Vorraussetzungen Bezug Barselsdagpenge und Leben in Dltd

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luk
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Vorraussetzungen Bezug Barselsdagpenge und Leben in Dltd

Beitrag von luk »

Um es ganz einfach zu machen: Ich versuche herauszubekommen, unter welchen Vorraussetzungen eine in Deutschland arbeitende, werdende Mutter (dän. Staatsbürgerin, seit Jahren A-Kassenmitglied) zum einen Anspruch auf barselsdagpenge erhalten kann und zweitens berechtigt ist, während der barsels-dauer in Deutschland zu leben.

Soweit ich es recherchieren konnte, gilt als Vorraussetzung für barselsdagpenge, dass die werdende Mutter in Dänemark Anspruch auf Dagpenge haben muss. Hätte sie diesen durch die A-Kassenmitgliedschaft und ihr Arbeiten in Dtld.? (Frage 1)

Müsste eine Anmeldung in Dänemark erfolgen und wenn ja dann wann (vor oder nach der Geburt)? (Frage 2)

Nach meinen Recherchen ist man als Bezieher von barselsdagpenge berechtigt, in andere Länder zu reisen bzw. nicht verpflichtet in DK anwesend zu sein. Was heißt das konkret? Ist man vollkommen frei und kann die komplette Dauer außerhalb DK leben? Kann man sich auch abmelden? (Frage 3)

Ich, und sicher auch andere, würde mich über Antworten und Hinweise freuen, die Klarheit schaffen!
adi
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Beitrag von adi »

Um als Angestellte Anspruch auf Barselsdagpenge zu haben, muss man mind. 13 Wochen in Dänemark für mind. 120 Stunden vor der Geburt gearbeitet haben.

alles nachzulesen hier:
https://www.borger.dk/EMNER/FAMILIE-OG- ... 2Bookmark1

Wenn man in Deutschland arbeitet und wohnt, sind sicherlich die deutschen Ämter zuständig - das ist doch unabhängig von der Staatsbürgerschaft - so wie man hier in DK, unabhängig von der Staatsbürgerschaft, Barselsdagpenge bekommt, wenn man hier lebt & arbeitet. Als Deutscher, der in DK lebt & arbeitet kann man jedenfalls nicht aufs deutsche Amt gehen, um Mutterschutzleistungen / Elterngeld zu bekommen, weil Deutschland nicht zuständig ist.
luk
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Beitrag von luk »

Um als Angestellte Anspruch auf Barselsdagpenge zu haben, muss man mind. 13 Wochen in Dänemark für mind. 120 Stunden vor der Geburt gearbeitet haben.
halt! - muss es wirklich in dk gewesen sein? erwirbt man diesen anspruch nicht auch, wenn man die o.g. vorraussetzung in dtld. "leistet" und nach dk zurückgeht?[/quote]
adi
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Beitrag von adi »

Zitat weiter unten im Text:

"Hvis du kommer til Danmark fra et andet EU/EØS-land, tæller din beskæftigelse i dette land med, når de 13 ugers arbejdsmarkedstilknytning opgøres. Der skal samlet være 13 ugers tilknytning til arbejdsmarkedet uden afbrud, og du skal være beskæftiget i Danmark ved orlovens start for at være berettiget til barseldagpenge fra Danmark. "

Also, wenn vorher in Deutschland gearbeitet, zählt die Zeit mit, wenn man mit Ankunft in DK einen Vollzeitjob hier im Land hat. (irgendwie muss man ja noch die 13 zusammenhängenden Wochen hin bekommen, wenn man schon schwanger ist und erst mal darüber nachdenkt, nach DK zu ziehen)
Dann bekommt man das Recht Barselsdágpenge von Dänemark zu beziehen.

Was ich aber an Deiner beschriebenen Situation nicht verstehe:
Die Schwangere lebt & arbeitet in Deutschland - bleibt zur und nach der Geburt in Deutschland und will aber Barselsdagpenge aus Dänemark? (und dann vielleicht noch Kindergeld? - was in Deutschland übrigens höher ist)
In Deutschland gibt es doch Elterngeld - und das ist in dieser Schwangerschaftssituation doch die richtige Adresse. Warum sollte man Barselsdagpenge aus DK beziehen wollen? (uU ist das Elterngeld viel höher als Barselsdagpenge)

Und warum sollte eine Schwangere ihren Job in D aufgeben, dann hochschwanger in DK einen Job anfangen (sofern sie in dieser Situation noch angestellt wird), um dann zum Barselsbeginn (idR 4 Wochen vor Geburt) wieder nach D zu gehen? Sie ist dann normalerweise in D nicht mehr krankenversichert und die dänische Krankenversicherung zahlt eine Geburt in Deutschland NICHT, sofern sie ab 4 Wochen vor Termin stattfindet - das ist dann Privatvergnügen (und kann mal richtig teuer werden)
Zur Geburt müsste sich theoretisch die Schwangere dann in DK befinden. Wenn sie danach wieder nach D geht, könnte sie, im Falle eines Jobbes in DK, weiterhin Barselsdagpenge beziehen. Ein guter Arbeitgeber zahlt sogar noch einige Monate weiter Gehalt.
luk
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Beitrag von luk »

hey, danke für die ausführliche antwort!

wie man an deinem gedankenspiel, das ich auch so durchgespielt habe, sieht, ist es wirklich etwas kompliziert und letzlich wohl nicht praktikabel. weshalb ich mich für die möglichkeiten interessiere ist ganz einfach. in dtld. gibt es ca. 2/3 vom durchschnittsnetto der letzten 12 monate. das ist bei einer mittelmäßig bezahlten teilzeitstelle sehr deutlich weniger als das, was man in dk als mindestsatz bekommt.
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