Seite 1 von 1
Duale Citizenship DK+D: ist das moeglich?
Verfasst: 29.09.2016, 21:26
von Leo3049
Hallo,
ist es ueberhaupt moeglich als deutsche Staatsbuerger daenischen Pass zu beantragen, und dabei deutsche Staatsburgerschaft behalten?
Leon
Re: Duale Citizenship DK+D: ist das moeglich?
Verfasst: 29.09.2016, 21:42
von Ratte
Bitte mal nachlesen:
[url]http://www.kopenhagen.diplo.de/contentblob/3270552/Daten/6225322/erwerbderdeutschenunddaenischenstaatsangehoerigkeit2016.pdf[/url]
Mvh
Ratte
Re: Duale Citizenship DK+D: ist das moeglich?
Verfasst: 01.10.2016, 08:59
von Leo3049
Danke!
"Seit dem 01.09.2015 erkennt Dänemark die doppelte Staatsangehörigkeit im Verhältnis zu
anderen EU-Mitgliedsstaaten an. Deutsche, welche die dänische Staatsbürgerschaft annehmen
möchten, müssen ihre deutsche Staatsbürgerschaft nun nicht mehr aufgeben oder eine
Beibehaltungsgenehmigung vorlegen."
Aber ich habe gehoert dass sobald man als Deutsche eine andere Staatszugehoerigkeit beantragt, verliert man den deutschen Pass. Ist es nicht mehr so?
Re: Duale Citizenship DK+D: ist das moeglich?
Verfasst: 01.10.2016, 21:49
von Florian-K
Grundsätzlich gilt, dass bei Annahme einer ausländischen Staatsangehörigkeit die deutsche verloren geht (§§ 17 Abs. 1 Nr. 2, 25 Abs. 1 S. 1 StAG). Entsprechend muss ein Ausländer, der die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, regelmäßig die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben (§ 10 Abs. 1 Nr. 4). Eine Ausnahme besteht, wenn ein Deutscher die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz annimmt (§ 25 Abs. 1 Satz 2 StAG) oder wenn bei der Einbürgerung eines Ausländers Gründe für eine Hinnahme von Mehrstaatigkeit gemäß § 12 StAG vorliegen.
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/BVA/Staatsangehörigkeit/DoppelteStaatsbuergerschaft.html