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Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 05.03.2014, 20:49
von Fuglesang
Wenn eine Deutsche, die fest in Dänemark lebt, aber immer noch die deutsche Staatsbürgerschaft hat, mit einem Dänen ein Kind bekommt und unverheiratet ist, welche Staatsangehörigkeit hat dann das Kind?
Kennt sich jemand aus?
Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 06.03.2014, 00:56
von Lars J. Helbo
Beide: Deutsch und Dänisch
Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 06.03.2014, 09:33
von lisatvis
Ist das sicher mit beiden? Kommt es nicht auch darauf an wo das Kind geboren ist bei unverheirateten? Vieleicht kann man das evt. googlen.
Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 06.03.2014, 09:39
von lisatvis
Glaube Lars hat recht

Habe folgendes gefunden:
http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/konsularische-auskuenfte/staatsbuergerschaft/daenische-staatsbuergerschaf
Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 06.03.2014, 11:13
von Kaellepot
Hatten vor kurzem einen Vortrag darueber.
In diesem Fall beide Pässe,
da Mutter deutsch und Vater Däne und Kind in DK geboren.
Da sie nicht verheiratet sind, hätte es anders ausgesehen, wenn das Kind
in Deutschland geboren worden wäre.
Viel spannender wird es aber in 20 Jahren, wenn das Kind sich entscheiden soll.
Aber das soll sich ja alles noch ändern. Warten wir ab.
Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 06.03.2014, 16:17
von Lars J. Helbo
Das Kind muss sich nicht entscheiden. Wenn man mit beide Staatsangehörigkeiten geboren ist, kann man beide sein Leben lang behalten.
Nur wenn das Kind mit beide geboren ist und NIE in DK gelebt hat, muss es mit 20 ein Antrag stellen, um die DK Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen. Wenn das genehmigt wird (aufgrund von erwiesene Verbindung zu DK) kann es auch beide behalten.
Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 06.03.2014, 16:53
von 25örefan
Lars J. Helbo hat geschrieben:Das Kind muss sich nicht entscheiden. Wenn man mit beide Staatsangehörigkeiten geboren ist, kann man beide sein Leben lang behalten.
Nur wenn das Kind mit beide geboren ist und NIE in DK gelebt hat, muss es mit 20 ein Antrag stellen, um die DK Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen. Wenn das genehmigt wird (aufgrund von erwiesene Verbindung zu DK) kann es auch beide behalten.
OT
Wer über diesen Weg eine Immobilie in DK erwerben will, muß halt rechtzeitig planen und das Kind in DK zur Welt bringen

Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 06.03.2014, 19:56
von Lars J. Helbo
25örefan hat geschrieben:Wer über diesen Weg eine Immobilie in DK erwerben will, muß halt rechtzeitig planen und das Kind in DK zur Welt bringen

Und was hätte das damit zu tun?
Jeder EU-Bürger kann in DK ein haus zum wohnen oder für sein Firma kaufen und wer in DK 5 Jahre lang gelebt hat kann auch ein Ferienhaus kaufen. Das hat mit der Staatsangehörigkeit nichts zu tun.
Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 06.03.2014, 22:17
von Lars J. Helbo
Ja, und?
Also: Jeder EU-Bürger kann in DK ein Haus zum wohnen oder für sein Firma kaufen
Natürlich auch nur, wenn er dann tatsächlich darin wohnen will bzw. wenn er die Firma/Gewerbe in dem Haus betreiben will.
Und: wer in DK 5 Jahre lang gelebt hat kann auch ein Ferienhaus kaufen. Das hat mit der Staatsangehörigkeit nichts zu tun.
Für derjenige, der hier schon 5 Jahre gelebt hat, gibt es keine Begrenzung.
Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 06.03.2014, 23:36
von 25örefan
Lars J. Helbo hat geschrieben:Ja, und?
Also: Jeder EU-Bürger kann in DK ein Haus zum wohnen oder für sein Firma kaufen
Natürlich auch nur, wenn er dann tatsächlich darin wohnen will bzw. wenn er die Firma/Gewerbe in dem Haus betreiben will.
Und: wer in DK 5 Jahre lang gelebt hat kann auch ein Ferienhaus kaufen. Das hat mit der Staatsangehörigkeit nichts zu tun.
Für derjenige, der hier schon 5 Jahre gelebt hat, gibt es keine Begrenzung.
Stimmt, aber wer nicht in DK dauerhaft wohnen kann (sondern nur zeitweise, z.B. Urlaub machen will), der kann sein angestrebtes Ziel (= Immoblienerwerb) wie jeder andere Däne auch über die Geburt erreichen, also auch über das eingangs genannte Szenario. Das ist eventuell mühsam und nur mit durchdachter, rechtzeitiger Planung zu erreichen, immer noch OT

