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Fahrerlaubnis
Verfasst: 13.03.2023, 11:20
von margritheinssen
Bei der Abmeldung in Deutschland - ich bin nach Dänemark ausgewandert - stellte das Ordnungsamt fest, das ich auch einen neuen Führerschein brauche, weil ich mit meinem alten, grauen Führerschein nicht in Dänemark fahren darf.
Der neue Führerschein wurde beim dortigen Verkehrsamt beantragt und soll in 2 Monaten fertig sein. Den alten, grauen Führerschein habe ich wieder mitbekommen. Gilt der jetzt übergangsweise oder darf ich mein Auto 2 bis zur Ausstellung des neuen Führerscheins etwa nicht nutzen??
Re: Fahrerlaubnis
Verfasst: 13.03.2023, 12:27
von Kira.
Die Frage kann ich dir nicht genau beantworten.
Ich stand im letzten Jahr vor einem ähnlichen Problem, ich brauchte ganz dringend Ersatz für meinen gestohlenen Führerschein. Unser gebuchter Dänemarkurlaub stand an und ein Ersatzführerschein ist in DK nicht gültig. Mir wurde damals eine Expresslieferung angeboten! Das hat nur, wenn ichs richtig im Kopf habe, 12 Euro Gebühren gekostet. Aber der Führerschein war innerhalb von einer Woche da.
Nimm doch noch einmal mit dem Strassenverkehrsamt Kontakt auf, vielleicht ist das in deinem Fall ja auch möglich.
Herzliche Grüße
Kira
Re: Fahrerlaubnis
Verfasst: 13.03.2023, 12:28
von Pippilotta
Wo wurde der neue Führerschein bestellt? in DK oder D?
Re: Fahrerlaubnis
Verfasst: 13.03.2023, 12:39
von margritheinssen
Also, ich habe den neuen Führerschein in Deutschland bestellt. Der alte, graue wurde nicht entwertet und den habe ich auch wieder mitgekommen.
Re: Fahrerlaubnis
Verfasst: 13.03.2023, 12:57
von Buschchaot
Warum sollte der graue Dänemark nicht in Dänemark gültig sein? Wenn er in Deutschland gültig ist, muss er meiner Meinung nach auch in Dänemark gültig sein, da er international anerkannt und gültig ist. Anders ist es, wenn der Führerschein in Deutschland für ungültig erklärt wurde. Das geschah mit meinem grauen, als ich meinen neu beantragten (im Rahmen der Umtauschpflicht) Führerschein ausgehändigt bekam.
Re: Fahrerlaubnis
Verfasst: 13.03.2023, 13:26
von Pippilotta
Eventuell ist der graue "Lappen" in Deutschland bereits ungültig geworden ist:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... ch-1842574
So wie ich das lese riskiert man ein Bussgeld, wenn man mit dem mittlerweile ungültigen Dokument herum fährt. Die Fahrerlaubnis an sich ist aber nicht erloschen, lediglich das Dokument ist ungültig. An deiner Stelle würde ich neben dem grauen Führerschein auch immer die Bestellquittung des neuen bei mir tragen, dann solltest du vermutlich ausser einem eventuellen Bussgeld nichts zu befürchten haben
Re: Fahrerlaubnis
Verfasst: 31.03.2023, 17:04
von margritheinssen
Vielen Dank für die Antworten!
Bin inzwischen im Besitz einen Kartenführerscheins, den ich beim Verkehrsamt meines letzten Wohnortes abgeholt habe.
Ich habe Expresslieferung beantragt, die € 21,00 extra gekostet hat. Normalerweise dauert die Zustellung des Kartenführerscheins an das Verkehrsamt zwei Monate. Mit dem grauen Führerschein dürfte ich zwar noch in Deutschland weiterfahren, aber in Dänemark nicht.
Der Kartenführerschein ist nur in der EU gültig, für andere Länder braucht man einen internationalen Führerschein.
Um diesen zu bekommen, ist der Kartenführerschein jedoch die Voraussetzung.
Wenn man einen rosa Führerschein hat, ist der auch in Dänemark gültig.
Re: Fahrerlaubnis
Verfasst: 31.03.2023, 18:20
von steelfarmer
Und der internationale Führerschein ist wieder ein grauer großer Lappen mit 3 Jahre Gültigkeit
