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Verfasst: 26.10.2013, 16:23
von Djursland-Fan
Hej,
Vor zwei oder drei Jahren musste ich mich auch mal notfallmäßig behandeln lassen. Weder im Krankenhaus noch in der nachbehandelnden Praxis musste ich was im Voraus bezahlen. Ausweis und Krankenkarte genügten völlig.
Wahrscheinlich wurde das jetzt erlassene Gesetz schon längst gelebt, oder?
Hilsener
Verfasst: 26.10.2013, 17:16
von Elke.K.
Meine Mutti war vor gut zwei Jahren in Hvide Sande in der Praxis am Hafen, weil sie sich krankheitsbedingt grad in einer Einstellungsphase für Macumar befand.
Ihr D Hausarzt sagte ihr, sie sollte unbedingt zwischendurch den Quickwert in Hvide Sande prüfen lassen, ob die Tabletteneinstellung so eingehalten werden kann oder verändert werden muß. Klappte prima, konnten sogar selbst messen, ohne Blut einschicken zu müssen.
Sie brauchte in der Praxis nicht in Vorleistung gehen, es reichte ihre Karte der AOK. Ob das nun ne Notfallleistung ist, keine Ahnung, eher nicht, oder ?
Verfasst: 26.10.2013, 19:36
von Bischoff30
Ist für die Reise in europäische Ausland nich die blaue Karte extra dafür eingeführt worden ???
Dennoch handelt es sich bei den Leistungen immer um Notfallbehandlungen und nicht für, "Ich glaub ich gehe zum Arzt nach FL!".
Verfasst: 26.10.2013, 22:37
von dina
Hier mal kurzgefasst die neuen Bedingungen,nehme mal an,das alle die es betrifft,also die,die in DK leben,keine Übersetzung brauchen.
http://www.dr.dk/Nyheder/Indland/2013/10/24/120431.htm
LG Tina
Verfasst: 28.10.2013, 11:25
von Djursland-Fan
Hej Biggi,
jetzt hab ich glaub ich verstanden (hoffe ich).
Meintest Du DK-Bürger im Ausland? Ich war natürlich wieder in meinem üblichen Touri Modus. Und so rum klappte es super.
Hilsener
Verfasst: 28.10.2013, 13:12
von dina
Hej Djurslandfan,
nicht nur DK-Bürger,die sich im Ausland befinden,sondern man kann sich gezielt im Ausland behandeln lassen,EU-Recht.
Also gilt das für alle EU-Bürger.
Du kannst dir dann z.B.ne neue Hüfte in NL oder F machen lassen,wenn du meinst,die können das besser.
Wie ist das eigentlich in D,muss man sich vorher die Genehmigung bei der KK einholen?
LG Tina
Verfasst: 28.10.2013, 13:52
von Ronald
Man kann überall auf der Welt zum Arzt gehen.
Wichtig ist, dass nur die Kosten erstattet werden, die im eigenen Land gelten.
Aktuelles Beispiel:
War im vergangenen Dezember wg. einer abgegangenen Krone in Løkken beim Zahnarzt. Trotz EU-Krankenversichertenkarte mussten wir mit 700,- DKK (knappe 100,-€) in Vorkasse.
Erstattet bekamen wir in D nur den Teil, den ein Zahnarzt in D von der Krankenkasse bezahlt bekommen hätte und das waren 18,-€.
Den Rest haben wir draufgezahlt.
-Ron
Verfasst: 28.10.2013, 14:57
von dina
Ind diesem Gesetz geht es aber nicht um Akutbehandlungen im Auslandsurlaub sondern um geplante Behandlungen/freie Arztwahl innerhalb der EU.