, aber kein Widerspruch

Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 10.03.2014, 16:20
von Maryleen
Lars J. Helbo hat geschrieben:Das Kind muss sich nicht entscheiden. Wenn man mit beide Staatsangehörigkeiten geboren ist, kann man beide sein Leben lang behalten.
Nur wenn das Kind mit beide geboren ist und NIE in DK gelebt hat, muss es mit 20 ein Antrag stellen, um die DK Staatsangehörigkeit behalten zu dürfen. Wenn das genehmigt wird (aufgrund von erwiesene Verbindung zu DK) kann es auch beide behalten.
Hast Du hierzu eine Quelle?
Ich habe nämlich 2 Kinder mit einem Dänen und mir wurde damals auf der Kommune auch gesagt, dass das Kind jetzt die beiden Pässe beantragen kann, aber das nur solange gilt, bis es erwachsen ist.
Mal davon abgesehen habe ich mir den mühseligen Weg zur Passbeantragung auf die deutsche Botschaft gleich gespart, und meine Kinder sind jetzt einfach erst mal "Dänen" und reisen auf diese Weise.
Meine Freundin in ähnlicher Konstellation hat sich gleich auch deutsche Pässe machen lassen, einfach weil sie das Gefühl haben wollte, dass die Kinder auch Deutsche sind
Das Gefühl habe ich allerdings auch ohne Pass.
LG
Maryleen
Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 10.03.2014, 21:56
von Lars J. Helbo
Die Quelle ist ganz einfach hier:
https://www.retsinformation.dk/Forms/r0 ... x?id=28974
Gesetz über Staatsangehörigkeit. Das viele das nicht verstehen ist nichts neues. Das Beamte es auch nicht verstehen gehört dazu. Das, was die Leute nicht begreifen ist:
§ 8. Den, der er født i udlandet og aldrig har boet her i riget og ej heller har opholdt sig her under forhold, der tyder på samhørighed med Danmark, taber sin danske indfødsret ved det fyldte 22. år, medmindre den pågældende derved bliver statsløs. Ministeren for flygtninge, indvandrere og integration, eller den, han bemyndiger dertil, kan dog efter ansøgning indgivet inden dette tidspunkt tillade, at indfødsretten bevares.
Aber, wenn Deine Kinder schon mehrere Jahre in DK gelebt haben und DK Pässe haben, sind sie ja davon überhaupt nicht betroffen.
Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 11.03.2014, 08:54
von Maryleen
Die Dame vom Amt meinte auch mehr , dass die Kinder jetzt beide Pässe haben können, aber eben nur wenn sie noch Kinder sind.
Entscheiden sie sich mit 20 für die deutsche Staatsangehörigkeit, so können sie nicht parallel einen dänischen Pass haben.
So kam das bei mir damals an.
Und Du meinst, das war ne Falschaussage?
Wundern würde mich das nicht... Die wenigsten blicken durch mit dieser Multinationalität. Da muss man sich zu gegebener Zeit dann schon selbst informieren.
Lg
Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 11.03.2014, 17:45
von Lars J. Helbo
Maryleen hat geschrieben:Entscheiden sie sich mit 20 für die deutsche Staatsangehörigkeit, so können sie nicht parallel einen dänischen Pass haben.
So kam das bei mir damals an.
Und Du meinst, das war ne Falschaussage?
Das ist mit Sicherheit eine Falschaussage - ich habe aber diesen Quatsch schon öffters gehört. Frag sie doch mit welchen Paragraphen, sie das begründet - wäre bestimmt lustig
Es kann dagegen eine gute Idee für Euch sein, für die Kinder eine deutsche Geburtsurkunde - aus dem Einwohnermeldeamt I in Berlin zu bekommen (soll recht umständlich sein). Damit hätten sie nämlich eine dauerhafte beweis für die Deutsche Staatsangehörigkeit. Das könnte später Deine Enkel erleuben auch beide Staatsangehörigkeiten zu haben und behalten.
Re: Welche Staatsangehörigkeit?
Verfasst: 11.03.2014, 20:09
von Maryleen
Ja, hätte ich mal tun sollen, nach dem Paragraphen fragen
Jetzt ist es zu spät.
Ein drittes Kind wirds nicht geben.
Danke für den Tipp mit der Geburtsurkunde.
Puh, ich scheue ja diesen ganzen Behördenkram.... der ganze deutsche Kram ist immer so umständlich. Deswegen habe ich auch erst mal keine deutschen Pässe für die Kinder.
Die Botschaft ist ja immer sowas von ein Act....
Achtung, OFF Topic:
Wie bei meiner Hochzeit hier. Ich rief auf der Botschaft an und fragte, was ich alles benötige.
Die Dame zu mir: Haben Sie was zu schreiben? Das brauchen Sie nämlich!
Danach rief ich bei der dänischen Kommune an. Die erklärten mir es ein bisschen anders. Machten mir einen deutlich einfacheren Vorschlag. Den setzte ich um und schon waren die ganzen Heiratspapiere gar kein Problem mehr.
Off Topic wieder aus.
Deswegen bleiben die Kids erst mal dänisch
