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Rechtliche Lage..
Verfasst: 01.09.2012, 09:28
von Skratchy
Moin,
wie ist die rechtliche Lage in folgendem Beispiel?
(Wohnung in Dänemark)
Das Mietverhälntis wurde beendet, die Wohnungsübergabe funktionierte problemlos, es gab keine Beanstandungen. Es wurde auch alles schriftlich fixiert.
Einzug in die neue Wohnung, 2 Wochen darauf kam die Überweisung mit der Kaution der alten Wohnung zurück auf mein Konto.
Nun hat der ehemalige Vermieter jedoch noch einmal die Kaution auf mein Konto überwiesen. Ich habe allerdings nichts gesagt, da ich denke, dass er seine Buchhaltung im Griff haben sollte und ich auch ein wenig angefressen bin, da er sehr hohe Gebühren für die Wohnungsübergabe und seine "Anreise" (Neben dem Wohnhaus ist seine Lagerstätte, er ist slebst. Tischler und ist immer vor Ort, berechnet trotzen horende Gebühren) verlangt und in Rechnung gestellt hat.
Nun meine Frage: Ab wann hat er kein Anspruch mehr das Geld zurück zu fordern und wenn er es zurück fordert, kann ich dann irgendwelche Waufwandsentschädigungen geltend machen?
Gruß Alex
Verfasst: 01.09.2012, 10:44
von mieke
Allein die Idee, das Geld einfach behalten zu wollen.....
Und dann evt. noch eine Aufwandsentschädigung für das Durchführen einer Überweisung beanspruchen wollen....Sorry, aber das Einzige was dir zusteht ist vlt. die Gebühr für die Überweisung ins Ausland wenn du das Geld retour schickst. Aber da solche Überweisungen innerhalb des EU-Auslandes auch nicht Welt die kosten...
Verfasst: 01.09.2012, 11:12
von gipsy
mir stellt sich die Frage wie man so etwas überhaupt fragen kann ??
Ich vermute das die Frage ein Scherz sein soll.........dreist
gipsy
Verfasst: 01.09.2012, 12:51
von Lars J. Helbo
Eine fehlgeleitete Überweisung gilt alt Fundsache. Einfach behalten ist daher nicht möglich.
Verfasst: 03.09.2012, 16:04
von freshair(gelöscht)
...im deutschen Strafgesetzbuch läuft das unter "ungerechtfertigte Bereicherung" oder wenn man Lars folgt unter "Fundsachenunterschlagung"....beides wäre strafbar!
Verfasst: 03.09.2012, 17:05
von wofu
Moin, moin,
nix für ungut, aber ist die "Ungerechtfertigte Bereicherung" nicht immer noch ein Begriff aus dem bürgerlichen Recht (§§ 812 ff. BGB) und damit nicht Strafrecht?
Die Frage war aber nach dem dänischen Recht, also ist die Einleitung etwas oT.
Geschickter wäre es sicherlich, das ganze gar nicht an die große Glocke zu hängen und "die Doppelzahlung gar nicht zu bemerken", dann würde (nach deutschem Gesetz) ggf. der Vorsatz fehlen. Der hier gebrachte Ansatz kann eigentlich nur als Aufmacher für einen Streit gedacht sein. Gutmenschen gegen Egoisten o. ähnlich.
Grüße
Wolfgang
Verfasst: 03.09.2012, 18:10
von dk-rosi
Einfach mal den Umkehrschluß durchspielen.
Wärst Du nicht glücklich, wenn jemand Dir Geld zurücküberweist,
wenn Du aus eigener Schusseligkeit doppelt überwiesen hättest?
Wir machen doch alle Fehler.
Das hat für mich auch nichts mit Egoismus/Gutmenschentum zu tun.
Es ist eine Frage von Ehrlichkeit (auch im jurisrischen Sinn) und Anstand.
Es ist nun einmal Geld, was Dir nicht zusteht, daher auch rechtllich
sehr zweifelhaft.
Egal, was vorher passiert ist. Die angeblich zu hohen, einbehaltenen Kosten hättest Du ja reklamieren können.
dk-rosi
Verfasst: 03.09.2012, 22:20
von Michael Duda
Hej,
mal ganz unabhängig von der moralischen Perspektive interessiert mich persönlich die Passage der Schilderung mit den Kosten für die Wohnungsübergabe. Ist es in DK üblich, dass der Vermieter dafür Reisekosten gegenüber dem Mieter geltend macht?
Verfasst: 03.09.2012, 22:27
von Tatzelwurm
Hej,
also ich würde das Geld solange behalten,
bis der Erlös aus den Zinsen, die Höhe der
Rücküberweisungsgebühren abdeckt.
Detlef

Verfasst: 05.09.2012, 07:21
von puettmann
moin moin ...
überweise ihm das geld zurück ... und stell ihm genau die gleiche rechnung auf wie er bei dir gemacht hat ... aufwandsentschädigung

oder wie auch immer ....
... so würde ich es machen ....
grüsse aus vejers pütti
Verfasst: 05.09.2012, 20:41
von freshair(gelöscht)
puettmann hat geschrieben:moin moin ...
überweise ihm das geld zurück ... und stell ihm genau die gleiche rechnung auf wie er bei dir gemacht hat ... aufwandsentschädigung

oder wie auch immer ....
... so würde ich es machen ....
grüsse aus vejers pütti
...die Fahrtkosten zur Bank nicht vergessen...

Verfasst: 07.09.2012, 09:22
von Jan_K
...und Buchhaltungskosten für die Prüfung deiner Kontoauszüge

Verfasst: 07.09.2012, 11:09
von wofu
... und natürlich den Aufwand für die Rechere im dk-forum (Strom, PC-Abnutzung, Zeit....).