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Begleitendes Fahren mit 17
Verfasst: 10.06.2014, 09:23
von hasi
Hej,
hat jemand Kentniss ob das Begleitende Fahren mit 17 in DK erlaubt ist ?
Natürlich unter Einhaltung der gesetztlichen Bestimmungen die in Deutschland gelten.
Danke für evtl. Antworten
Re: Begleitendes Fahren mit 17
Verfasst: 10.06.2014, 09:45
von Tatzelwurm
Hej,
BF17 Bescheinigung gilt Bundesweit, du darfst also in ganz Deutschland damit fahren.
Zudem erkennt Österreich die deutsche BF17 Bescheinigung an, du darfst dort auch unter Einhaltung der Auflagen fahren.
In allen anderen Ländern darfst du nicht fahren.
Detlef
Re: Begleitendes Fahren mit 17
Verfasst: 10.06.2014, 10:31
von hasi
Danke Detlef,
wird sich mein Sohn nicht drüber freuen
Re: Begleitendes Fahren mit 17
Verfasst: 12.06.2014, 14:13
von hasi
Korrektur falls jemand in der gleichen Situation ist:
ich habe per Mail bei der Dänischen Botschaft angefragt und eine Antwort erhalten die ich hier mal einfüge:
vielen Dank für Ihre Anfrage an die Königlich Dänische Botschaft in Deutschland.
Da Dänemark und Deutschland (so wie viele weitere Länder in Europa) der internationalen Verkehrskonvention beigetreten sind, darf der Inhaber eines gültigen Führerscheines die Art von Fahrzeug in Dänemark fahren, zu der er laut der heimischen Regeln berechtigt ist. Es gelten die Regeln aus dem Land, wo der Führerschein ausgestellt worden ist. Sie können mehr über die Verkehrsregeln und über Dänemark im Allgemeinen auf unserer Webseite lesen: http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/auto-und-verkehr/verkehrsregeln/.
Ich hoffe, dass ich Ihne Frage hiermit beantwortet habe, und ich wünche Ihnen und Ihrem Sohn gute Ferien in Dänemark.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Valentin
Abteilung für Politik und Wirtschaft
E-mail:
nicval@um.dk
Königlich Dänische Botschaft
Rauchstraße 1
DE-10787 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 5050 2000
Telefax: +49 (0) 30 5050 2050
E-Mail:
beramb@um.dk
Webseite: www.tyskland.um.dk
Re: Begleitendes Fahren mit 17
Verfasst: 13.06.2014, 13:01
von frosch
Vielen Dank Hasi für diese Information und Korrektur falscher Infos, worüber sich nicht nur mein Sohn freuen wird.
Den Urlaub nutzen, um im begleiteten Fahren Fahrpraxis zu bekommen, ist eine super Gelegenheit.
Und wie so oft, eine gute Info aus dem DK Forum.
Re: Begleitendes Fahren mit 17
Verfasst: 13.06.2014, 15:08
von <Frank>
Hallo
hasi hat geschrieben:
ich habe per Mail bei der Dänischen Botschaft angefragt und eine Antwort erhalten die ich hier mal einfüge:
......darf der Inhaber eines gültigen Führerscheines die Art von Fahrzeug in Dänemark fahren, zu der er laut der heimischen Regeln berechtigt ist. ....
Der ACAC schreibt auf seiner HP aber folgendes:
"Kann man mit der Prüfbescheinigung auch im Ausland fahren?
Die Prüfbescheinigung gilt nur in Deutschland als "Führerscheinersatz". Im Ausland wird das Dokument nicht als ordnungsgemäßer Nachweis über das Bestehen einer gültigen Fahrerlaubnis anerkannt. Eine Ausnahme gilt für Österreich: Dort wird auch eine deutsche Prüfbescheinigung anerkannt."
Jetzt ist die Frage: Was bekomme ich nach der Fahrprüfung mit 17? Einen gültigen Führerschein oder nur eine Prüfbescheingung, die erst mit erreichen des 18. Geburtstages zum Führerschein wird?
Fazit: Das Risiko falsch zu liegen, kann/will ich nicht eingehen (Firmenfahrzeug). Mein Sohn wird also nächstes Jahr garantiert nur maximal bis/ab Flensburg am Steuer sitzen, in DK fahre ich.
Re: Begleitendes Fahren mit 17
Verfasst: 13.06.2014, 15:36
von Michael Duda
Hej,
mein Kenntnisstand deckt sich da mit dem von Detlef.
BF17 ist keine gültige Fahrerlaubnis/Führerschein im klassischen Sinne, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung. Ich würde mich da mindestens bei einer offiziellen Stelle wie z.B. Dansk Politi rückversichern, da die Möglichkeit der Unwissenheit über BF17 bei der Antwort durch die Botschaft nicht auszuschliessen ist.
Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Auskunftmail im Fall einer Rechtsverletzung, hier Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, in irgendeiner Form strafmildernd ausfällt. Und ich vermute einfach mal, dass man sich mir einem derartigen Vergehen für Fahrzeugführer und -halter vielleicht doch den Urlaub minimal versauen könnte, als dass es der Fahrspass für den Nachwuchs einbringt.
Re: Begleitendes Fahren mit 17
Verfasst: 13.06.2014, 15:38
von hasi
Hallo Frank,
es ist erst eine Prüfbescheinigung, der endgültige Führerschein kommt automatisch zum 18 Geburtstag.
Die Aussagen sind hier etwas schwammig. Ich vergleiche das mit dem amerikanischen Lappen.
Damit dürfen 16 jährige hier auch ein Auto führen.
Sch... Bürokratie, wahrscheinlich weiß niemand so richtig wie es nun ordnungsgemäß gehandhabt wird.
Wissen die Dänen was der Unterschied ist zwischen Bescheinigung und Fürhrerschein ?
So wie es aussieht nicht...
Aber um nicht die Fahrerlaubnis zu verlieren kann er bis zur Grenze fahren

