Hauskauf in DK ohne dort gemeldet zu sein
Verfasst: 28.11.2023, 15:07
Hallo an alle Forums-Mitglieder!
Ich freue mich, dieses nette Forum gefunden zu haben, denn ich stehe im Moment ein wenig auf dem Schlauch und hoffe, dank eurer Tipps keine Fehler zu machen.
Wir (Frau, Kind und ich, deutsch) möchten nächstes Jahr Anfang/Mitte Februar nach Dänemark umsiedeln.
Meine Frau und ich werden erwerbstätig sein, das Kind wird zur Schule gehen.
Nun haben wir vor ca. 10 Tagen dort in DK bei einer Besichtigung ein passendes Haus für uns gefunden, dieses wollen wir nun kaufen. Für den Kauf benötige ich keine Finanzierung, was die Sache erheblich vereinfacht, aber auch evtl. ein Risiko ist.
Der Makler von Danbolig meinte, das sei alles kein Problem, da ich ja Deutscher sei.
Die Besitzer, ein recht betagtes dänisches Ehepaar, sind bereits zu ihrer zwar in Dk aber weit entfernt lebenden Tochter gezogen und wir haben uns nicht kennengelernt.
Heute erhielt ich nun den Kaufvertrag von Danbolig (auf dänisch natürlich, welches aber weder meine Frau noch ich wirklich verstehen) mit den Unterschriften der beiden betagten Besitzer. Die entsprechende Seite ist aber kaum lesbar, da die Tochter wohl lediglich ein Foto davon dem Makler geschickt hat, der die Seite dann ins PDF eingefügt hat. Ich soll diese nun ausdrucken, unterschreiben, und ebenfalls ein Foto davon zurücksenden - da ich einen Scanner habe, würde ich diesen dafür nehmen.
Wir haben bereits in 4 verschiedenen Ländern Immobilien erworben und z.T. wieder verkauft und das ging jedesmal gut, aber bei diesem Deal beschleicht mich allmählich ein ungutes Gefühl (Richtung chaotisch..). Wichtige Dinge zu besprechen oder zu erklären hatte der Makler wohl keine Lust.
Nach Rückfragen bekam ich heute folgendes Statement vom Makler:
- Zusenden des Vertrags als Text-Datei (um den Translator zu füttern) nicht möglich
- Mindestens die Anzahlung i.H.v. 2,5% auf das Konto von Danbolig
- Einen Anwlat bräuchte ich eigentlich nicht, dann aber doch, um den "deed" zu machen.
Wir sind gerade dabei, mithilfe einer App Bilder vom Text zu übersetzen, da kommen Dinge zum Vorschein, von denen vorher nie die Rede war. Z.B. soll ich innerhalb von 10 Tagen nach Unterschrift eine Bankbestätigung über die Zahlung beibringen. Besprochen hatten wir aber, dass ich in den nächsten 2 Monaten durch Verkäufe etc. das Geld erhalte und dann direkt selbst den Kaufpreis nach DK überweise. Scheinbar hat der Makler mein Englisch gar nicht verstanden oder es ist sein Arbeitsstil, wichtige Dinge nicht zu besprechen.
Dann lese ich noch, dass der Makler nur den Verkäufer vertritt und der Käufer sich selbst um einen Rechtsbeistand kümmern sollte.
Ich sehe gerade, dass das Feld leer ist, wo die Bankverbindung des Verkäufers stehen sollte.
Ich werde noch etwas weiter versuchen zu übersetzen, aber das ist sehr mühsam.
Ich denke, ohne Anwalt in DK sollte ich das nicht machen ?
Hat jemand zufällig den Text des Danbolig-Standardvertrags und könnte ihn mir zukommen lassen (zur Eingabe in den Translator) ?
Mit welchen Kosten muss man für eine Rechtsvertretung beim Kauf in etwa rechnen?
LG Robert
Ich freue mich, dieses nette Forum gefunden zu haben, denn ich stehe im Moment ein wenig auf dem Schlauch und hoffe, dank eurer Tipps keine Fehler zu machen.
Wir (Frau, Kind und ich, deutsch) möchten nächstes Jahr Anfang/Mitte Februar nach Dänemark umsiedeln.
Meine Frau und ich werden erwerbstätig sein, das Kind wird zur Schule gehen.
Nun haben wir vor ca. 10 Tagen dort in DK bei einer Besichtigung ein passendes Haus für uns gefunden, dieses wollen wir nun kaufen. Für den Kauf benötige ich keine Finanzierung, was die Sache erheblich vereinfacht, aber auch evtl. ein Risiko ist.
Der Makler von Danbolig meinte, das sei alles kein Problem, da ich ja Deutscher sei.
Die Besitzer, ein recht betagtes dänisches Ehepaar, sind bereits zu ihrer zwar in Dk aber weit entfernt lebenden Tochter gezogen und wir haben uns nicht kennengelernt.
Heute erhielt ich nun den Kaufvertrag von Danbolig (auf dänisch natürlich, welches aber weder meine Frau noch ich wirklich verstehen) mit den Unterschriften der beiden betagten Besitzer. Die entsprechende Seite ist aber kaum lesbar, da die Tochter wohl lediglich ein Foto davon dem Makler geschickt hat, der die Seite dann ins PDF eingefügt hat. Ich soll diese nun ausdrucken, unterschreiben, und ebenfalls ein Foto davon zurücksenden - da ich einen Scanner habe, würde ich diesen dafür nehmen.
Wir haben bereits in 4 verschiedenen Ländern Immobilien erworben und z.T. wieder verkauft und das ging jedesmal gut, aber bei diesem Deal beschleicht mich allmählich ein ungutes Gefühl (Richtung chaotisch..). Wichtige Dinge zu besprechen oder zu erklären hatte der Makler wohl keine Lust.
Nach Rückfragen bekam ich heute folgendes Statement vom Makler:
- Zusenden des Vertrags als Text-Datei (um den Translator zu füttern) nicht möglich
- Mindestens die Anzahlung i.H.v. 2,5% auf das Konto von Danbolig
- Einen Anwlat bräuchte ich eigentlich nicht, dann aber doch, um den "deed" zu machen.
Wir sind gerade dabei, mithilfe einer App Bilder vom Text zu übersetzen, da kommen Dinge zum Vorschein, von denen vorher nie die Rede war. Z.B. soll ich innerhalb von 10 Tagen nach Unterschrift eine Bankbestätigung über die Zahlung beibringen. Besprochen hatten wir aber, dass ich in den nächsten 2 Monaten durch Verkäufe etc. das Geld erhalte und dann direkt selbst den Kaufpreis nach DK überweise. Scheinbar hat der Makler mein Englisch gar nicht verstanden oder es ist sein Arbeitsstil, wichtige Dinge nicht zu besprechen.
Dann lese ich noch, dass der Makler nur den Verkäufer vertritt und der Käufer sich selbst um einen Rechtsbeistand kümmern sollte.
Ich sehe gerade, dass das Feld leer ist, wo die Bankverbindung des Verkäufers stehen sollte.
Ich werde noch etwas weiter versuchen zu übersetzen, aber das ist sehr mühsam.
Ich denke, ohne Anwalt in DK sollte ich das nicht machen ?
Hat jemand zufällig den Text des Danbolig-Standardvertrags und könnte ihn mir zukommen lassen (zur Eingabe in den Translator) ?
Mit welchen Kosten muss man für eine Rechtsvertretung beim Kauf in etwa rechnen?
LG Robert