz nach DK zu verlegen. Man geht zum Skat und bekommt dort eine vorläufige CPR, wenn man den befristeten Arbeitsvertrag vorlegt. Da der Wohnsitz in DE verbleibt, kann natürlich auch das Auto mit deutschen Nummernschildern in DK gefahren werden, auch wenn es der Mutter gehört.

Hilsen Hina