Seite 1 von 1
Ablösung Auslandskrankenschein durch Europäische K
Verfasst: 02.03.2005, 13:53
von geloescht20
Als ich vor Jahren während eines Urlaubs in DK abends den Notarzt eines Krankenhauses aufsuchte, musste ich feststellen, dass man dort mit dem Auslandskrankenschein E111 nichts anfangen konnte. Hinterher erst erfuhr ich die in DK übliche Verfahrensweise, die mir aber nach zu der Uhrzeit wenig genutzt hätte.
Diese Scheine sind ja nun ungültig.
Wie ist nun aber die Vorgehensweise mit der neuen Europäischen Krankenversicherungskarte?
Kennt sich jemand von den Dänen hier im Forum mit der neuen Regelung aus?
Was muss ich nun tun, wenn ich auf Krankenkassenkosten einen Arzt aufsuchen möchte (muss)?
Vielen Dank!
Pitti
Verfasst: 02.03.2005, 23:16
von saedis
hi pitti,
habe mal bei der TK geschaut und folgendes gefunden:
"In allen EU-Ländern, in denen es wie in Deutschland bereits eine Krankenversichertenkarte gibt, wird jetzt nach und nach die Europäische Krankenversichertenkarte eingeführt. Die European Health Insurance Card (EHIC) ersetzt den Auslandskrankenschein (E111). Gültig ist die EHIC ab 01.06.2004.
In Deutschland ist die EHIC eine Übergangslösung. Wenn die neue elektronische Gesundheitskarte ab 2006 eingeführt wird, enthält diese auf der Rückseite automatisch die europäische Variante.
Übergangsregelungen
Weil die flächendeckende Einführung der EHIC für Patienten zum Stichtag 01.06.2004 nicht zu schaffen war, hat man sich auf Übergangslösungen verständigt:
Alle Auslandskrankenscheine, die vor dem 31.05.2004 ausgestellt wurden, bleiben bis ans Ende dieses Jahres gültig.
Krankenkassen, die die EHIC noch nicht sofort einführen, stellen ihren Versicherten einen gültigen E111 oder eine provisorische Ersatzbescheinigung aus.
Neu ab 01.07.2004
Ab 01.07.2004 kann die Karte oder die Ersatzbescheinigung direkt beim Arzt oder in der Klinik vorgelegt werden. Der Umweg über die örtliche Krankenversicherung entfällt ab diesem Datum in allen Ländern, in denen dies bislang üblich war (z. B. Griechenland, Italien, Österreich, Tschechien und Slowenien).
Leistungsumfang
Die EHIC gilt nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Arbeitnehmer-Entsendung, Arbeitssuche, Studium). Sie gilt für notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus sowie für die notwendige Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Wer gezielt ins Ausland fährt, um sich behandeln zu lassen, kann die Karte dafür nicht einsetzen. Setzen Sie sich bitte in diesen Fällen vor der Abreise mit Ihrer TK-Geschäftstelle in Verbindung.
In welchen Ländern gilt die EHIC?
... Dänemark..."
im zweifelsfalle würde ich einfach bei deiner krankenkasse direkt nachfragen - es scheint als ob das (noch) nicht so ganz einheitlich geregelt ist.
Verfasst: 03.03.2005, 07:08
von geloescht20
Danke Saedis,
die Theorie ist mir soweit auch klar, wenn auch jede Krankenkasse das erst mal anders handhabt. Meine Krankenkasse wird mir vermutlich eine Ersatzbescheinigung ausstellen, da die auch die genaue Reisezeit wissen wollten.
Aber wie ist es mit der praktischen Anwendung? Kann ich im Bedarfs-/ Notfall mit dem Schein bzw. der EHIC in DK direkt zum Arzt gehen, oder muss ich mit diesem erst eins der zuständigen Ämter aufsuchen und mit der Bescheinigung von dort zum Arzt?
Weiß das jemad? Oder stelle ich mir das zu kompliziert vor?
Pitti
Bearbeitet von - Pitti am 03.03.2005 07:11:38
Verfasst: 03.03.2005, 22:47
von Gröni
Hi Pitti,
aufgrund Deines Beitrages habe ich mich heute mit meiner Krankenkasse (Barmer) in Verbindung gesetzt.
Diese "Auslandskrankenversicherungskarte" wird mir nun umgehend zugeschickt und man sollte sie in Dänemark genauso handhaben können wie auch hier in Deutschland. Die Karte würde bei einem notwendigen Arztbesuch dann gescannt und der dänische Arzt kann direkt mit der Barmer abrechnen.
Es soll aber auch Ärzte geben, die nicht bereit sind diesen Aufwand zu treiben und bei denen man in Vorlage gehen muss. Von der gestellten Rechnung werden dann von der Barmer die entsprechenden Kassensätze der Behandlung erstattet. Ein eventueller Restbetrag (bei erhöhtem Satz) muss dann aus der eigenen Tasche gezahlt werden.
Liebe Grüße
Karin
Verfasst: 04.03.2005, 07:19
von geloescht20
Danke Karin
Pitti
Verfasst: 04.03.2005, 09:51
von saedis
hi pitti,
wir hatten einen ähnlichen (?) fall letztes jahr - freundin war mit kind zu besuch - kind musste zum arzt - durchfall, erbrechen, fieber. wir sind zu meinem hausarzt gefahren - krankenkarte (TKK) vorgelegt - kind behandelt worden und es wurde direkt mit D abgerechnet - meine freundin hat nix mehr davon gehört...
ich denke ich würde im notfall einfach zum arzt gehen - wenn er sich "weigert" den schein/karte anzunehmen - dann wohl in den sauren apfel beissen und privat die rg bezahlen und in D bei der krankenkass einreichen...
Verfasst: 04.03.2005, 12:45
von geloescht20
Ihr habt sicher recht, im Notfall ist die Kostenfrage ziemlich egal.
Und natürlich hofft man immer, dass niemand aus der Familie im Urlaub krank wird.
Ein schönes Wochenende!
Pitti
Verfasst: 07.03.2005, 20:00
von Freia N.
Hier wäre doch eine gute Möglichkeit Ärzte aufzulisten, die in den Urlaubsgebieten tätig sind und die Krankenkassenkarte akzeptieren.
Ich persönlich habe noch keinen Arzt in DK benötigt, wäre aber über Infos ganz froh. Gilt vielleicht auch für andere Forumsmitglieder.
Verfasst: 09.03.2005, 10:51
von Babs
Während meines letzten Dänemark-Aufenthaltes hatte ich etwas sehr Unangenehmes: nämlich eine blodmide im bagdel

) (na, jetzt zücken einige ihre Wörterbücher, gelle? *g*).
Diese musste entfernt werden und wegen der Infektionsgefahr bekam ich ein Antibiotikum.
Meine Krankenkasse hat mir den Betrag, immerhin um die 70 Euro, nicht zurückerstattet. Warum nicht, weiß ich gar nicht mehr so genau - es hatte irgendetwas mit einem fehlenden Auslandskrankenschein zu tun und einer nicht abgeschlossenen Auslandskrankenversicherung.
Nun habe ich die neue Versicherungskarte erhalten. Ändert sich mit dieser nun definitiv irgend etwas oder sollte man nach wie vor besser eine Auslandskrankenversicherung abschließen?