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daenischer Strafzettel
Verfasst: 23.03.2005, 16:38
von catja
Hallo,
mal sehen ob sich hiermit jemand auskennt. Ich hab schon im Inernet gesucht, und hab dazu gefunden, dass der "Europaeische Strafzettel" grad in der Mache ist, aber noch nicht ganz da und somit die Stafe fuer ein in Deutschland gemeldetes Fahrzeug nicht von Daenemark eingetrieben werden kann. Stimmt das, oder ist das ne falsche Info?? Ich kenne nur Leute, die bisher aus Angst vor noch hoeheren Strafen (englisches Inkasso-Buero???) gleich brav gezahlt haben..
Ich hoffe, das ist kein zu heikles Thema. Ich will einfach nur klipp und klar ueber die Rechtslage bescheid wissen ...
Liebe Gruesse und Danke fuer jede Info
Katja
Verfasst: 23.03.2005, 18:46
von Ursel
Hej Catja!
Schau mal hier:
http://p8838.typo3server.info/phpBB2/viewtopic.php?t=3303
Gruß aus DK in parkplatzfreundlicher Stadt - Ursel
[edit: Link bearbeitet -- Martin]
Verfasst: 25.03.2005, 16:30
von Karakuso
Hallo,
mein Papa hat auch ne Wohnung in DK und hat gerade neulich erst 2 Strafzettel bekommen.
Wenn du einen an der Windschutzscheibe hast und nicht gleich bezahlst, dann bekommst du einen Brief von den deutschen Behörden und wirst gebeten bis ... zu bezahlen. Er musste pro Zettel 70€ zahlen, solltest du nicht bezahlen, können die Behörden dir bis zu 2 Jahren Strafe aufbrummen. Also biste dann irgendwann nach 2 Jahren bei 1500€.
Strafzettel
Verfasst: 26.03.2005, 10:15
von AnneRike
Hej,
ich kenne auch jemanden, der gerade vor etwa 2 Wochen einen Strafzettel wg. nicht-Parkscheibe-stellen bekommen hat (deutsches Nummernschild, dänsicher Parkplatz). Da kam ein Brief von einem deutschen Anwalt (zentral geregelt). Zusätzlich zu der Strafgebühr von dänischer Seite musste noch eine Bearbeitungsgebühr aus Deutschland bezahlt werden...
Vor der Regelumstellung war es aber wohl durchaus möglich, die Strafzettel "verjähren" zu lassen, ohne dass man je etwas hörte. Das ist jetzt aber wohl vorbei!
Hilsen,
annerike
Verfasst: 27.03.2005, 11:37
von saedis
zur rechtslage kann ich dir nichts sagen - allerdings ist mein strafzettel von letztem jahr mai bislang im nirvana geendet.
habe ohne einstellen der parkscheibe mit einem deutschen auto auf dem føtex parkplatz geparkt - 500 dkr - es kam bislang NICHTS.
Verfasst: 27.03.2005, 12:09
von AnneRike
Hej Saedis,
die Regelung ist ja auch gerade erst vor kurzem (wenige Wochen)geändert worden. Du wirst bestimmt auch nichts mehr hören, aber ab jetzt könnte es teuer werden, solltest du es wieder vergessen
Eine echte Gewöhnungssache mit der Parkscheibe =)
Hilsen,
annerike
Verfasst: 27.03.2005, 14:39
von saedis
danke @ annerike - gut zu wissen

Verfasst: 27.03.2005, 16:40
von joe100
Hej,
auch wenn das nicht eindeutig in diese Überschrift paßt, aber es lohnt sich ja nicht, hierfür ein neues Thema zu eröffnen, aber
hat jemand Erfahrung mit dänischen Parkscheiben in Deutschland ??
Ich habe eine dieser tollen in DK übichen Parkscheiben an meine Windschutzscheibe gelebt. Ein Bekannter sagt, dass diese in D nicht zulässig ist, weil keine 24 Stunden Skala und auch Größe nicht entsprechend unser Vorschrift. Nun parke ich nicht allzu oft in D mit Parkscheibenpflicht. Von daher keine praktische Erfahrung.
Hils
Dieter
Verfasst: 27.03.2005, 18:08
von Janke
@ joe 100
Das gleiche hab ich mich auch schon gefragt.
Habe nämlich auch eine von diesen praktischen kleinen Parkscheiben gekauft, die man sich ans Fenster kleben kann.
Also, wenn uns da jemand weiter helfen kann, wäre ich froh (nicht das ich wegen einer falschen Parkscheibe noch Strafe zahlen muss.....).
Schöne Ostergrüße, Janke
Verfasst: 27.03.2005, 18:10
von saedis
interessante frage
habe in der stvo sowie im bußgeldkatalog nichts drüber gefunden - werde aber mal meine freundin befragen - die ist arbeitet schliesslich bei dem "laden"...
sollte die DK scheibe tatsächlich nicht gelten - dann kannst du dich auf folgendes bußgeld einrichten:
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
63 An einer abgelaufenen Parkuhr, ohne vorgeschriebene Parkscheibe, ohne Parkschein oder unter Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt (§ 12 Abs. 2 StVO) 5 €
63.1 bis zu 30 Minuten 5 €
63.2 bis zu 1 Stunde 10 €
63.3 bis zu 2 Stunden 15 €
63.4 bis zu 3 Stunden 20 €
63.5 länger als 3 Stunden 25 €
Verfasst: 28.03.2005, 10:54
von Joke
Hallo
Die in Deutschland zu verwendenden Parkscheiben haben genaue Abmessungen aus denen hervorgeht wie groß sie sein müssen, welches verhältniss von höhe zu breite sie haben müssen und sogar welche Farbe sie haben.
Die Einteilung der Zeitskala ist genauso geregelt wie die Stelle an der die Parkscheibe im Auto abgelegt werden soll.
So wie es sich in einem verbürokratisiertem Deutschen Staat gehört.
Im Klartext: Die Verwendung der meiner Meinung nach sehr Praktischen Dänischen Parkscheiben ist in Deutschland nicht zulässig, und kann wegen nicht ordnungsgemäßigem vorhanden sein von Fahrzeugpapieren oder Ausstattung ein Bußgeld von 20€ nachsichziehen. Zzg zum Strafzettel wegen nicht vorhandensein einer Parkscheibe also das Knöllchen.
Hilsen Johann
Verfasst: 28.03.2005, 11:53
von joe100
Hej Johann,
genauso habe ich es mir gedacht.
Mal sehen, wann der erste tatsächlich einen Strafzetel wegen falscher Parkscheibe meldet.
Knus og kram
Dieter