Re: Begleitendes Fahren mit 17
Verfasst: 13.06.2014, 15:42
von hasi
Danke Michael,
ist mir auch zu unsicher. Aber DK wäre ein toller Ort um Praxis zu sammeln.
Mal sehen vielleicht frag ich bei der von dir gennten Stelle nach
Re: Begleitendes Fahren mit 17
Verfasst: 13.06.2014, 19:50
von <Frank>
Hallo Hasi,
nach meinem Schellschuß heute Mittag, habe ich mich mal schlau gemacht:
unter: http://www.bf17.de
und besonders hier : http://www.bf17.de/so-funktionierts/faq-jugendliche/
steht, dass Detlevs Antwort (für meinen Sohn: leider) absolut korrekt ist.
In DE und AUT (wenn die Versicherung nix dagegen hat) - JA

Wo anders - NEIN
Da brauche ich im Herbst auch keinen jütländischen Dorf-Sheriff fragen

Re: Begleitendes Fahren mit 17
Verfasst: 14.06.2014, 18:03
von Tatzelwurm
frosch hat geschrieben:Vielen Dank Hasi für diese Information und Korrektur falscher Infos, worüber sich nicht nur mein Sohn freuen wird.
Den Urlaub nutzen, um im begleiteten Fahren Fahrpraxis zu bekommen, ist eine super Gelegenheit.
Und wie so oft, eine gute Info aus dem DK Forum.
@ Frosch
Nun "lieber" Frosch,
wohl zu früh gequarkt,
anstatt über den Wahrheitsgehalt der Information zu lästern,
weil es ja auch ein bestimmter User ist,
lieber vorher besser informieren.
Wobei,
Und wie so oft, eine gute Info aus dem DK Forum
da muss ich dir zustimmen.
Nun musste tief Luft holen und rückwärts schwimmen
besser wäre noch abtauchen.
@all
tut mir leid, aber bei gewissen Usern kann ich nicht anders.
Detlef
Re: Begleitendes Fahren mit 17
Verfasst: 17.06.2014, 09:34
von karinski
Man sollte sich jedoch auf Diskussionen einstellen, je weiter man ins Landesinnere fährt. Leider so erlebt. Aber letzten Endes alles gut gegangen.
Re: Begleitendes Fahren mit 17
Verfasst: 17.06.2014, 10:38
von Tatzelwurm
Hej,
auf welche Diskussion sollte man sich einlassen ?????
Mit wem willst du diskutieren.
Detlef