Namensrecht
Verfasst: 29.08.2002, 12:32
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe gehört, dass in DK nach einer Heirat beide Partner einen Doppelnamen führen können und diesen auch an Kinder weitergeben können. Gilt dies auch für zwei deutsche, die in DK heiraten? Oder gilt hier dann das deutsche Namensrecht?
Vielen Dank für alle Antworten!!
Gesche
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe gehört, dass in DK nach einer Heirat beide Partner einen Doppelnamen führen können und diesen auch an Kinder weitergeben können. Gilt dies auch für zwei deutsche, die in DK heiraten? Oder gilt hier dann das deutsche Namensrecht?
Vielen Dank für alle Antworten!!
Gesche