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Sterben und erben.
Verfasst: 01.09.2012, 11:31
von blaavand
Hallo alle zusammen.
Wir hatten gestern aben eine Diskussion beim Spieleabend. Folgende ( fiktive ) Situation : Tante, Onkel, Schwippschwager oder wer auch immer, dänischer Staatsbürger seit Geburt mit einem Eigentumshaus im Ort und einem riesen Ferienhaus in top Lage, stirbt. Als Erbe ist ein deutscher Staatsbürger testamentarisch festgelegt. Wie verhält sich das mit den Immobilien dann? Soviel ich weiss, darf man als Deutscher in Dänemark doch keine Immobilen kaufen. Ist das im Erbfall anders?
Das würde uns mal interessieren.
Hilsen
Jörg
Verfasst: 01.09.2012, 12:51
von Lars J. Helbo
Ja, erbern darfst Du. Beachte allerdings dass Du in diesem Fall dänischer Erbschaftssteuer bezahlen musst und die würde (wenn der Erblasser nicht Deine Eltern sind) um die 40% betragen.
Verfasst: 01.09.2012, 15:28
von fejo.dk - Henrik
Hast du eine Quelle dazu - hört sich ja wie ein Loch im Gesetz an.
Spielt es keine Rolle ob der deutsche Staatsbürger Verwandt ist oder nicht?
Verfasst: 01.09.2012, 16:41
von Lars J. Helbo
http://www.advokat-olesen.dk/cgi-bin/index.pl?side-1-200109.htm
Der står ikke noget om krav til slægtsforhold. Men problemet er jo nok, at det i praksis vil være yderst vanskeligt, at misbruge det til omgåelse af reglen.
Specielt fordi arv udenfor forældre/børn beskattes med de der ca. 40%
Verfasst: 18.12.2013, 14:02
von kalinka
Habe diesen Tread auf der Suche nach einer Antwort gefunden.
Hätte eine Frage dazu.
Also. Ein deutscher Bekannter ist in Dänemark verstorben.
Er hatte sich von seiner Ehefrau "separieren" lassen. So heißt wohl das Trennungsjahr bei der Kommune. Die Zwei hatten beide jeder ein Andelsbolig. Waren aber trotzdem immer zusammen.
Als es dem Ende entgegen ging, sind sie gemeinsam zu einem Notar gegangen, um zu beurkunden, dass im Falle seines Todes seine "Ehefrau " seinen Besitz erbt.
Dadurch, dass beide nicht besonders gut dänisch sprachen, haben sie die Urkunde nicht richtig gelesen. Denn da stand geschrieben, dass beide geschieden wären.
Jetzt behauptet die Ehefrau..nein sie hätte nie eine Scheidungsurkunde erhalten.
Wie ist das in DK, ist man wenn man sich "spariert" automatisch auch ohne urkunde geschieden, sodass die Frau keinen Anspruch auf das Erbe hat ?
Stimmt es, dass wenn nicht mehr als 650.000 Kronen Erbe übrigbleiben nicht einmal die Kinder gesucht werden ? Wie läuft denn soetwas in Dänemark ab ?
Verfasst: 18.12.2013, 15:40
von kalinka
Danke, habe mir dies mal durchgelesen.
Bedeutet also definitiv, wenn die Separierung + nicht + per Dokument aufgehoben wird, das die Frau nichts erbt. Sehe ich das richtig ?
Verfasst: 18.12.2013, 16:22
von kalinka
Danke, ist doch verrückt was DK so alles an Ausnahmen zu bieten hat.