Aufenthaltsgenehmigung
Verfasst: 05.09.2016, 13:32
Moin,
ich habe eine Frage. Ich habe im April ein Haus gekauft in DK und habe eine EU Aufenthaltsgenehmigung bekommen mit keinen Ablauf. Muss ich nach 5 Jahren eine neue beantragen? Gibt es ein unterschied für eine unbefristete die viele nach 5 Jahren beantragen?
Die Frage ist wenn ich wider erwartend doch Arbeitslos werde erlischt dann diese Aufenthaltsgenehmigung?
Gruß
Christopher.
ich habe eine Frage. Ich habe im April ein Haus gekauft in DK und habe eine EU Aufenthaltsgenehmigung bekommen mit keinen Ablauf. Muss ich nach 5 Jahren eine neue beantragen? Gibt es ein unterschied für eine unbefristete die viele nach 5 Jahren beantragen?
Die Frage ist wenn ich wider erwartend doch Arbeitslos werde erlischt dann diese Aufenthaltsgenehmigung?
Gruß
Christopher.